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Studium

Studiengang: Pharmazie Staatsexamen

Die Studieninhalte des in Grund- und Hauptstudium gegliederten Studiengangs regelt
verbindlich die Approbationsordnung für Apotheker. Im Grundstudium liegt der Schwerpunkt
in der Ausbildung in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Arzneiformenlehre, Physiologie
und Pharmazeutische Analytik. Im Hauptstudium werden die Studierenden befähigt, Arzneimittel
zu entwickeln, herzustellen, zu prüfen und zu beurteilen. Es schließt sich ein zwölfmonatiges
Berufspraktikum an, das mindestens zur Hälfte in einer öffentlichen Apotheke durchgeführt
werden muss. Während des universitären Studiums muss der erste (nach 4 Semestern) und der
zweite (nach 8 Semestern) Abschnitt der PharmazeutischenPrüfung abgelegt werden. Der dritte
Prüfungsabschnitt folgt nach der einjährigen praktischen Tätigkeit. Danach erteilt die
Landesbehörde auf Antrag die Approbation, die zur Berufsausübung als Apotheker berechtigt.
- Approbationsordnung
- Studienordnung des Instituts
- ZVS

Studiengang: Pharmazie-Diplom

Das Diplomverfahren für Pharmazeuten ist eine zusätzliche, über die Festlegungen der
Approbationsordnung für Apotheker hinausgehende akademische Ausbildung, die fakultativ
wahrgenommen werden kann. Vorraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des zweiten
Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung.
- Studienordnung zur Erlangung des Diplom im Studiengang Pharmazie

Promotionsstudiengang Pharmazie

Durch die Promotion wird über den Hochschulabschluss hinaus eine besondere wissenschaftliche
Qualität durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen. Die Promotionsleistungen bestehen
aus einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation), einem öffentlichen Vortrag und einem
Prüfungskolloquium (Rigorosum) im Promotionsfach.
- Promotionsordnung der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie
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