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Studium


Studiengang: Pharmazie Staatsexamen

Die Studieninhalte des in Grund- und Hauptstudium gegliederten Studiengangs regelt verbindlich die Approbationsordnung für Apotheker. Im Grundstudium liegt der Schwerpunkt in der Ausbildung in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Arzneiformenlehre, Physiologie und Pharmazeutische Analytik. Im Hauptstudium werden die Studierenden befähigt, Arzneimittel zu entwickeln, herzustellen, zu prüfen und zu beurteilen. Es schließt sich ein zwölfmonatiges Berufspraktikum an, das mindestens zur Hälfte in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt werden muss. Während des universitären Studiums muss der erste (nach 4 Semestern) und der zweite (nach 8 Semestern) Abschnitt der PharmazeutischenPrüfung abgelegt werden. Der dritte Prüfungsabschnitt folgt nach der einjährigen praktischen Tätigkeit. Danach erteilt die Landesbehörde auf Antrag die Approbation, die zur Berufsausübung als Apotheker berechtigt.

- Approbationsordnung
- Studienordnung des Instituts
- ZVS


Studiengang: Pharmazie-Diplom

Das Diplomverfahren für Pharmazeuten ist eine zusätzliche, über die Festlegungen der Approbationsordnung für Apotheker hinausgehende akademische Ausbildung, die fakultativ wahrgenommen werden kann. Vorraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung.

- Studienordnung zur Erlangung des Diplom im Studiengang Pharmazie


Promotionsstudiengang Pharmazie

Durch die Promotion wird über den Hochschulabschluss hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualität durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen. Die Promotionsleistungen bestehen aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation), einem öffentlichen Vortrag und einem Prüfungskolloquium (Rigorosum) im Promotionsfach.

- Promotionsordnung der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie


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