Universität Leipzig | Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
 
 

Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Ethik/Philosophie für das Höhere Lehramt an Gymnasien

 


Inhalt:


§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit
§ 3 Fachbezogene Studienziele
§ 4 Vermittlungsformen
§ 5 Inhalt und Aufbau des Studiums
§ 6 Leistungsnachweise
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Erste Staatsprüfung
§ 9 Studienfachberatung
§ 10 Lehramtserweiterungsprüfung
§ 11 In-Kraft-Treten

Anlage 1: empfohlener Studienablaufplan
Anlage 2: Prüfungsordnung


§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHG) vom 11. Juni 1999, der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) vom 13. März 2000 geändert durch Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I vom 16. November 2001 und der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge vom 30. April 2001, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften das Studium für das studierte Fach Ethik / Philosophie im Höheren Lehramt an Gymnasien im Direkt und Erweiterungsstudium. Diese Studienordnung gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften zu den Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig vom 30.April 2001.
Die Studienordnung gilt in Verbindung mit den Studienordnungen der Universität Leipzig, für die mit dem Fach Ethik/Philosophie kombinierbaren Fächer, sowie mit der Studienordnung für das erziehungswissenschaftliche Studium.


§ 2 Studienbeginn und Regelstudienzeit

Die Immatrikulation für das erste Fachsemester erfolgt zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters oder zu Beginn des jeweiligen Sommersemesters. Das Studium des vertieft studierten Faches Ethik/Philosophie an Gymnasien umfasst 72 SWS im Grund- und Hauptstudium. Davon entfallen auf das Grundstudium 38 SWS und auf das Hauptstudium 34 SWS.
Die Regelstudienzeit für den Studiengang Lehramt an Gymnasien beträgt einschließlich Prüfungszeit und Praktika gemäß LAPO I neun Semester.


§ 3 Fachbezogene Studienziele

Das Studium im vertieft studierten Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt an Gymnasien bereitet auf die Erste Staatsprüfung und auf die berufliche Tätigkeit vor. Die Studierenden sollen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, zur wissenschaftlichen Arbeit, zu kritischem Denken sowie zur verantwortlichen Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Fach Ethik/Philosophie an Gymnasien befähigen.

§ 4 Vermittlungsformen

Vermittlungsformen sind:
– Vorlesungen [VL]. Diese dienen in der Regel der übergreifenden Behandlung größerer Themenkomplexe, der Zusammenfassung von Einzelbereichen oder der Einordnung von Teilaspekten in eine Gesamtdarstellung.
– Proseminare [PS]. Diese dienen in der Regel der Einführung in die Problemstellungen eines Fachgebiets.
– Hauptseminare [HS]. Diese sollen dazu befähigen, die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen methodisch kontrolliert, selbständig und in kritischer Auseinandersetzung mit relevanten Forschungsergebnissen zu bearbeiten.
– Übungen [UE] in Logik.
– Schulpraktika. Ein Pädagogisches Orientierungspraktikum im Rahmen des Studiums im erziehungswissenschaftlichen Bereich (Grundstudium). Ein fachdidaktisches Blockpraktikum (Hauptstudium), das aus einem vierwöchigen, zusammenhängenden, hochschulgeleiteten Schulpraktikum besteht. In der Regel findet dies am Hochschulort statt.

§ 5 Inhalt und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium.

(2) Das Grundstudium soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Fachdisziplinen deutlich wird. Der Student/die Studentin soll im Grundstudium eine systematische Orientierung und Kriterien für verantwortliches Handeln erwerben, die erforderlich sind für ein erfolgreiches weiteres Studium und die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf.

(3) Das Hauptstudium dient der Erweiterung, Differenzierung und Spezialisierung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und fachdidaktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das schließt die Fähigkeit ein, sich selbständig unter Berücksichtigung der einschlägigen Forschungsliteratur in ein Gebiet der Ethik/Philosophie einzuarbeiten und relevante Aspekte im Unterricht umzusetzen.

(4) Der religionstheoretische Teil des Studiums (12 SWS) bietet einen Überblick über Grundprobleme der Religionen und deren Ethiken. Er gliedert sich in einen theologischen Teil (6 SWS), in dem Kenntnisse des Christentums und Judentums vermittelt werden, und in einen religionswissenschaftlichen Teil (6 SWS), in dem exemplarisch Grundkenntnisse einer weiteren Weltreligion (Islam oder Buddhismus) vermittelt werden.

(5) Der Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen, in denen kein Leistungsnachweis (s.u.) erworben wurde, erfolgt durch Eintrag im Belegbogen oder durch Erwerb eines Teilnahmescheins. Die Anforderungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins (Protokoll, Referat o.ä.) legen die jeweiligen Seminarleiter fest.

(6) Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Den Abschluss des Lehramtsstudienganges bildet die Erste Staatsprüfung.

(7) Das vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie setzt sich aus folgenden Gebieten zusammen:

1. Praktische Philosophie
2 Theoretische Philosophie
3. Geschichte der Philosophie
4. Angewandte Ethik
5. Religionswissenschaft
6. Theologie
7. Fachdidaktik Ethik/Philosophie
8. Interdisziplinäre Aspekte der Philosophie

1. Aufbau des Grundstudiums

Pflichtveranstaltungen:

VL Einführung in die Philosophie 2 SWS
VL Einführung in die Praktische Philosophie 2 SWS
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie 4 SWS
VL / UE Einführung in die Logik 4 SWS
VL Theologie: Einführung in das Christentum 2 SWS
Wahlpflichtveranstaltungen (PS oder VL) in den Gebieten:
Religionswissenschaft 4 SWS
Praktische Philosophie 6 SWS
Theoretische Philosophie 4 SWS
Geschichte der Philosophie 6 SWS
Angewandte Ethik 2 SWS

2. Aufbau des Hauptstudiums

Wahlpflichtveranstaltungen (HS oder VL) in den Gebieten:

Theoretische Philosophie 6 SWS
Praktische Philosophie 6 SWS
Geschichte der Philosophie 6 SWS
Fachdidaktik Ethik/Philosophie 4 SWS
Religionswissenschaft 2 SWS
Theologie 4 SWS
Angewandte Ethik 4 SWS
Interdisziplinäre Aspekte der Philosophie 2 SWS


§ 6 Leistungsnachweise

(1) Studienleistungen werden nachgewiesen in Form von Leistungsnachweisen aufgrund schriftlicher Arbeiten, die im Grundstudium ca. 10-15 Seiten und im Hauptstudium mindestens 15 Seiten mit wissenschaftlichem Apparat umfassen. Das Verfahren für die Vergabe von Leistungsnachweisen ist zu Beginn jeder Lehrveranstaltung durch den Lehrenden bekannt zu geben.

(2) Die für einen Leistungsnachweise zu erbringenden Studienleistungen werden in der Regel benotet. Nicht ausreichende Studienleistungen werden nicht bescheinigt.

§ 7 Zwischenprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im vertieft studierten Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt an Gymnasien sind folgende 4 Leistungsnachweise:
- 2 Leistungsnachweise Praktische Philosophie oder 1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie und 1 Leistungsnachweis Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
- 1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
- 1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie
Die weiteren zu belegenden Veranstaltungen werden durch Eintragung im Belegbogen nachgewiesen. In drei Seminarveranstaltungen sind Teilnahmescheine zu erwerben.

(2) Prüfungen:

Die Zwischenprüfung erfolgt in den Gebieten:
– Praktische Philosophie
– Theoretische Philosophie
– Geschichte der Philosophie
– Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
und besteht aus einer vierstündigen Klausur zu einem Gebiet und einer mündlichen Prüfung von mindestens 15, höchstens 30 Minuten Dauer zu zwei weiteren Gebieten, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung gewesen sind.

§ 8 Erste Staatsprüfung

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen sind folgende 5 Leistungsnachweise:
? 1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
? 1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
? 1 Leistungsnachweis Angewandte Ethik
? 1 Leistungsnachweis Fachdidaktik Ethik/Philosophie
? 1 Leistungsnachweis aus einer weiteren philosophischen Disziplin
Die weiteren zu belegenden Veranstaltungen werden durch Eintragung im Belegbogen nachgewiesen. In drei Seminarveranstaltungen sind zusätzlich Teilnahmescheine zu erwerben.
Außerdem ist im Hauptstudium ein vierwöchiges, zusammenhängendes, institutsgeleitetes Blockpraktikum, in der Regel am Hochschulort, mit Mentoren an den Schulen sowie unter inhaltlicher Beratung und Auswertung durch den fachdidaktischen Bereich des Instituts zu absolvieren.

(2) Prüfungen
Die Erste Staatsprüfung besteht:

1. Der wissenschaftlichen Arbeit
Diese kann im Höheren Lehramt an Gymnasien in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik des vertieft studierten Fachs angefertigt werden.

2. Den schriftlichen Prüfungen (zwei Klausuren von jeweils vierstündiger Dauer)
a) Klausur 1: Ethik
b) Klausur 2: Philosophie
Die zu prüfenden Rahmenthemen werden spätestens 4 Monate vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben. In Ethik und Philosophie werden jeweils drei Rahmenthemen festgelegt. Zu jedem Rahmenthema wird eine Aufgabe gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten.
3. Den mündlichen Prüfungen zu
a) Themen aus Ethik und Philosophie, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren.
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten
b) Themen der Fachdidaktik.
Die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten.

§ 9 Die Studienfachberatung

Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
Die Studienfachberatung im Lehramtsstudiengang Ethik/Philosophie erfolgt am Institut für Philosophie durch einen Studienfachberater für das Lehramt Ethik/Philosophie. Die am Institut erfolgende Studienfachberatung unterstützt die Studierenden vor allem in Fragen der Studiengestaltung, sie berät über die fachspezifischen Inhalte und Anforderungen des vertieft studierten Faches Ethik/Philosophie für das Höhere Lehramt an Gymnasien.

§ 10 Lehramtserweiterungsprüfung

Ein Lehramtsstudium zur Erweiterungsprüfung, mit vier Semestern Regelstudienzeit, ist grundsätzlich möglich (LAPO I §§ 25 u. 61). Der Beginn des Studiums ist das jeweilige Wintersemester. Grundlage dieses Lehramtsstudiengangs ist diese Studienordnung. Ein modifizierter Studienablaufplan ist mit dem Studienfachberater zu erstellen.

§ 11 In-Kraft-Treten

(1) Diese Studienordnung wurde vom Akademischen Senat der Universität Leipzig am 12. Juni 2001 beschlossen.
(2) Die Anzeige der Studienordnung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 20.September 2001 (Az: 3-7831-13-0361/8-2) bestätigt.
Sie tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2000 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

Leipzig, den 19. August 2002

Professor Dr. Volker Bigl
Rektor


Anlage 1: Studienablaufplan Höheres Lehramt an Gymnasien (Empfehlung)

Veranstaltungen; Stunden-Zahl

1. u. 2. Semester Ethik/Philosophie

VL Einführung in die Philosophie; 2 (Pf.)
VL Einführung in die Praktische Philosophie; 2 (Pf.)
PS Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten; 2 (Pf.)
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Pf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie; 2 (Wpf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
VL / UE Einführung in die Logik; 4 (Pf.)
VL Theologie: Einführung in das Christentum; 2 (Pf.)
1 Veranstaltung: Religionswissenschaft; 2 (Wpf.)

3. u. 4. Semester Ethik/Philosophie

2 Veranstaltungen: Praktische Philosophie; 4 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Theoretische Philosophie; 4 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie; 4 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
VL / PS Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Pf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
1 Veranstaltung: Religionswissenschaft; 2 (Wpf.)

Grundstudium = 38 SWS

5. u. 6. Semester Ethik/Philosophie

2 Veranstaltungen: Theoretische Philosophie; 4 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Praktische Philosophie; 4 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie; 4 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Wpf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
1 Veranstaltung: Theologie; 2 (Wpf.)

7. u. 8. Semester Ethik/Philosophie

1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Angewandte Ethik; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Interdisziplinäre Aspekte der Philosophie; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Fachdidaktik Ethik/Philosophie; 2 (Wpf.)
Veranstaltungen an anderen Instituten
1 Veranstaltung: Religionswissenschaft; 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Theologie; 2 (Wpf.)

Hauptstudium =34 SWS

9. Semester Ethik/Philosophie

Prüfungen


Anlage 2: Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Ethik/Philosophie

Inhalt:

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Prüfung
§ 3 Prüfungsausschuss
§ 4 Art und Umfang der Zwischenprüfung
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen
§ 6 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 7 In-Kraft-Treten


§ 1 Geltungsbereich

Diese Regelungen gelten für Studierende, die die Zwischenprüfung für das Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik/ Philosophie, das Lehramt an Mittelschulen im Fach Ethik/Philosophie, das Lehramt an Förderschulen im Fach Ethik/ Philosophie, das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Ethik/Philosophie ablegen möchten.
Die Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung im Fach Ethik/Philosophie gelten nur in Verbindung mit den Regelungen des Ersten und Zweiten Teils der Zwischenprüfungsordnung der Universität Leipzig für die Lehramtsstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien.


§ 2 Zweck der Prüfung

Durch die Zwischenprüfung, die in der Regel am Ende des vierten Semesters stattfindet, soll der Studierende den Nachweis erbringen, dass er das Ziel des Grundstudiums für die Lehrämter an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Ethik/Philosophie erreicht hat und die fachlichen Voraussetzungen für das Hauptstudium besitzt.


§ 3 Prüfungsausschuss

(2) Für die Organisation der Prüfung nach dieser Ordnung ist der von der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie bestellte Prüfungsausschuss für Philosophie und Ethik/Philosophie zuständig.
(3) Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, sowie einem Vertreter der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studentenschaft. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus der Gruppe der Professoren gewählt.


§ 4 Art und Umfang der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt in den Gebieten

- Praktische Philosophie
- Theoretische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
- Theologie oder Religionswissenschaft

und besteht aus einer Klausur zu einem Gebiet und einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten Dauer zu zwei weiteren Gebieten, die nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Prüfung gewesen sind.
Bei der Zwischenprüfung in den Lehramtstudiengängen für Grund-, Mittel- und Förderschule ist die Klausur dreistündig.
Im Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien ist die Klausur vierstündig.


§ 5 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Zwischenprüfung kann zugelassen werden, wer Veranstaltungen in folgendem Umfang besucht hat und folgende Leistungen nachweisen kann. (Das Verfahren für die Vergabe von Teilnahmescheinen ist zu Beginn jeder Lehrveranstaltung durch den Lehrenden bekannt zu geben)

1. Im Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Grundschulen und Förderschulen im studierten Fach Ethik/Philosophie: Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 26 SWS (Nachweis durch 2 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen) und Erwerb von drei Leistungsnachweisen:

1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)

2. Im Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen im studierten Fach Ethik/Philosophie Lehrveranstaltungen im Umfang von 32 SWS (Nachweis durch 2 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen), und Erwerb von drei Leistungsnachweisen:

1 Leistungsnachweis Praktische Philosophie
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie oder Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)

3. Im Lehramtsstudiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien im vertieft studierten Fach Ethik/Philosophie: Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 38 SWS (Nachweis durch 3 Teilnahmescheine und Eintrag im Belegbogen) und Erwerb von vier Leistungsnachweisen:

2 Leistungsnachweise Praktische Philosophie oder 1 Leistungsnachweis
Praktische Philosophie und 1 Leistungsnachweis Religionstheorie (Theologie oder Religionswissenschaft)
1 Leistungsnachweis Theoretische Philosophie
1 Leistungsnachweis Geschichte der Philosophie

(2) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist unter Beifügung der Kopien der erforderlichen Leistungsnachweise termingemäß an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.

(3) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Zulassung wird dem Studierenden schriftlich oder durch Aushang mitgeteilt. Eine Ablehnung ist schriftlich zu übermitteln, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.


§ 6 Bewertung der Prüfungsleistungen

Die Fachnote wird gemäß § 11 Abs. 2 und 6 der Allgemeinen Vorschriften der Zwischenprüfungsordnung (ZPO, erster Teil) der Universität Leipzig für Lehramtsstudiengänge ermittelt. Die Zwischenprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn jede der Teilprüfungen mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.


§ 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung

(1) Diese Zwischenprüfungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Akademischen Senats der Universität Leipzig vom 12. Juni 2001. Diese Zwischenprüfungsordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 18. Juni 2001 angezeigt. Die Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst erfolgte mit Schreiben vom 20.September 2001 (Az: 3-7831-13-0361/8-2)

(2) Die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2000 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

(3) Die Zwischenprüfungsordnung gilt für die Lehramtsstudenten der Universität Leipzig, deren Immatrikulation im Fach Ethik/ Philosophie ab Wintersemester 2000/2001 erfolgt ist.


Leipzig, den 19. August 2002


Professor Dr. V. Bigl
Rektor

 

Universität Leipzig, Institut für Philosophie, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig (Postfach 920, 04009 Leipzig)