Universität Leipzig | Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
 
 

Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Grundschulen

 


Inhalt:


§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit
§ 3 Fachbezogene Studienziele
§ 4 Vermittlungsformen
§ 5 Inhalt und Aufbau des Studiums
§ 6 Leistungsnachweise
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Erste Staatsprüfung
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Lehramtserweiterungsstudium
§ 11 In-Kraft-Treten

Anlage 1: Empfohlener Studienablaufplan
Anlage 2: Prüfungsordnung


§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHG) vom 11. Juni 1999, der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) vom 13. März 2000, geändert durch Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 16. November 2001 und der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge vom 30. April 2001, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften das Studium für das studierte Fach Ethik / Philosophie im Lehramt an Grundschulen im Direkt- und Erweiterungsstudium.
Diese Studienordnung ist stets in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften zu den Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig vom 30.April 2001 zu sehen.
Die Studienordnung gilt in Verbindung mit den Studienordnungen der Universität Leipzig, für die mit dem Fach Ethik/Philosophie kombinierbaren Fächer, sowie mit der Studienordnung für das erziehungswissenschaftliche Studium.


§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit

Die Immatrikulation für das erste Fachsemester erfolgt zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters oder zu Beginn des jeweiligen Sommersemesters. Das Studium des studierten Fachs Ethik/ Philosophie an Grundschulen umfasst 50 SWS im Grund- und Hauptstudium. Davon entfallen auf das Grundstudium 26 SWS und auf das Hauptstudium 24 SWS. Die Regelstudienzeit für den Studiengang Lehramt an Grundschulen beträgt einschließlich Prüfungszeit und Praktika gemäß LAPO I sieben Semester.


§ 3 Fachbezogene Studienziele

Das Studium im studierten Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt an Grundschulen bereitet auf die Erste Staatsprüfung und auf die berufliche Tätigkeit vor. Die Studierenden sollen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, zur wissenschaftlichen Arbeit, zu kritischem Denken sowie zur verantwortlichen Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Fach Ethik/Philosophie befähigen.


§ 4 Vermittlungsformen

Vermittlungsformen sind
- Vorlesungen [VL]. Diese dienen in der Regel der übergreifenden Behandlung größerer Themenkomplexe, der Zusammenfassung von Einzelbereichen oder der Einordnung von Teilaspekten in eine Gesamtdarstellung.
- Proseminare [PS]. Diese dienen in der Regel der Einführung in die Problemstellungen eines Fachgebiets.
- Hauptseminare [HS]. Diese sollen dazu befähigen, die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen methodisch kontrolliert, selbständig und in kritischer Auseinandersetzung mit relevanten Forschungsergebnissen zu bearbeiten.
- Schulpraktika. Ein zweiwöchiges, zusammenhängendes, hochschulgeleitetes Blockpraktikum an einer Mittelschule, in der Regel am Hochschulort.


§ 5 Inhalt und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium.

(2) Das Grundstudium soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Fachdisziplinen deutlich wird. Die Studierenden sollen im Grundstudium eine systematische Orientierung und Kriterien für verantwortliches Handeln erwerben, die erforderlich sind für ein erfolgreiches weiteres Studium und die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf.

(3) Das Hauptstudium dient der Erweiterung, Differenzierung und Spezialisierung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und fachdidaktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das schließt die Fähigkeit ein, sich selbständig unter Berücksichtigung der einschlägigen Forschungsliteratur in ein Gebiet der Ethik/Philosophie einzuarbeiten und relevante Aspekte im Unterricht umzusetzen.

(4) Der religionstheoretische Teil des Studiums (10 SWS) bietet einen Überblick über Lehren der Weltreligionen einschließlich deren Ethiken. Er gliedert sich in einen theologischen Teil (6 SWS), in dem Kenntnisse des Christentums und Judentums vermittelt werden, und in einen religionswissenschaftlichen Teil (4 SWS), in dem exemplarisch Grundkenntnisse einer weiteren Weltreligion (Islam oder Buddhismus) vermittelt werden.

(5) Der Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen, in denen kein Leistungsnachweis (s.u.) erworben wurde, erfolgt durch Eintrag im Belegbogen oder durch Erwerb eines Teilnahmescheins. Die Anforderungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins (Protokoll, Referat o.ä.) legen die jeweiligen Seminarleiter fest.

(6) Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Den Abschluss des Lehramtsstudienganges bildet die Erste Staatsprüfung.

(7) Das studierte Fach Ethik/Philosophie setzt sich aus folgenden Gebieten zusammen:

1. Praktische Philosophie
2. Theoretische Philosophie
3. Geschichte der Philosophie
4. Angewandte Ethik
5. Religionswissenschaft
6. Theologie
7. Fachdidaktik Ethik/Philosophie


1. Aufbau des Grundstudiums:

Pflichtveranstaltungen:
VL Einführung in die Philosophie 2 SWS
VL Einführung in die Praktische Philosophie 2 SWS
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie 4 SWS
VL Theologie: Einführung in das Christentum 2 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen (PS oder VL) zu den Gebieten:
Religionswissenschaft 4 SWS
Praktische Philosophie 4 SWS
Theoretische Philosophie 2 SWS
Geschichte der Philosophie 2 SWS
Angewandte Ethik 2 SWS

2. Aufbau des Hauptstudiums

Wahlpflichtveranstaltungen (HS oder VL) zu den Gebieten:
Theoretische Philosophie 4 SWS
Praktische Philosophie 6 SWS
Geschichte der Philosophie 4 SWS
Fachdidaktik Ethik/Philosophie 4 SWS
Theologie 4 SWS
Angewandte Ethik 2 SWS


§ 6 Leistungsnachweise

(1) Studienleistungen werden nachgewiesen in Form von Leistungsnachweisen aufgrund schriftlicher Arbeiten, die im Grundstudium ca. 10-15 Seiten und im Hauptstudium mindestens 15 Seiten mit wissenschaftlichem Apparat umfassen. Das Verfahren für die Vergabe von Leistungsnachweisen ist zu Beginn jeder Lehrveranstaltung durch den Lehrenden bekannt zu geben.
(2) Die für einen Leistungsnachweis zu erbringenden Studienleistungen werden in der Regel benotet. Nicht ausreichende Studienleistungen werden nicht bescheinigt.

§ 7 Zwischenprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im studierten Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt an Grundschulen sind folgende 3 Leistungsnachweise:
1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
Die weiteren zu belegenden Veranstaltungen werden durch Eintragung im Belegbogen nachgewiesen. In zwei Seminarveranstaltungen sind Teilnahmescheine zu erwerben.

(2) Prüfungen
Die Zwischenprüfung erfolgt in den Gebieten
- Praktische Philosophie
- Theoretische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
- Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
und besteht aus einer dreistündigen Klausur zu einem Gebiet und einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten Dauer zu zwei weiteren Gebieten, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung gewesen sind.


§ 8 Erste Staatsprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen sind folgende 4 Leistungsnachweise:
1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis aus einer weiteren philosophischen Disziplin
1 Leistungsnachweis Angewandte Ethik
1 Leistungsnachweis Fachdidaktik Ethik/Philosophie
Die weiteren zu belegenden Veranstaltungen werden durch Eintragung im Belegbogen nachgewiesen. In zwei Seminarveranstaltungen sind Teilnahmescheine zu erwerben.
Des weiteren ist im Hauptstudium ein zweiwöchiges, zusammenhängendes, hochschulgeleitetes Blockpraktikum an einer Mittelschule, in der Regel am Hochschulort zu absolvieren.

(2) Prüfungen
Die Erste Staatsprüfung besteht:

1. Der wissenschaftlichen Arbeit
Diese kann im Lehramt an Grundschulen nur in der Fachwissenschaft, nicht in der Fachdidaktik des studierten Faches angefertigt werden.

2. Der schriftlichen Prüfung (Klausur von dreistündiger Dauer)
Die zu prüfenden Rahmenthemen werden spätestens 4 Monate vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben. In Ethik und Philosophie werden jeweils zwei Rahmenthemen festgelegt. Zu jedem Rahmenthema wird eine Aufgabe gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten.

3. Der mündlichen Prüfungen zu:
a) Themen der Ethik und Philosophie, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten.
b) Themen der Fachdidaktik. Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten.


§ 9 Studienfachberatung

Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
Die Studienfachberatung im Lehramtsstudiengang Ethik/Philosophie erfolgt am Institut für Philosophie durch einen Studienfachberater für das Lehramt Ethik/Philosophie. Die am Institut erfolgende Studienfachberatung unterstützt die Studierenden vor allem in Fragen der Studiengestaltung, sie berät über die fachspezifischen Inhalte und Anforderungen des studierten Faches Ethik/Philosophie im Lehramt an Grundschulen.


§ 10 Lehramtserweiterungsprüfung

Ein Lehramtsstudium zur Erweiterungsprüfung, mit vier Semestern Regelstudienzeit, ist grundsätzlich möglich (LAPO I §§ 25 u. 28). Der Beginn des Studiums ist das jeweilige Wintersemester. Grundlage dieses Lehramtsstudiengangs ist diese Studienordnung. Ein modifizierter Studienablaufplan ist mit dem Studienfachberater zu erstellen.


§ 11 In-Kraft-Treten

(1) Diese Studienordnung wurde vom Akademischen Senat der Universität Leipzig am 12. Juni 2001 beschlossen.
(2) Die Anzeige der Studienordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 20.September 2001 (Az: 3-7831-13-0361/8-2) bestätigt.
Sie tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2000 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.


Leipzig, den 19. August 2002


Professor Dr. Volker Bigl
Rektor


Anlage 1: Studienablaufplan Lehramt an Grundschulen (Empfehlung)

Veranstaltungen; Stunden-Zahl

1. u. 2. Semester Ethik/Philosophie

VL Einführung in die Philosophie; 2 (Pf.)
VL Einführung in die Praktische Philosophie; 2 (Pf.)
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten; 2 (Pf.)
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Pf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
VL Theologie: Einführung in das Christentum; 2 (Pf.)
1 Veranstaltung: Religionswissenschaft; 2 (Wpf.)

3. u. 4. Semester Ethik/Philosophie

1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie; 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Praktische Philosophie; 4 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Pf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
1 Veranstaltung: Religionswissenschaft; 2 (Wpf.)

Grundstudium = 26 SWS

 

5. u. 6. Semester Ethik/Philosophie

2 Veranstaltungen: Theoretische Philosophie; 4 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Praktische Philosophie; 4 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie; 4 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Wpf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
2 Veranstaltungen: Theologie; 4 (Wpf.)

7. Ethik/Philosophie

1 Veranstaltung: Praktische Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Wpf.)

Hauptstudium = 24 SWS
Prüfungen


Anlage 2: Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Ethik/Philosophie

Inhalt:

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Prüfung
§ 3 Prüfungsausschuss
§ 4 Art und Umfang der Zwischenprüfung
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen
§ 6 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 7 In-Kraft-Treten


§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelungen gelten für Studierende, die die Zwischenprüfung für das Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik/ Philosophie, das Lehramt an Mittelschulen im Fach Ethik/Philosophie, das Lehramt an Förderschulen im Fach Ethik/ Philosophie, das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Ethik/Philosophie ablegen möchten.
Die Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung im Fach Ethik/Philosophie gelten nur in Verbindung mit den Regelungen des Ersten und Zweiten Teils der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien.


§ 2 Zweck der Prüfung

Durch die Zwischenprüfung, die in der Regel am Ende des vierten Semesters stattfindet, soll der Studierende den Nachweis erbringen, dass er das Ziel des Grundstudiums für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Ethik/Philosophie erreicht hat und die fachlichen Voraussetzungen für das Hauptstudium besitzt.


§ 3 Prüfungsausschuss

(2) Für die Organisation der Prüfung nach dieser Ordnung ist der von der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie bestellte Prüfungsausschuss für Philosophie und Ethik/Philosophie zuständig.
(3) Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, sowie einem Vertreter der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studentenschaft. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus der Gruppe der Professoren gewählt.


§ 4 Art und Umfang der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt in den Gebieten

- Praktische Philosophie
- Theoretische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
- Theologie oder Religionswissenschaft

und besteht aus einer Klausur zu einem Gebiet und einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten Dauer zu zwei weiteren Gebieten, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung gewesen sind.
Bei der Zwischenprüfung in den Lehramtstudiengängen für Grund-, Mittel- und Förderschule ist die Klausur dreistündig.
Im Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien ist die Klausur vierstündig.


§ 5 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Zwischenprüfung kann zugelassen werden, wer Veranstaltungen in folgendem Umfang besucht hat und folgende Leistungen nachweisen kann. (Das Verfahren für die Vergabe von Teilnahmescheinen ist zu Beginn jeder Lehrveranstaltung durch den Lehrenden bekannt zu geben)

1. Im Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Grundschulen und Förderschulen im studierten Fach Ethik/Philosophie: Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 26 SWS (Nachweis durch 2 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen) und Erwerb von drei Leistungsnachweisen:

1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)

2. Im Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen im studierten Fach Ethik/Philosophie Lehrveranstaltungen im Umfang von 32 SWS (Nachweis durch 2 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen), und Erwerb von drei Leistungsnachweisen:

1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)

3. Im Lehramtsstudiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien im vertieft studierten Fach Ethik/Philosophie: Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 38 SWS (Nachweis durch 3 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen) und Erwerb von vier Leistungsnachweisen:

2 Leistungsnachweise Praktische Philosophie oder 1 Leistungsnachweis
Praktische Philosophie und 1 Leistungsnachweis Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie

(2) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist unter Beifügung der Kopien der erforderlichen Leistungsnachweise termingemäß an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.

(3) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung wird dem Studierenden schriftlich oder durch Aushang mitgeteilt. Eine Ablehnung ist schriftlich zu übermitteln, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.


§ 6 Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Fachnote wird gemäß § 11 Abs. 2 und 6 der Allgemeinen Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung (ZPO, erster Teil) der Universität Leipzig für Lehramtsstudiengänge ermittelt. Die Zwischenprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn jede der Teilprüfungen mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.


§ 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

(1) Diese Zwischenprüfungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Akademischen Senats der Universität Leipzig vom 12. Juni 2001. Diese Zwischenprüfungsordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 18. Juni 2001 angezeigt. Die Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst erfolgte mit Schreiben vom 20.September 2001 (Az: 3-7831-13-0361/8-2)

(2) Die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2000 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

(3) Die Zwischenprüfungsordnung gilt für die Lehramtsstudenten der Universität Leipzig, deren Immatrikulation im Fach Ethik/ Philosophie ab Wintersemester 2000/2001 erfolgt ist.


Leipzig, den 19. August 2002


Professor Dr. V. Bigl
Rektor

 

Universität Leipzig, Institut für Philosophie, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig (Postfach 920, 04009 Leipzig)