Studienordnung für das Fach Philosophie
als Hauptfach und Nebenfach im Studiengang Magister Artium der Universität
Leipzig
Vom 26. Januar 2000
Aufgrund des § 21 des Gesetzes vom 11. Juni 1999 über die
Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetzes -
SächsHG), (SächsGVBl.Nr. 11/1999 S. 293) hat der Senat der Universität
Leipzig am 13.07.1999 folgende Studienordnung beschlossen.(Maskuline Personenbezeichnungen
in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts
Inhaltsübersicht
I. ALLGEMEINES
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studienzeit
§ 5 Vermittlungsformen
§ 6 Studienziele
§ 7 Studienberatung
§ 8 Umfang des Studiums
II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS
§ 9 Bereiche des Studiums
§ 10 Aufbau des Studiums
III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN
§ 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium
§ 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium
IV. WEITERE BESTIMMUNGEN
§ 13 Studienangebot
§ 14 Anrechnung von Studienleistungen
§ 15 Übergangsbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
Anlage 1: empfohlener Studienablaufplan für Haupt- bzw.
Nebenfach
Anlage 2: Prüfungsordnung für Haupt- bzw. Nebenfach
I. ALLGEMEINES
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterrahmenprüfungsordnung
der Universität Leipzig vom 26.10.1998 das Studium des Fachs Philosophie
(Haupt- und Nebenfach) im Studiengang Magister Artium am Institut für
Philosophie der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch
die Studienordnungen der mit dem Fach Philosophie kombinierten Haupt-
bzw. Nebenfächer ergänzt.
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
Die Qualifikation für ein Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife
(allgemeine Hochschulreife oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife)
oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen
Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Sprachkenntnisse
in Englisch oder Französisch oder Russisch sind durch das Abiturzeugnis
oder durch eine Feststellungsprüfung einer Universität bzw.
einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme
nachzuweisen. Im Hauptfach Philosophie ist außerdem der Nachweis
von Kenntnissen in Latein- oder Griechisch (Altgriechisch) bei Studienaufnahme
oder spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung zu erbringen.
Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der
Universität Leipzig geregelt.
§ 3 Studienbeginn
Jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters.
§ 4 Studienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
§ 5 Vermittlungsformen
Vermittlungsformen sind
• Vorlesungen (VL)
• Seminare (Proseminare (PS) und Hauptseminare (HS))
• Übungen (UE)
• Kolloquien
• Tutorien
und - soweit möglich - Teilnahme an Forschungsvorhaben.
§ 6 Studienziele
Ziel des Studiums der Philosophie ist es, die Studierenden unter Berücksichtigung
der Anforderungen und Veränderungen des philosophischen Wissens die
erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, damit sie zu wissenschaftlicher
Arbeit, zur kritischen Einordnung der philosophischen Erkenntnisse, auch
im Zusammenhang der anderen wissenschaftlichen Disziplinen, befähigt
sind. Wissenschaftlich begründete Kenntnisse und Fähigkeiten
sollen während des Studiums so vermittelt werden, daß sie nach
dem Studium nutzbar und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung zu
vertiefen sind.
§ 7 Studienberatung
Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung
der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten,
Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
Die studienbegleitende fachliche Beratung im Fach Philosophie ist Aufgabe
des Institutes; sie erfolgt auf Institutsebene durch Hochschullehrer und
wissenschaftliche Mitarbeiter. Die studienbegleitende fachliche Beratung
unterstützt die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung
und der Wahl des Studienschwerpunkts im Hauptstudium des Hauptfaches.
Das Prüfungsamt des Institutes berät in Fragen der Prüfungsorganisation.
§ 8 Umfang des Studiums
Das Studium des Faches Philosophie umfaßt im Hauptfach 72 und
im Nebenfach 36 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfällt jeweils
die Hälfte auf Grund- bzw. Hauptstudium.
II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS
§ 9 Bereiche des Studiums
Das Fach Philosophie setzt sich aus vier Bereichen zusammen:
1. Theoretische Philosophie
2. Praktische Philosophie
3. Geschichte der Philosophie
4. Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen
Im Grundstudium sind gleiche Anteile der Bereiche 1 bis 3 sowie Veranstaltungen
in Logik zu studieren; im Hauptstudium sind Anteile aller vier Bereiche
zu studieren (Einzelheiten siehe § 10). Die Hauptfachstudierenden
müssen durch Schwerpunktbildung im Hauptstudium eine Gewichtung dieser
Bereiche selbst vornehmen.
§ 10 Aufbau des Studiums
Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium
durch die Magisterprüfung abgeschlossen.
Zwischenprüfung und Magisterprüfung können bei Vorlage
der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen (Leistungsnachweise) studienbegleitend
abgelegt werden. Von dieser Regelung ist das erste Hauptfach Philosophie
ausgenommen.
(1) AUFBAU DES GRUNDSTUDIUMS (HAUPT- UND NEBENFACH)
Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus den drei philosophischen Bereichen
Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie
sowie in Logik zu besuchen. (Logikveranstaltungen werden vom Institut
Logik und Wissenschaftstheorie angeboten.) Der Gesamtumfang beträgt
36 SWS im Haupt- und 18 SWS im Nebenfach und zwar in folgender Gewichtung:
Pflichtveranstaltungen: (Haupt- / Nebenfach)
VL "Einführung in die Philosophie" 2 / 2 SWS
PS "Begleitseminar Einführung in die Philosophie und das wissenschaftliche
Arbeiten" 2 / 0 SWS
VL "Einführung in die prakt. Philosophie" 2 / 2 SWS
PS "Begleitseminar Einführung in die praktische Philosophie"
2 / 0 SWS
VL und UE Logik 4 / 4 SWS
VL und UE "Logische Grundlagen der Wissenschaften" 4 / 0 SWS
Wahlpflichtveranstaltungen: (Haupt- / Nebenfach)
Theoretische Philosophie 8 / 4 SWS
Praktische Philosophie 4 / 2 SWS
Geschichte der Philosophie 8 / 4 SWS
(2) AUFBAU DES HAUPTSTUDIUMS
HAUPTFACH
Im Laufe des Hauptstudiums muß eine Gewichtung aller vier Bereiche
gegeneinander derart vorgenommen werden, daß der Bereich, aus dem
das Thema der Magisterarbeit gewählt wird, als Schwerpunkt bevorzugt
studiert wird. Veranstaltungen sollen mit folgender Gewichtung belegt
werden:
• 20 SWS im Schwerpunktbereich
• 12 SWS in den übrigen 3 Bereichen, d.h. je 4 SWS
• 4 SWS Kolloquium
NEBENFACH
Aus allen vier Bereichen der Philosophie müssen im Nebenfach studiert
werden:
• 16 SWS ,d.h. jeweils 4 SWS in jedem Bereich
• 2 SWS Kolloquium
III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN
§ 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium
(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im
Hauptfach bzw. Nebenfach Philosophie sind ein ordnungsgemäßes
Studium und Leistungsnachweise. Leistungsnachweise werden auf Grundlage
einer im Rahmen eines Proseminares erbrachten schriftlichen Leistung erteilt.
Solche Leistungen sind Hausarbeiten oder vierstündige Klausuren.
Die schriftliche Hausarbeit im Grundstudium umfaßt ca. 10-15 Seiten
mit einem jeweils dazugehörigen wissenschaftlichen Apparat.
(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im
Haupt-/ Nebenfach ist der Erwerb folgender Leistungsnachweise:
(Haupt- / Nebenfach)
Bereich 1:
Theoretische Philosophie 2 / 2 SWS PS (Leistungsnachweis)
Bereich 2:
Praktische Philosophie 2 / 2 SWS PS (Leistungsnachweis)
Bereich 3:
Geschichte d. Philosophie 2 / 0 SWS PS (Leistungsnachweis)
sowie der Lehrbereich
Logische Grundlagen der Wissenschaften mit 4 / 0 SWS VL,UE (Leistungsnachweis)
(3) Der Leistungsnachweis aus dem Lehrbereich Logische Grundlagen der
Wissenschaften ist bis zu Beginn des dritten Semesters im Prüfungsamt
vorzuweisen. Bei Nichtvorhandensein erfolgt eine Studienberatung durch
das Institut für Philosophie.
Leistungsnachweise werden mit „nicht bestanden“ und „bestanden“
bewertet. Auf Wunsch des Studierenden können Leistungen benotet werden.
(4) Leistungsnachweise, die mit „nicht bestanden“ bewertet
worden sind, können wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel
des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso
zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung
bezieht.
§ 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium
(1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach Philosophie
müssen drei Hauptseminare aus drei unterschiedlichen Bereichen, eines
davon im gewählten Schwerpunktbereich, mit je einem Leistungsnachweis
abgeschlossen werden; im Nebenfach Philosophie müssen zwei Leistungsnachweise
aus unterschiedlichen Bereichen erworben werden. Leistungsnachweise werden
im Hauptstudium durch Hausarbeiten erworben, die 20-30 Seiten mit einem
dazugehörigen wissenschaftlichen Apparat umfassen.
(2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von Leistungsnachweisen
im Hauptstudium gelten die Regelungen des § 11 Abs.1, 3-4.
IV. WEITERE BESTIMMUNGEN
§ 13 Studienangebot
Das Studienangebot (der Studienplan) ergibt sich aus den Bestimmungen
zum Aufbau des Studiums unter § 10 dieser Studienordnung. Die jeweils
gültigen Vorlesungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung,
die Veranstaltungsform (Vorlesung, Proseminar etc.), geben Hinweise zur
Zuordnung der einzelnen Veranstaltungen zu den vier Bereichen, aus denen
sich das Fach Philosophie zusammensetzt und zu ihrer Einstufung in den
Pflicht- bzw. Wahlpflichtteil.
§ 14 Anrechnung von Studienleistungen
Für die Anrechnungen von Studienleistungen gelten die Regelungen
des § 14 der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität
Leipzig vom 26.10.1998.
§ 15 Übergangsbestimmungen
Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die im
Wintersemester 1998 oder später ihr Studium des Fachs Philosophie
(Haupt- oder Nebenfach) im Magisterstudiengang aufgenommen haben. Studierenden
früherer Jahrgänge wird die Möglichkeit gegeben, nach erfolgreich
abgeschlossener Zwischenprüfung auf Antrag, der aktenkundig zu machen
ist, nach dieser Studienordnung zu studieren.
§ 16 Inkrafttreten
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates vom
01.06.1999 und des Senates der Universität Leipzig vom 13.07.1999.
Die Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst am 14.07.1999 angezeigt und mit Schreiben vom 22.09.1999
(Az.: 2-7831-12/155-1) bestätigt.
Sie tritt rückwirkend zum 01.10.1998 in Kraft und wird in den Amtlichen
Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.
Leipzig, den 26. Januar 2000
Prof. Dr. med. V. Bigl
Rektor
Anlage 1: Studienablaufplan (Empfehlung) für Haupt- bzw. Nebenfach
Erläuterungen zu den Studienablaufplänen:
Pf. = Pflichtveranstaltung
Wpf. = Wahlpflichtveranstaltung
PS = Proseminar
VL = Vorlesung
UE = Übung
SWS = Semesterwochenstunde
Studienablaufplan (Empfehlung) Hauptfach Philosophie
1. u.2. Semester
VL Einführung in die Philosophie 2 (Pf.)
VL Einführung in die prakt. Philosophie 2 (Pf.)
PS Einführung in die Philosophie und das wissenschaftliche Arbeiten
2 (Pf.)
PS Einführung in die praktische Philosophie 2 (Pf.)
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie 4 (Wpf.)
VL u. UE. Logik 4 (Pf.)
VL u. UE Logische Grundlagen der Wissenschaften 4 (Pf.)
3. u. 4. Semester
Veranstaltungen: Theoretische Philosophie 6 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie 4 (Wpf.)
Grundstudium = 36 SWS
5. u. 6. Semester
5 Veranstaltungen: 1. Schwerpunktbereich 10 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 2. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 3. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 4. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Kolloquium 2 (Wpf.)
7. u. 8. Semester
5 Veranstaltungen: 1. Schwerpunktbereich 10 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 2. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 3. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 4. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Kolloquium 2 (Wpf.)
Hauptstudium = 36 SWS
9. Semester
Magisterarbeit und Prüfungen
Studienablaufplan (Empfehlung) Nebenfach Philosophie
1. u. 2. Semester
VL Einführung in die Philosophie 2 (Pf.)
VL Einführung in die Praktische Philosophie 2 (Pf.)
VL u. UE Logik 4 (Pf.)
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
3. u. 4. Semester
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie 4 (Wpf.)
Grundstudium = 18 SWS
5. u. 6. Semester
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Kolloquium 2 (Wpf.)
7. u. 8. Semester
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen 2 (Wpf.)
Hauptstudium = 18 SWS
9. Prüfungen
Anlage 2: Prüfungsordnungen für Haupt- bzw Nebenfach
Prüfungsordnung Hauptfach
Anlage Nr. 17
zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom
26.10.1998
für das Hauptfach Philosophie
Aufgrund von § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz ? SächsHG) vom 11. Juni
1999 (SächsGVBl.11/1999 S. 293) hat der Senat der Universität
Leipzig am 13.07.1999 folgende Anlage Nr. 17 zur Magisterrahmenprüfungsordnung
der Universität Leipzig vom 26.10.1998 für das Hauptfach Philosophie
erlassen:
1. Fächerkombination
Gemäß § 4 Abs. 1 ist eine Kombination des Hauptfaches
Philosophie nicht möglich mit folgenden
Hauptfächern: Ethik
Nebenfächern: Philosophie
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen
zu erbringen:
2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung die folgenden
Leistungsnachweise gemäß § 17:
Je ein Leistungsnachweis in den Bereichen Theoretische Philosophie, Praktische
Philosophie, Geschichte der Philosophie und aus dem Bereich Logische Grundlagen
der Wissenschaften.
Darüber hinaus hat der Kandidat die nach § 2 der Studienordnung
für das Magisterhauptfach Philosophie geforderten Sprachkenntnisse
nachzuweisen.
2. 2. Für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Leistungsnachweise
gemäß § 22:
Drei Leistungsnachweise aus drei Hauptseminaren zu drei unterschiedlichen
Bereichen, einer davon im gewählten Schwerpunktbereich.
3. Prüfungen
3.1. Die Fristen und Nachfristen gemäß §§ 19 Abs.
2 u. 24 Abs. 2 für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung
werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der
für das Hauptfach Philosophie zuständig ist, hochschulöffentlich
bekanntgegeben.
3.2. Zwischenprüfung (gemäß §§ 18 u. 19)
3.2.1 Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach Philosophie aus zwei
Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen,
nämlich zwei vierstündigen Klausuren in zwei der folgenden drei
Bereiche, aus denen der Kandidat eine Wahl trifft:
- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie.
Die zweite Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung zum
dritten Bereich. In ihr wird eine mündliche Prüfungsleistung
erbracht. Der dritte Bereich darf nicht bereits Gegenstand der schriftlichen
Arbeiten gewesen sein. Eine der beiden Klausuren kann durch den Nachweis
von drei im entsprechenden Bereich eigens angefertigten schriftlichen
Arbeiten ersetzt werden. (Umfang einer Arbeit: Mindestens 20 Seiten zzgl.
des wissenschaftlichen Apparats). Die schriftliche Teilprüfung zählt
2/3, die mündliche Teilprüfung 1/3 der Gesamtnote. Die Prüfungsleistungen
müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ absolviert
worden sein.
3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 4 sind
nicht vorgesehen.
3.3. Magisterprüfung (§§ 23 - 25)
3.3.1. Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach Philosophie aus
a) einer vierstündigen Klausur in einem der vier Bereiche: Theoretische
Philosophie, Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie, Philosophische
Grundlagen der Einzeldisziplinen, nach Wahl des Kandidaten; der Bereich
darf nicht mit dem Schwerpunktbereich identisch sein. In der schriftlichen
Teilprüfung wird eine schriftliche Prüfungsleistung erbracht.
b) einer mündlichen Teilprüfung zu drei Bereichen, von denen
keiner bereits Gegenstand der Klausur gewesen sein darf. In der mündlichen
Teilprüfung wird eine mündliche Prüfungsleistung erbracht.
Alle Prüfungsleistungen müssen mindestens mit „ausreichend“
absolviert werden. Die Teilprüfungen zählen je ½ des
Gesamtergebnisses der Prüfung in Philosophie.
Wird Philosophie im ersten Hauptfach studiert, so geht die Note der Magisterarbeit
in die Gesamtwertung ein. Die Gesamtnote setzt sich dann aus der Note
der Magisterarbeit (1/3), der Note im Hauptfach Philosophie (1/3) und
der Note im zweiten Hauptfach (1/3) bzw. der Noten der zwei Nebenfächer
(jeweils 1/6) zusammen.
3.3.2. Andere Prüfungsleistungen sind nicht vorgesehen.
Diese Anlage Nr. 17 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität
Leipzig vom 26.10.1998 für das Hauptfach Philosophie tritt rückwirkend
zum Wintersemester1998 in Kraft.
Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft
und Kunst am 22.09.1999 (Aktenzeichen: 2-7831-12/155-1) genehmigt und
wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.
Leipzig, den 26. Januar 2000
Prof. Dr. med. V. Bigl
Rektor
Prüfungsordnung Nebenfach
Anlage Nr. 18
zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom
26.10.1998
für das Nebenfach Philosophie
Aufgrund von § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni
1999 (SächsGVBl.11/1999 S.293) hat der Senat der Universität
Leipzig am 13.07.1999 folgende Anlage Nr. 17 zur Magisterrahmenprüfungsordnung
der Universität Leipzig vom 26.10.1998 für das Nebenfach Philosophie
erlassen:
1. Fächerkombination
Gemäß § 4 Abs. 1 ist eine Kombination des Nebenfaches
Philosophie nicht möglich mit folgenden
Hauptfächern: Philosophie
Nebenfächern: ----------
2. Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen
zu erbringen:
2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung die folgenden
Leistungsnachweise gemäß § 17: Je ein Leistungsnachweis
in Theoretischer und Praktischer Philosophie.
2.2. Für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Leistungsnachweise
gemäß § 22: Zwei Leistungsnachweise aus zwei von vier
unterschiedlichen Bereichen der Philosophie (Theoretische Philosophie,
Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie, Philosophische Grundlagen
der Einzeldisziplinen).
3. Prüfungen
3.1. Die Fristen und Nachfristen für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung
werden gemäß §§ 19 Abs. 2 u. 24 Abs. 2 zu Beginn
eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Nebenfach
Philosophie zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben.
3.2. Zwischenprüfung (gemäß §§ 18 u. 19)
3.2.1. Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Philosophie aus
zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung, in der eine schriftliche
Prüfungsleistung erbracht wird, besteht aus einer vierstündigen
Klausur in einem - nach Wahl des Kandidaten - der drei folgenden Bereiche:
- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie.
Die zweite Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung zu einem
zweiten Bereich. In ihr wird eine mündliche Prüfungsleistung
erbracht. Der zweite Bereich darf nicht bereits Gegenstand der Klausurarbeit
gewesen sein. Die Klausur kann durch zwei eigens zu diesem Zweck angefertigte
schriftliche Hausarbeiten (Umfang einer Arbeit: Mindestens 20 Seiten mit
wissenschaftlichem Apparat) im gewählten Bereich ersetzt werden.
Die schriftliche Teilprüfung und die mündliche Teilprüfung
zählen je ½ der Gesamtnote. Prüfungsleistungen müssen
mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sein.
3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 4 sind
nicht vorgesehen.
3.3. Magisterprüfung (§§ 23 - 24)
3.3.1. Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach aus zwei Teilprüfungen:
a) aus einer schriftlichen Teilprüfung in Form einer vierstündigen
Klausur in einem der vier folgenden Bereiche, aus denen der Kandidat eine
Wahl trifft:
- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
- Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen, und
b) aus einer mündlichen Teilprüfung zu zwei weiteren Bereichen.
Die Bereiche dürfen nicht bereits Gegenstand der Klausurarbeit gewesen
sein. Die schriftliche Teilprüfung und die mündliche Teilprüfung
zählen je ½ der Gesamtnote.
Diese Anlage Nr. 18 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität
Leipzig vom 26.10.1998 für das Nebenfach Philosophie tritt zum Wintersemester
1998 rückwirkend in Kraft. Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst am 22.09.1999 (Aktenzeichen:2-7831-12/155-1)
genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität
Leipzig veröffentlicht.
Leipzig, den 26. Januar
Prof. Dr. med. V. Bigl
Rektor
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