Studienordnung für das Studium des studierten
Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Förderschulen
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit
§ 3 Fachbezogene Studienziele
§ 4 Vermittlungsformen
§ 5 Inhalt und Aufbau des Studiums
§ 6 Leistungsnachweise
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Erste Staatsprüfung
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Erweiterungsprüfung
§ 11 In-Kraft-Treten
Anlage 1: Studienablaufplan
Anlage 2: Zwischenprüfungsordnung
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes
(SächsHG) vom 11. Juni 1999, der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO
I) vom 13. März 2000 und der Zwischenprüfungsordnung der Universität
Leipzig für die Lehramtsstudiengänge vom 30. April 2001, Erster
Teil: Allgemeine Vorschriften das Studium für das studierte Fach
Ethik / Philosophie im - Lehramt an Förderschulen im Direkt- und
Erweiterungsstudium.
Diese Studienordnung ist stets in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften
zu den Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge an der
Universität Leipzig vom 30.April 2001 zu sehen.
Die Studienordnung gilt in Verbindung mit den Studienordnungen der Universität
Leipzig, für die mit dem Fach Ethik/Philosophie kombinierbaren Fächer,
sowie mit der Studienordnung für das erziehungswissenschaftliche
Studium.
§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit
Die Immatrikulation für das erste Semester erfolgt zu Beginn des
jeweiligen Wintersemesters oder zu Beginn des jeweiligen Sommersemesters.
Das Studium des studierten Fachs Ethik/Philosophie an Förderschulen
umfasst 50 SWS im Grund- und Hauptstudium. Davon entfallen auf das Grundstudium
26 SWS und auf das Hauptstudium 24 SWS. Die Regelstudienzeit für
den Studiengang Lehramt an Förderschulen beträgt einschließlich
Prüfungszeit und Praktika gemäß LAPO I neun Semester.
§ 3 Fachbezogene Studienziele
Das Studium im studierten Fach Ethik/Philosophie an Förderschulen
bereitet auf die Erste Staatsprüfung und auf die berufliche Tätigkeit
vor. Die Studierenden sollen fachwissenschaftliche und fachdidaktische
Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie zur wissenschaftlichen Arbeit,
zu kritischem Denken sowie zur verantwortlichen Erfüllung des Erziehungs-
und Bildungsauftrages im Fach Ethik/Philosophie an Förderschulen
befähigen.
§ 4 Vermittlungsformen
Vermittlungsformen sind
– Vorlesungen [VL]. Diese dienen in der Regel der übergreifenden
Behandlung größerer Themenkomplexe, der Zusammenfassung von
Einzelbereichen oder der Einordnung von Teilaspekten in eine Gesamtdarstellung.
– Proseminare [PS]. Diese dienen in der Regel der Einführung
in die Problemstellungen eines Fachgebiets.
– Hauptseminare [HS]. Diese sollen dazu befähigen, die für
die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen methodisch
kontrolliert, selbständig und in kritischer Auseinandersetzung mit
relevanten Forschungsergebnissen zu bearbeiten.
– Schulpraktika. Für Studierende des Lehramtes an Förderschulen
sind die Praktika durch § 114 der LAPO I und § 8 Studienordnung
für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig,
Erster Teil: Allgemeine Vorschriften geregelt.
§ 5 Inhalt und Aufbau des Studiums
Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium.
Das Grundsstudium soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme
einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische
Verflechtung der verschiedenen Fachdisziplinen deutlich wird. Die Studierenden
sollen im Grundstudium eine systematische Orientierung und Kriterien für
verantwortliches Handeln erwerben, die erforderlich sind für ein
erfolgreiches weiteres Studium und die spätere Tätigkeit im
Lehrerberuf.
Das Hauptstudium dient der Erweiterung, Differenzierung und Spezialisierung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und fachdidaktischer Kenntnisse
und Fähigkeiten. Das schließt die Fähigkeit ein, sich
selbständig unter Berücksichtigung der einschlägigen Forschungsliteratur
in ein Gebiet der Ethik/Philosophie einzuarbeiten und relevante Aspekte
im Unterricht umzusetzen.
Der religionstheoretische Teil des Studiums (10 SWS) bietet einen Überblick
über Lehren der Weltreligionen einschließlich deren Ethiken.
Er gliedert sich in einen theologischen Teil (6 SWS), in dem Kenntnisse
des Christentums und Judentums vermittelt werden, und in einen religionswissenschaftlichen
Teil (4 SWS), in dem exemplarisch Grundkenntnisse einer weiteren Weltreligion
(Islam oder Buddhismus) vermittelt werden.
Der Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen, in denen kein Leistungsnachweis
(s.u.) erworben wurde, erfolgt durch Eintrag im Belegbogen oder durch
Erwerb eines Teilnahmescheins. Die Anforderungen für den Erwerb eines
Teilnahmescheins (Protokoll, Referat o.ä.) legen die jeweiligen Seminarleiter
fest.
Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Den
Abschluss des Lehramtsstudienganges bildet die Erste Staatsprüfung.
Das studierte Fach Ethik/Philosophie für Förderschulen setzt
sich aus folgenden Gebieten zusammen:
1. Praktische Philosophie
2. Theoretische Philosophie
3. Geschichte der Philosophie
4. Angewandte Ethik
5. Religionswissenschaft
6. Theologie
7. Fachdidaktik Ethik/Philosophie
1. Aufbau des Grundstudiums
Pflichtveranstaltungen:
VL Einführung in die Philosophie 2 SWS
VL Einführung in die Praktische Philosophie 2 SWS
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie 4 SWS
VL Theologie: Einführung in das Christentum 2 SWS
Wahlpflichtveranstaltungen (PS oder VL) in den Gebieten:
Religionswissenschaft 4 SWS
Praktische Philosophie 4 SWS
Theoretische Philosophie 2 SWS
Geschichte der Philosophie 2 SWS
Angewandte Ethik 2 SWS
2. Aufbau des Hauptstudiums
Wahlpflichtveranstaltungen (HS oder VL) in den Gebieten:
Theoretische Philosophie 4 SWS
Praktische Philosophie 6 SWS
Geschichte der Philosophie 4 SWS
Fachdidaktik Ethik/Philosophie 4 SWS
Theologie 4 SWS
Angewandte Ethik 2 SWS
§ 6 Leistungsnachweise
(1) Studienleistungen werden nachgewiesen in Form von Leistungsnachweisen
aufgrund schriftlicher Arbeiten, die im Grundstudium ca. 10-15 Seiten
und im Hauptstudium mindestens 15 Seiten mit wissenschaftlichem Apparat
umfassen. Das Verfahren für die Vergabe von Leistungsnachweisen ist
zu Beginn jeder Lehrveranstaltung durch den Lehrenden bekannt zu geben.
(2) Die für einen Leistungsnachweis zu erbringende Studienleistungen
werden in der Regel benotet. Nicht ausreichende Studienleistungen werden
nicht bescheinigt.
§ 7 Zwischenprüfung
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im studierten
Fach Ethik/Philosophie an Förderschulen sind folgende 3 Leistungsnachweise:
1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie
oder Religionswissenschaft)
Die weiteren zu belegenden Veranstaltungen werden durch Eintragung im
Belegbogen nachgewiesen. In zwei Seminarveranstaltungen sind Teilnahmescheine
zu erwerben.
(2) Prüfungen
Die Zwischenprüfung erfolgt in den Gebieten:
– Praktische Philosophie
– Theoretische Philosophie
– Geschichte der Philosophie
– Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
und besteht aus einer dreistündigen Klausur zu einem Gebiet und
einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 und höchstens
30 Minuten Dauer zu zwei weiteren Gebieten, die nicht bereits Gegenstand
der schriftlichen Prüfung gewesen sind.
§ 8 Erste Staatsprüfung
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen sind folgende
4 Leistungsnachweise:
1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis aus einer weiteren philosophischen Disziplin
1 Leistungsnachweis Angewandte Ethik
1 Leistungsnachweis Fachdidaktik Ethik/Philosophie
Die weiteren zu belegenden Veranstaltungen werden durch Eintragung im
Belegbogen nachgewiesen. In zwei Seminarveranstaltungen sind Teilnahmescheine
zu erwerben.
Des weiteren ist für Studierende, die als studiertes Fach ein Fach
der Mittelschule gewählt haben, im Hauptstudium ein zweiwöchiges
fachdidaktisches Blockpraktikum an einer Mittelschule zu absolvieren.
(2) Prüfungen
Die Erste Staatsprüfung besteht:
1. aus einer wissenschaftlichen Arbeit:
Diese kann im Lehramt an Förderschulen nur in den sonderpädagogischen
Fächern angefertigt werden.
2. aus einer Klausur von dreistündiger Dauer:
Die zu prüfenden Rahmenthemen werden spätestens 4 Monate vor
Prüfungsbeginn bekannt gegeben. In Ethik und Philosophie werden jeweils
zwei Rahmenthemen festgelegt. Zu jedem Rahmenthema wird eine Aufgabe gestellt.
Eine Aufgabe ist zu bearbeiten.
3. aus mündlichen Prüfungen zu:
a) Themen der Ethik und Philosophie, die nicht Gegenstand der schriftlichen
Prüfung waren. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten
b) Themen der Fachdidaktik. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten.
§ 9 Studienfachberatung
Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Studienberatung
der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten,
Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
Die Studienfachberatung im Lehramtsstudiengang Ethik/Philosophie erfolgt
am Institut für Philosophie durch einen Studienfachberater für
das Lehramt Ethik/Philosophie. Die am Institut erfolgende Studienfachberatung
unterstützt die Studierenden vor allem in Fragen der Studiengestaltung,
sie berät über die fachspezifischen Inhalte und Anforderungen
des studierten Fachs Ethik/Philosophie an Förderschulen.
§ 10 Erweiterungsprüfung
Ein Lehramtsstudium zur Erweiterungsprüfung ist grundsätzlich
möglich (LAPO I §§ 25 u. 111). Der Beginn des Studiums
ist das jeweilige Wintersemester. Grundlage dieses Lehramtsstudiengangs
ist diese Studienordnung. Ein modifizierter Studienablaufplan ist mit
dem Studienfachberater zu erstellen.
§ 11 In-Kraft-Treten
(1) Diese Studienordnung wurde vom Akademischen Senat der Universität
am 12. Juni 2001 beschlossen.
(2) Die Anzeige der Studienordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst vom 20.September 2001 (Az.: 3-7831-13-0361/8-2)
bestätigt.
Sie tritt rückwirkend zum 1.10. 2000 in Kraft und wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.
Leipzig, den 19.August 2002
Professor Dr. Volker Bigl
Rektor
Anlage 1: Studienablaufplan Lehramt an Förderschulen (Empfehlung)
Veranstaltungen; Stunden-Zahl
1. u. 2. Semester Ethik/Philosophie
VL Einführung in die Philosophie; 2 (Pf.)
VL Einführung in die Praktische Philosophie; 2 (Pf.)
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten; 2 (Pf.)
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Pf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
VL Theologie: Einführung in das Christentum; 2 (Pf.)
3. u. 4. Semester Ethik/Philosophie
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie; 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Praktische Philosophie; 4 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Pf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
2 Veranstaltung: Religionswissenschaft; 4 (Wpf.)
Grundstudium = 26 SWS
5. u. 6. Semester Ethik/Philosophie
Veranstaltung: Theoretische Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Wpf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
1 Veranstaltung: Theologie; 2 (Wpf.)
7. u. 8. Semester Ethik/Philosophie
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie; 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Praktische Philosophie; 4 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Wpf.)
9. Semester Ethik/Philosophie
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie; 2 (Wpf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
1 Veranstaltung: Theologie; 2 (Wpf.)
Hauptstudium = 24 SWS
Prüfungen
Anlage 2:Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für
die Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Mittel-
und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien
im Fach Ethik/Philosophie
Inhalt:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Prüfung
§ 3 Prüfungsausschuss
§ 4 Art und Umfang der Zwischenprüfung
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen
§ 6 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 7 In-Kraft-Treten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für Studierende, die die Zwischenprüfung
für das Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik/Philosophie, das Lehramt
an Mittelschulen im Fach Ethik/Philosophie, das Lehramt an Förderschulen
im Fach Ethik/Philosophie, das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach
Ethik/Philosophie ablegen möchten.
Die Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung im Fach Ethik/Philosophie
gelten nur in Verbindung mit den Regelungen des Ersten und Zweiten Teils
der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für
die Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Mittel-
und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien.
§ 2 Zweck der Prüfung
Durch die Zwischenprüfung, die in der Regel am Ende des vierten
Semesters stattfindet, soll der Studierende den Nachweis erbringen, dass
er das Ziel des Grundstudiums für die Lehrämter an Grund-, Mittel-
und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien
im Fach Ethik/Philosophie erreicht hat und die fachlichen Voraussetzungen
für das Hauptstudium besitzt.
§ 3 Prüfungsausschuss
(2) Für die Organisation der Prüfung nach dieser Ordnung ist
der von der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
bestellte Prüfungsausschuss für Philosophie und Ethik/Philosophie
zuständig.
(3) Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden,
seinem Stellvertreter, sowie einem Vertreter der Hochschullehrer, der
wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studentenschaft. Der Vorsitzende
und sein Stellvertreter werden aus der Gruppe der Professoren gewählt.
§ 4 Art und Umfang der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung erfolgt in den Gebieten
- Praktische Philosophie
- Theoretische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
- Theologie oder Religionswissenschaft
und besteht aus einer Klausur zu einem Gebiet und einer mündlichen
Prüfung von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten Dauer
zu zwei weiteren Gebieten, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen
Prüfung gewesen sind. Bei der Zwischenprüfung in den Lehramtstudiengängen
für Grund-, Mittel- und Förderschule ist die Klausur dreistündig,
im Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien ist die Klausur
vierstündig.
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Zwischenprüfung kann zugelassen werden, wer Veranstaltungen
in folgendem Umfang besucht hat und folgende Leistungen nachweisen kann.
(Das Verfahren für die Vergabe von Teilnahmescheinen ist zu Beginn
jeder Lehrveranstaltung durch den Lehrenden bekannt zu geben)
- Im Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Grundschulen und Förderschulen
im studierten Fach Ethik/Philosophie: Besuch von Lehrveranstaltungen im
Umfang von 26 SWS (Nachweis durch 2 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen)
und Erwerb von drei Leistungsnachweisen:
1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie
oder Religionswissenschaft)
- Im Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen im studierten
Fach Ethik/Philosophie Lehrveranstaltungen im Umfang von 32 SWS (Nachweis
durch 2 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen), und Erwerb von drei
Leistungsnachweisen:
1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie
oder Religionswissenschaft)
- Im Lehramtsstudiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien
im vertieft studierten Fach Ethik/Philosophie: Besuch von Lehrveranstaltungen
im Umfang von 38 SWS (Nachweis durch 3 Teilnahmescheine und Eintrag im
Belegbogen) und Erwerb von vier Leistungsnachweisen:
2 Leistungsnachweise Praktische Philosophie oder 1 Leistungsnachweis
Praktische Philosophie und 1 Leistungsnachweis Religionstheorie (Theologie
oder Religionswissenschaft)
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist unter Beifügung
der Kopien der erforderlichen Leistungsnachweise termingemäß
an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.
(3) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung
wird dem Studierenden schriftlich oder durch Aushang mitgeteilt. Eine
Ablehnung ist schriftlich zu übermitteln, zu begründen und mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 6 Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Fachnote wird gemäß § 11 (2) der Allgemeinen Vorschriften
der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für
Lehramtsstudiengänge ermittelt. Die Zwischenprüfung gilt nur
dann als bestanden, wenn jede der Teilprüfungen mit mindestens "ausreichend"
(4,0) bewertet wurde.
§ 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
(1) Diese Zwischenprüfungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund der
Beschlüsse des Akademischen Senats der Universität Leipzig vom
12. Juni 2001. Diese Zwischenprüfungsordnung wurde dem Sächsischen
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 18.
Juni 2001 angezeigt. Die Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst erfolgte mit Schreiben vom 20.September
2001 (Az:3-7831-13-0361/8-2)
(2) Die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge
an der Universität Leipzig tritt rückwirkend zum 1. Oktober
2000 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität
Leipzig veröffentlicht.
(3) Die Zwischenprüfungsordnung gilt für die Lehramtsstudenten
der Universität Leipzig, deren Immatrikulation im Fach Ethik/Philosophie
ab Wintersemester 2000/2001 erfolgt ist.
Leipzig, den 19.August 2002
Professor Dr. V. Bigl
Rektor |