|
|
Studienordnung für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie im Bakkalaureatstudiengang der Universität LeipzigVom 09. März 2000 Aufgrund von § 21 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs.GVBl. Nr. 11/1999 S. 293) hat der Akademische Senat der Universität Leipzig folgende Studienordnung beschlossen. (Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts) InhaltsübersichtI. ALLGEMEINES § 1 Geltungsbereich II.INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS§ 9 Bereiche des Studiums III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN § 11 Prüfungsvorleistungen für die Zwischenprüfung
IV. WEITERE BESTIMMUNGEN § 13 Studienangebot Anlage 1: empfohlener Studienablaufplan I. ALLGEMEINES§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugangsvoraussetzungen Die Qualifikation für ein Studium wird durch das Zeugnis der Hochschulreife,
einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch
Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als
gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. § 3 StudienbeginnJeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters. § 4 StudienzeitDie Regelstudienzeit beträgt 3 Studienjahre (sechs Semester). § 5 Vermittlungsformen Vermittlungsformen sind § 6 StudienzieleZiel des Studiums der Philosophie ist es, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zum philosophischen Reflektieren zu vermitteln und sie zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit, kritischer Einordnung philosophischer Texte und Erkenntnisse auch im Zusammenhang mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen zu befähigen. Die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, dass sie nach dem Studium nutzbar sind und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung vertieft werden können. Ein wichtiges Ziel ist die Befähigung zur Vermittlung philosophischer Inhalte in allgemeinen Kommunikationszusammenhängen. § 7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung
der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten,
Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
§ 8 Umfang des StudiumsDas B.A.-Studium umfasst 108 Semesterwochenstunden (SWS), davon entfallen 64 SWS auf das Studium des Faches Philosophie und 44 SWS auf das weitere Fach/die weiteren Fächer. II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS§ 9 Bereiche des Studiums Das Studium im Fach Philosophie setzt sich aus vier Bereichen zusammen:
§ 10 Aufbau des Studiums Das Bakkalaureat ist ein dreijähriger Studiengang. (1) AUFBAU DES GRUNDSTUDIUMS Das Grundstudium wird im ersten und im zweiten Studienjahr absolviert. Der Gesamtumfang im Fach Philosophie beträgt 36 SWS, in dem übrigen Fach/den übrigen Fächern insgesamt ebenfalls 36 SWS. Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus den drei philosophischen Bereichen Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie sowie im Lehrbereich Logik zu besuchen. 1. Hauptfach Philosophie Pflichtveranstaltungen: VL "Einführung in die Philosophie" 2 SWS Wahlpflichtveranstaltungen: Theoretische Philosophie 8 SWS (2) AUFBAU DES SCHWERPUNKTSTUDIUMS IM DRITTEN STUDIENJAHR Im dritten Studienjahr können Vorlesungen und Hauptseminare aus dem Wahlpflichtangebot der vier philosophischen Bereiche frei gewählt werden. Dabei sind die Anforderungen der Bakkalaureatprüfung (Themenbereiche 1-5, Liste der Prüfungsgebiete entsprechend Punkt 3.3.1 der Anlage Nr. 1 der Bakkalaureatsrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie) zu berücksichtigen. Der Gesamtumfang beträgt 36 SWS. Davon entfallen 28 SWS auf das Schwerpunktfach, 8 SWS auf das Begleitfach. III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN§ 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach Philosophie sind ein ordnungsgemäßes, belegtes Studium und Leistungsnachweise. Leistungsnachweise werden auf Grundlage einer im Rahmen eines Proseminares erbrachten schriftlichen Leistung erteilt. Solche Leistungen sind Hausarbeiten oder vierstündige Klausuren. Die schriftliche Hausarbeit im Grundstudium umfasst ca. 10-15 Seiten mit einem dazugehörigen wissenschaftlichen Apparat. (2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach ist der Erwerb folgender Leistungsnachweise: Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 sowie der (3) Der Leistungsnachweis aus dem Lehrbereich Logische Grundlagen der Wissenschaften ist bis zu Beginn des dritten Semesters im Prüfungsamt vorzuweisen. Bei Nichtvorhandensein erfolgt eine Studienberatung durch das Institut für Philosophie. (4) Leistungsnachweise werden mit "nicht bestanden" und "bestanden" bewertet. Auf Wunsch des Studierenden können Leistungen benotet werden. (5) Leistungsnachweise, die mit "nicht bestanden" bewertet worden sind, können wiederholt werden. Dabei ist ein Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht. § 12 Prüfungsvorleistungen im Schwerpunktstudium(1) Im Schwerpunktfach Die Prüfungsvorleistungen für die Bakkalaureatprüfung
sind im dritten Studienjahr zu erbringen. (2) Im Begleitfach Im Begleitfach ist ein Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar als Prüfungsvorleistung für die Bakkalaureatprüfung im Schwerpunktfach Philosophie zu erbringen. Dieser Leistungsnachweis gilt als Prüfungsvorleistung im Schwerpunktfach Philosophie. IV. WEITERE BESTIMMUNGEN§ 13 StudienangebotDas Studienangebot ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter § 10 dieser Studienordnung und der Liste der Themen. Die jeweils gültigen Vorlesungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung, die Veranstaltungsform (Vorlesung, Proseminar etc.) und geben Hinweise zur Zuordnung der einzelnen Veranstaltungen zu den vier Bereichen, aus denen sich das Fach Philosophie zusammensetzt und den Themenbereichen der Themenliste. § 14 Anrechnung von StudienleistungenFür die Anrechnungen von Studienleistungen gelten die Regelungen des § 16 der Bakkalaureatrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999. § 15 Inkrafttreten und Veröffentlichung Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fakultät für
Sozialwissenschaften und Philosophie vom 06.05.1997 und des Senates der
Universität Leipzig vom 01.07.1997. Leipzig, den 09. März 2000 Anlage 1: Studienablaufplan (Empfehlung)GRUNDSTUDIUM1. u. 2. SemesterVeranstaltung [Stundenzahl] VL Einführung in die Philosophie [2 (Pf.)] 3. u. 4. Semester3 Veranstaltungen: Theoretische Philosophie [6 (Wpf.)] [= 36 SWS] SCHWERPUNKTSTUDIUMIm Schwerpunktstudium können Vorlesungen und Hauptseminare im Umfang
von 28 SWS aus dem Wahlpflichtangebot aller vier philosophischer Bereiche
frei gewählt werden. Anlage 2: zur Bakkalaureatsrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach PhilosophieAufgrund von § 24 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs.GVBl. Nr. 11/1999 S. 293) hat der Akademisch Senat der Universität Leipzig folgende Anlage Nr. 1 zur Bakkalauretrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie erlassen. 1. FächerkombinationenGemäß § 6 Abs. 2 ist eine Kombination des Faches Philosophie
nicht möglich mit folgendem 2. ZulassungsvoraussetzungenGemäß § 7, Abs. 1 Ziff. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen: 2.1. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung die folgenden Leistungsnachweise
gemäß § 19: Je ein Leistungsnachweis in den Bereichen
Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie
und aus dem Bereich Logische Grundlagen der Wissenschaften. 2.2. Für die Zulassung zur Bakkalaureatprüfung die folgenden
Leistungsnachweise gemäß § 24: Im Schwerpunktfach sind
zwei Leistungsnachweise in Hauptseminaren aus zwei von vier verschiedenen
philosophischen Bereichen zu erbringen. 3. Prüfungen3.1. Die Fristen und Nachfristen gem. §§ 21 Abs. 2 und 26 Abs. 2 für die Durchführung der Zwischen- bzw. Bakkalaureatprüfung werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Fach Philosophie zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben. 3.2. Zwischenprüfung (gemäß §§ 20 und 21) 3.2.1. Die Zwischenprüfung im Fach Philosophie besteht aus zwei
Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen,
nämlich zwei vierstündigen Klausuren in zwei der folgenden drei
Bereiche, aus denen der Kandidat eine Wahl trifft: 3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 8, Abs. 4 sind nicht vorgesehen. 3.3. Bakkalaureatprüfung (§§ 25 - 27) 3.3.1.Die Bakkalaureatprüfung besteht im B.A.-Schwerpunktfach Philosophie
aus einer mündlichen Prüfung, drei schriftlichen Abschlussarbeiten
und einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Teilprüfungen werden ausschließlich
im Fach Philosophie abgelegt. 1. Erkenntnistheorie und wissenschaftliche Methodenlehre Die verbleibenden Prüfungen müssen aus folgender Liste von Prüfungsgebieten gewählt werden. Themenverdoppelungen sind dabei zu vermeiden: Analytische Philosophien (Frege, Russel, Wittgenstein) Ursprünge
und Folgen 3.3.1.2. Schriftlichen Abschlussarbeiten 3.3.1.3. Die wissenschaftliche Arbeit 3. 3. 2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 8, Abs. 4 sind nicht vorgesehen.
Diese Anlage zur Bakkalaureatrahmenprüfungsordnung der Universität
Leipzig vom 04.02.1999 für das B.A.-Schwerpunktfach Philosophie tritt
rückwirkend zum Wintersemester 1998/99 in Kraft. Sie wurde vom Sächsischen
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 11.11.1999 (Az.:
2-7831-17-0361/4-3) genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen
der Universität Leipzig veröffentlicht.
|
||
|
|||