Universität Leipzig | Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
 
 

Studienordnung für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie im Bakkalaureatstudiengang der Universität Leipzig


Vom 09. März 2000

Aufgrund von § 21 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs.GVBl. Nr. 11/1999 S. 293) hat der Akademische Senat der Universität Leipzig folgende Studienordnung beschlossen. (Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts)


Inhaltsübersicht

I. ALLGEMEINES

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studienzeit
§ 5 Vermittlungsformen
§ 6 Studienziele
§ 7 Studienberatung
§ 8 Umfang des Studiums

II.INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS

§ 9 Bereiche des Studiums
§ 10 Aufbau des Studiums

III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN

§ 11 Prüfungsvorleistungen für die Zwischenprüfung
§ 12 Prüfungsvorleistungen für die Bakklaureatprüfung

IV. WEITERE BESTIMMUNGEN

§ 13 Studienangebot
§ 14 Anrechnung von Studienleistungen
§ 15 Übergangsbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung

Anlage 1: empfohlener Studienablaufplan
Anlage 2: Prüfungsordnung


I. ALLGEMEINES

§ 1 Geltungsbereich


Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Bakkalaureatrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 4. Februar 1999 das Studium des Schwerpunktfaches Philosophie im Studiengang Bakkalaureat an der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem Schwerpunktfach kombinierbaren Haupt- und Nebenfächer ergänzt.

§ 2 Zugangsvoraussetzungen

Die Qualifikation für ein Studium wird durch das Zeugnis der Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen.
Der Nachweis ausreichender Kenntnisse einer modernen Fremdsprache (Englisch, Französisch oder Russisch) ist durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einem öffentlichen Gymnasium oder einer Universität zu erbringen.
Der Kenntnisnachweis in Latein oder Griechisch (Altgriechisch) ist bei Studienaufnahme oder spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen.
Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt.

§ 3 Studienbeginn

Jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters.

§ 4 Studienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Studienjahre (sechs Semester).

§ 5 Vermittlungsformen

Vermittlungsformen sind
Vorlesungen (VL)
Seminare (Proseminare (PS) und Hauptseminare (HS))
Übungen
Kolloquien
Tutorien
und – soweit möglich – Teilnahme an Forschungsvorhaben.

§ 6 Studienziele

Ziel des Studiums der Philosophie ist es, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zum philosophischen Reflektieren zu vermitteln und sie zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit, kritischer Einordnung philosophischer Texte und Erkenntnisse auch im Zusammenhang mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen zu befähigen. Die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, dass sie nach dem Studium nutzbar sind und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung vertieft werden können. Ein wichtiges Ziel ist die Befähigung zur Vermittlung philosophischer Inhalte in allgemeinen Kommunikationszusammenhängen.

§ 7 Studienberatung

Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
Die studienbegleitende fachliche Beratung im Fach Philosophie ist Aufgabe des Instituts; sie erfolgt auf Institutsebene durch Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und der Wahl des Schwerpunktfachs im Schwerpunktstudium.
Studierende, welche die Zwischenprüfung nicht spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters abgelegt haben, müssen im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen.
Das Prüfungsamt der Fakultät berät in Fragen der Prüfungsorganisation.

§ 8 Umfang des Studiums

Das B.A.-Studium umfasst 108 Semesterwochenstunden (SWS), davon entfallen 64 SWS auf das Studium des Faches Philosophie und 44 SWS auf das weitere Fach/die weiteren Fächer.


II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS

§ 9 Bereiche des Studiums

Das Studium im Fach Philosophie setzt sich aus vier Bereichen zusammen:
1. Theoretische Philosophie
2. Praktische Philosophie
3. Geschichte der Philosophie
4. Philosophische Grundlagen von Einzeldisziplinen
Hinweis: Die in der Philosophie angebotenen Veranstaltungen können nicht selten mehreren Bereichen zugeordnet werden. Siehe dazu die Zuordnungshinweise im Vorlesungsverzeichnis.

§ 10 Aufbau des Studiums

Das Bakkalaureat ist ein dreijähriger Studiengang.
Es besteht aus einem Grundstudium und einem Schwerpunktstudium. Das Grundstudium ist im Aufbau und Anforderungen mit dem des Magistergrundstudiums identisch. Das Grundstudium wird nach dem zweiten Studienjahr mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
Das Schwerpunktstudium B.A.- Studiengang endet nach dem dritten Studienjahr mit der Bakkalaureatprüfung (B.A.). Es wird empfohlen, schon im Grundstudium nur ein zweites Hauptfach zu studieren, da das Schwerpunktstudium mit dem Schwerpunktfach und nur einem Begleitfach abschließt.

(1) AUFBAU DES GRUNDSTUDIUMS

Das Grundstudium wird im ersten und im zweiten Studienjahr absolviert. Der Gesamtumfang im Fach Philosophie beträgt 36 SWS, in dem übrigen Fach/den übrigen Fächern insgesamt ebenfalls 36 SWS. Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus den drei philosophischen Bereichen Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie sowie im Lehrbereich Logik zu besuchen.

1. Hauptfach Philosophie

Pflichtveranstaltungen:

VL "Einführung in die Philosophie" 2 SWS
PS "Begleitseminar Einführung in die Philosophie und das wissenschaftliche Arbeiten" 2 SWS
VL "Einführung in die prakt. Philosophie" 2 SWS
PS "Begleitseminar Einführung in die praktische Philosophie" 2 SWS
VL und UE Logik 4 SWS
VL und UE Logische Grundlagen der Wissenschaften 4 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen:

Theoretische Philosophie 8 SWS
Praktische Philosophie 4 SWS
Geschichte der Philosophie 8 SWS


Das Grundstudium gilt nur dann als absolviert, wenn alle Prüfungsleistungen zum Abschluss des zweiten Studienjahrs erfüllt sind, d.h., wenn die Zwischenprüfung abgelegt ist. Das zweite Hauptfach bzw. die Nebenfächer werden entsprechend den Anforderungen der in diesen Fächern geltenden Magisterstudienordnungen studiert.

(2) AUFBAU DES SCHWERPUNKTSTUDIUMS IM DRITTEN STUDIENJAHR

Im dritten Studienjahr können Vorlesungen und Hauptseminare aus dem Wahlpflichtangebot der vier philosophischen Bereiche frei gewählt werden. Dabei sind die Anforderungen der Bakkalaureatprüfung (Themenbereiche 1-5, Liste der Prüfungsgebiete entsprechend Punkt 3.3.1 der Anlage Nr. 1 der Bakkalaureatsrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie) zu berücksichtigen. Der Gesamtumfang beträgt 36 SWS. Davon entfallen 28 SWS auf das Schwerpunktfach, 8 SWS auf das Begleitfach.


III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN

§ 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium

(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach Philosophie sind ein ordnungsgemäßes, belegtes Studium und Leistungsnachweise. Leistungsnachweise werden auf Grundlage einer im Rahmen eines Proseminares erbrachten schriftlichen Leistung erteilt. Solche Leistungen sind Hausarbeiten oder vierstündige Klausuren. Die schriftliche Hausarbeit im Grundstudium umfasst ca. 10-15 Seiten mit einem dazugehörigen wissenschaftlichen Apparat.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach ist der Erwerb folgender Leistungsnachweise:

Bereich 1
Theoretische Philosophie 2 SWS PS (Leistungsnachweis)

Bereich 2
Praktische Philosophie 2 SWS PS (Leistungsnachweis)

Bereich 3
Geschichte d. Philosophie 2 SWS PS (Leistungsnachweis)

sowie der
Lehrbereich Logische Grundlagen der Wissenschaften
mit 4 SWS VL, UE (Leistungsnachweis)

(3) Der Leistungsnachweis aus dem Lehrbereich Logische Grundlagen der Wissenschaften ist bis zu Beginn des dritten Semesters im Prüfungsamt vorzuweisen. Bei Nichtvorhandensein erfolgt eine Studienberatung durch das Institut für Philosophie.

(4) Leistungsnachweise werden mit "nicht bestanden" und "bestanden" bewertet. Auf Wunsch des Studierenden können Leistungen benotet werden.

(5) Leistungsnachweise, die mit "nicht bestanden" bewertet worden sind, können wiederholt werden. Dabei ist ein Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht.

§ 12 Prüfungsvorleistungen im Schwerpunktstudium

(1) Im Schwerpunktfach

Die Prüfungsvorleistungen für die Bakkalaureatprüfung sind im dritten Studienjahr zu erbringen.
Im dritten Studienjahr müssen in zwei Hauptseminaren aus zwei von vier verschiedenen philosophischen Bereichen Leistungsnachweise erworben werden. Dabei sind die verbleibenden Wahlmöglichkeiten und Wahlverpflichtungen der Bakkalauretprüfung zu berücksichtigen, d.h. es sind die Themen der Liste der Anlage geeignet abzudecken.
Leistungsnachweise werden auf Grundlage schriftlicher Hausarbeiten im Umfang von ca. 20-30 Seiten mit dazugehörigem wissenschaftlichen Apparat erteilt.

(2) Im Begleitfach

Im Begleitfach ist ein Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar als Prüfungsvorleistung für die Bakkalaureatprüfung im Schwerpunktfach Philosophie zu erbringen. Dieser Leistungsnachweis gilt als Prüfungsvorleistung im Schwerpunktfach Philosophie.


IV. WEITERE BESTIMMUNGEN

§ 13 Studienangebot

Das Studienangebot ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter § 10 dieser Studienordnung und der Liste der Themen. Die jeweils gültigen Vorlesungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung, die Veranstaltungsform (Vorlesung, Proseminar etc.) und geben Hinweise zur Zuordnung der einzelnen Veranstaltungen zu den vier Bereichen, aus denen sich das Fach Philosophie zusammensetzt und den Themenbereichen der Themenliste.

§ 14 Anrechnung von Studienleistungen

Für die Anrechnungen von Studienleistungen gelten die Regelungen des § 16 der Bakkalaureatrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999.

§ 15 Inkrafttreten und Veröffentlichung

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie vom 06.05.1997 und des Senates der Universität Leipzig vom 01.07.1997.
Die Anzeige dieser Studienordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 11.11.1999 (Az.: 2-7831-17-0361/4-3) bestätigt und tritt rückwirkend zum Wintersemester 1998/99 in Kraft. Sie wird in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

Leipzig, den 09. März 2000

Professor Dr. Volker Bigl
Rektor


Anlage 1: Studienablaufplan (Empfehlung)

GRUNDSTUDIUM

1. u. 2. Semester

Veranstaltung [Stundenzahl]

VL Einführung in die Philosophie [2 (Pf.)]
VL Einführung in die praktische Philosophie [2 (Pf.)]
PS Einführung in die Philosophie und das wissenschaftliche Arbeiten [2 (Pf.)]
PS Einführung in die Praktische Philosophie [2 (Pf.)]
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie [2 (Wpf.)]
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie [2 (Wpf.)]
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie [4 (Wpf.)]
VL und UE Logik [4 (Pf.)]
VL und UE Logische Grundlagen der Wissenschaften [4 (Pf.)]

3. u. 4. Semester

3 Veranstaltungen: Theoretische Philosophie [6 (Wpf.)]
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie [2 (Wpf.)]
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie [4 (Wpf.)]

[= 36 SWS]

SCHWERPUNKTSTUDIUM

Im Schwerpunktstudium können Vorlesungen und Hauptseminare im Umfang von 28 SWS aus dem Wahlpflichtangebot aller vier philosophischer Bereiche frei gewählt werden.
Dabei sind die Anforderungen der Bakkalaureatprüfung gemäß Punkt 3.3 der Anlage Nr. 1 der Bakkalaureatrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie zu berücksichtigen.


Anlage 2: zur Bakkalaureatsrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie

Aufgrund von § 24 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs.GVBl. Nr. 11/1999 S. 293) hat der Akademisch Senat der Universität Leipzig folgende Anlage Nr. 1 zur Bakkalauretrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie erlassen.

1. Fächerkombinationen

Gemäß § 6 Abs. 2 ist eine Kombination des Faches Philosophie nicht möglich mit folgendem
Hauptfächern: Ethik
Nebenfächern: Philosophie

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 7, Abs. 1 Ziff. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen:

2.1. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß § 19: Je ein Leistungsnachweis in den Bereichen Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie und aus dem Bereich Logische Grundlagen der Wissenschaften.
Darüber hinaus hat der Kandidat die nach § 2 der Studienordnung für das B.A.-Schwerpunktfach geforderten Sprachkenntnisse nachzuweisen.

2.2. Für die Zulassung zur Bakkalaureatprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß § 24: Im Schwerpunktfach sind zwei Leistungsnachweise in Hauptseminaren aus zwei von vier verschiedenen philosophischen Bereichen zu erbringen.
Dabei sind die verbleibenden Wahlmöglichkeiten und Wahlverpflichtungen der Bakkalaureatprüfung zu berücksichtigen, d.h. es sind die Themen der Liste gemäß Punkt 3.3 geeignet abzudecken.
Im Begleitfach ist ein Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar als Prüfungsvorleistung für die Bakkalaureatprüfung im Schwerpunktfach Philosophie zu erbringen

3. Prüfungen

3.1. Die Fristen und Nachfristen gem. §§ 21 Abs. 2 und 26 Abs. 2 für die Durchführung der Zwischen- bzw. Bakkalaureatprüfung werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Fach Philosophie zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben.

3.2. Zwischenprüfung (gemäß §§ 20 und 21)

3.2.1. Die Zwischenprüfung im Fach Philosophie besteht aus zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen, nämlich zwei vierstündigen Klausuren in zwei der folgenden drei Bereiche, aus denen der Kandidat eine Wahl trifft:
- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
Die zweite Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung zum dritten Bereich. In ihr wird eine mündliche Prüfungsleistung erbracht. Der dritte Bereich darf nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Arbeiten gewesen sein.
Eine der beiden Klausuren kann durch den Nachweis von drei im entsprechenden Bereich eigens angefertigten schriftlichen Arbeiten ersetzt werden. (Umfang einer Arbeit: mind. 20 Seiten zzgl. des wissenschaftlichen Apparates.) Die schriftliche Teilprüfung zählt 2/3, die mündliche Teilprüfung 1/3 der Gesamtnote. Die Prüfungsleistungen müssen mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sein.

3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 8, Abs. 4 sind nicht vorgesehen.

3.3. Bakkalaureatprüfung (§§ 25 - 27)

3.3.1.Die Bakkalaureatprüfung besteht im B.A.-Schwerpunktfach Philosophie aus einer mündlichen Prüfung, drei schriftlichen Abschlussarbeiten und einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Teilprüfungen werden ausschließlich im Fach Philosophie abgelegt.
Die genannten Prüfungen müssen die folgenden Themenbereiche abdecken, sofern diese nicht schon durch einen Leistungsnachweis aus dem dritten Studienjahr abgedeckt sind:

1. Erkenntnistheorie und wissenschaftliche Methodenlehre
2. Praktische Philosophie (Ethik oder Politische Philosophie)
3. Griechische Philosophie vom Anfang bis Aristoteles und zur Stoa
4. Logik und Metaphysik
5. Philosophie der Neuzeit von Bacon und Descartes bis Kant

Die verbleibenden Prüfungen müssen aus folgender Liste von Prüfungsgebieten gewählt werden. Themenverdoppelungen sind dabei zu vermeiden:

Analytische Philosophien (Frege, Russel, Wittgenstein) Ursprünge und Folgen
Ästhetik
Deutscher Idealismus (Kant, Fichte, Schelling, Hegel)
Erkenntnistheorie und Methodologie
Griechische Philosophie (vom Anfang bis zur Stoa)
Mittelalterliche Philosophie von Augustinus bis Suarez
Philosophische Hermeneutik und Existenzphilosophie
Politische Philosophie
Pragmatismus
Religionsphilosophie
Sozialphilosophie
Sprachphilosophie
Wissenschaftsphilosophie
Philosophie der Mathematik
Philosophie des Geistes und der Psychologie


3.3.1.1. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung zu einem der abzudeckenden Themenbereiche findet in Form einer 30-minütigen Thesenverteidigung statt. Der Kandidat trägt maximal 10 Minuten von ihm selbst erarbeitete Thesen zu einem mit dem Prüfer abgesprochenen Thema vor.

3.3.1.2. Schriftlichen Abschlussarbeiten
Die drei schriftlichen Abschlussarbeiten werden in der Regel durch Klausurarbeiten abgelegt. Im Rahmen einer dreistündigen (180 Minuten) Klausur sind ein bis drei Kurz-Essays anzufertigen.
Es können aber auch bis zu zwei dieser Klausurarbeiten durch Hausarbeiten (eine Arbeit im Umfang von 20 Seiten, ca. 10000 Wörter; oder drei Kurz-Essays mit je 8 Seiten, à 3200 Wörtern) nach Absprache mit dem jeweiligen Betreuer ersetzt werden.
Diese schriftlichen Arbeiten müssen einen Monat vor dem Prüfungstermin eingereicht werden und insgesamt die geforderten Themengebiete abdecken. In jedem Prüfungsgebiet kann nur eine Prüfung abgelegt werden.

3.3.1.3. Die wissenschaftliche Arbeit
Das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ist dem Kandidaten im Verlaufe des fünften, spätestens jedoch am Ende des fünften Semesters, vom Prüfungsamt auszuhändigen. Das Datum der Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Bei der Festlegung des Themas ist Abschnitt 3.3.1. der Anlage, die Erfüllung der geforderten Themengebiete der Bakkalaureatprüfung, zu beachten. Die wissenschaftliche Arbeit im Umfang von mindestens 20 Seiten muss spätestens einen Monat vor Ende des sechsten Semesters beim Prüfungsamt eingereicht werden. Genaue Abgabetermine werden durch das Prüfungsamt öffentlich gemacht.

3. 3. 2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 8, Abs. 4 sind nicht vorgesehen.

 

Diese Anlage zur Bakkalaureatrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie tritt rückwirkend zum Wintersemester 1998/99 in Kraft. Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 11.11.1999 (Az.: 2-7831-17-0361/4-3) genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.
Leipzig, den 09. März 2000

Professor Dr. Volker Bigl
Rektor


 

Universität Leipzig, Institut für Philosophie, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig (Postfach 920, 04009 Leipzig)