Universität Leipzig | Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie
 
 

Studienordnung für das Fach Philosophie als Hauptfach und Nebenfach im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig


Vom 26. Januar 2000

Aufgrund des § 21 des Gesetzes vom 11. Juni 1999 über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetzes - SächsHG), (SächsGVBl.Nr. 11/1999 S. 293) hat der Senat der Universität Leipzig am 13.07.1999 folgende Studienordnung beschlossen.(Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts


Inhaltsübersicht

I. ALLGEMEINES

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studienzeit
§ 5 Vermittlungsformen
§ 6 Studienziele
§ 7 Studienberatung
§ 8 Umfang des Studiums

II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS

§ 9 Bereiche des Studiums
§ 10 Aufbau des Studiums

III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN

§ 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium
§ 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium

IV. WEITERE BESTIMMUNGEN

§ 13 Studienangebot
§ 14 Anrechnung von Studienleistungen
§ 15 Übergangsbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten

Anlage 1: empfohlener Studienablaufplan für Haupt- bzw. Nebenfach
Anlage 2: Prüfungsordnung für Haupt- bzw. Nebenfach


I. ALLGEMEINES

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998 das Studium des Fachs Philosophie (Haupt- und Nebenfach) im Studiengang Magister Artium am Institut für Philosophie der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem Fach Philosophie kombinierten Haupt- bzw. Nebenfächer ergänzt.

§ 2 Zugangsvoraussetzungen

Die Qualifikation für ein Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch oder Russisch sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme nachzuweisen. Im Hauptfach Philosophie ist außerdem der Nachweis von Kenntnissen in Latein- oder Griechisch (Altgriechisch) bei Studienaufnahme oder spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung zu erbringen. Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt.

§ 3 Studienbeginn

Jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters.

§ 4 Studienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

§ 5 Vermittlungsformen

Vermittlungsformen sind
• Vorlesungen (VL)
• Seminare (Proseminare (PS) und Hauptseminare (HS))
• Übungen (UE)
• Kolloquien
• Tutorien
und - soweit möglich - Teilnahme an Forschungsvorhaben.

§ 6 Studienziele

Ziel des Studiums der Philosophie ist es, die Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen des philosophischen Wissens die erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, damit sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der philosophischen Erkenntnisse, auch im Zusammenhang der anderen wissenschaftlichen Disziplinen, befähigt sind. Wissenschaftlich begründete Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, daß sie nach dem Studium nutzbar und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung zu vertiefen sind.

§ 7 Studienberatung

Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten.
Die studienbegleitende fachliche Beratung im Fach Philosophie ist Aufgabe des Institutes; sie erfolgt auf Institutsebene durch Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und der Wahl des Studienschwerpunkts im Hauptstudium des Hauptfaches.
Das Prüfungsamt des Institutes berät in Fragen der Prüfungsorganisation.

§ 8 Umfang des Studiums

Das Studium des Faches Philosophie umfaßt im Hauptfach 72 und im Nebenfach 36 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfällt jeweils die Hälfte auf Grund- bzw. Hauptstudium.


II. INHALT UND AUFBAU DES STUDIUMS

§ 9 Bereiche des Studiums

Das Fach Philosophie setzt sich aus vier Bereichen zusammen:

1. Theoretische Philosophie
2. Praktische Philosophie
3. Geschichte der Philosophie
4. Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen

Im Grundstudium sind gleiche Anteile der Bereiche 1 bis 3 sowie Veranstaltungen in Logik zu studieren; im Hauptstudium sind Anteile aller vier Bereiche zu studieren (Einzelheiten siehe § 10). Die Hauptfachstudierenden müssen durch Schwerpunktbildung im Hauptstudium eine Gewichtung dieser Bereiche selbst vornehmen.

§ 10 Aufbau des Studiums

Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium durch die Magisterprüfung abgeschlossen.
Zwischenprüfung und Magisterprüfung können bei Vorlage der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen (Leistungsnachweise) studienbegleitend abgelegt werden. Von dieser Regelung ist das erste Hauptfach Philosophie ausgenommen.

(1) AUFBAU DES GRUNDSTUDIUMS (HAUPT- UND NEBENFACH)

Im Grundstudium sind Veranstaltungen aus den drei philosophischen Bereichen Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie sowie in Logik zu besuchen. (Logikveranstaltungen werden vom Institut Logik und Wissenschaftstheorie angeboten.) Der Gesamtumfang beträgt 36 SWS im Haupt- und 18 SWS im Nebenfach und zwar in folgender Gewichtung:

Pflichtveranstaltungen: (Haupt- / Nebenfach)

VL "Einführung in die Philosophie" 2 / 2 SWS
PS "Begleitseminar Einführung in die Philosophie und das wissenschaftliche Arbeiten" 2 / 0 SWS
VL "Einführung in die prakt. Philosophie" 2 / 2 SWS
PS "Begleitseminar Einführung in die praktische Philosophie" 2 / 0 SWS
VL und UE Logik 4 / 4 SWS
VL und UE "Logische Grundlagen der Wissenschaften" 4 / 0 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen: (Haupt- / Nebenfach)

Theoretische Philosophie 8 / 4 SWS
Praktische Philosophie 4 / 2 SWS
Geschichte der Philosophie 8 / 4 SWS

(2) AUFBAU DES HAUPTSTUDIUMS

HAUPTFACH
Im Laufe des Hauptstudiums muß eine Gewichtung aller vier Bereiche gegeneinander derart vorgenommen werden, daß der Bereich, aus dem das Thema der Magisterarbeit gewählt wird, als Schwerpunkt bevorzugt studiert wird. Veranstaltungen sollen mit folgender Gewichtung belegt werden:
• 20 SWS im Schwerpunktbereich
• 12 SWS in den übrigen 3 Bereichen, d.h. je 4 SWS
• 4 SWS Kolloquium

NEBENFACH
Aus allen vier Bereichen der Philosophie müssen im Nebenfach studiert werden:
• 16 SWS ,d.h. jeweils 4 SWS in jedem Bereich
• 2 SWS Kolloquium


III. PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN

§ 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium

(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach bzw. Nebenfach Philosophie sind ein ordnungsgemäßes Studium und Leistungsnachweise. Leistungsnachweise werden auf Grundlage einer im Rahmen eines Proseminares erbrachten schriftlichen Leistung erteilt. Solche Leistungen sind Hausarbeiten oder vierstündige Klausuren. Die schriftliche Hausarbeit im Grundstudium umfaßt ca. 10-15 Seiten mit einem jeweils dazugehörigen wissenschaftlichen Apparat.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Haupt-/ Nebenfach ist der Erwerb folgender Leistungsnachweise:

(Haupt- / Nebenfach)

Bereich 1:
Theoretische Philosophie 2 / 2 SWS PS (Leistungsnachweis)

Bereich 2:
Praktische Philosophie 2 / 2 SWS PS (Leistungsnachweis)

Bereich 3:
Geschichte d. Philosophie 2 / 0 SWS PS (Leistungsnachweis)

sowie der Lehrbereich
Logische Grundlagen der Wissenschaften mit 4 / 0 SWS VL,UE (Leistungsnachweis)

(3) Der Leistungsnachweis aus dem Lehrbereich Logische Grundlagen der Wissenschaften ist bis zu Beginn des dritten Semesters im Prüfungsamt vorzuweisen. Bei Nichtvorhandensein erfolgt eine Studienberatung durch das Institut für Philosophie.
Leistungsnachweise werden mit „nicht bestanden“ und „bestanden“ bewertet. Auf Wunsch des Studierenden können Leistungen benotet werden.

(4) Leistungsnachweise, die mit „nicht bestanden“ bewertet worden sind, können wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas, auf das sich die Vorleistung bezieht.

§ 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium

(1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach Philosophie müssen drei Hauptseminare aus drei unterschiedlichen Bereichen, eines davon im gewählten Schwerpunktbereich, mit je einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden; im Nebenfach Philosophie müssen zwei Leistungsnachweise aus unterschiedlichen Bereichen erworben werden. Leistungsnachweise werden im Hauptstudium durch Hausarbeiten erworben, die 20-30 Seiten mit einem dazugehörigen wissenschaftlichen Apparat umfassen.

(2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von Leistungsnachweisen im Hauptstudium gelten die Regelungen des § 11 Abs.1, 3-4.


IV. WEITERE BESTIMMUNGEN

§ 13 Studienangebot

Das Studienangebot (der Studienplan) ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter § 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Vorlesungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung, die Veranstaltungsform (Vorlesung, Proseminar etc.), geben Hinweise zur Zuordnung der einzelnen Veranstaltungen zu den vier Bereichen, aus denen sich das Fach Philosophie zusammensetzt und zu ihrer Einstufung in den Pflicht- bzw. Wahlpflichtteil.

§ 14 Anrechnung von Studienleistungen

Für die Anrechnungen von Studienleistungen gelten die Regelungen des § 14 der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998.

§ 15 Übergangsbestimmungen

Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die im Wintersemester 1998 oder später ihr Studium des Fachs Philosophie (Haupt- oder Nebenfach) im Magisterstudiengang aufgenommen haben. Studierenden früherer Jahrgänge wird die Möglichkeit gegeben, nach erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung auf Antrag, der aktenkundig zu machen ist, nach dieser Studienordnung zu studieren.

§ 16 Inkrafttreten

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates vom 01.06.1999 und des Senates der Universität Leipzig vom 13.07.1999.
Die Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 14.07.1999 angezeigt und mit Schreiben vom 22.09.1999 (Az.: 2-7831-12/155-1) bestätigt.
Sie tritt rückwirkend zum 01.10.1998 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

Leipzig, den 26. Januar 2000

Prof. Dr. med. V. Bigl
Rektor


Anlage 1: Studienablaufplan (Empfehlung) für Haupt- bzw. Nebenfach

Erläuterungen zu den Studienablaufplänen:
Pf. = Pflichtveranstaltung
Wpf. = Wahlpflichtveranstaltung
PS = Proseminar
VL = Vorlesung
UE = Übung
SWS = Semesterwochenstunde

Studienablaufplan (Empfehlung) Hauptfach Philosophie

1. u.2. Semester

VL Einführung in die Philosophie 2 (Pf.)
VL Einführung in die prakt. Philosophie 2 (Pf.)
PS Einführung in die Philosophie und das wissenschaftliche Arbeiten 2 (Pf.)
PS Einführung in die praktische Philosophie 2 (Pf.)
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie 4 (Wpf.)
VL u. UE. Logik 4 (Pf.)
VL u. UE Logische Grundlagen der Wissenschaften 4 (Pf.)

3. u. 4. Semester

Veranstaltungen: Theoretische Philosophie 6 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie 4 (Wpf.)

Grundstudium = 36 SWS

5. u. 6. Semester

5 Veranstaltungen: 1. Schwerpunktbereich 10 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 2. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 3. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 4. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Kolloquium 2 (Wpf.)

7. u. 8. Semester

5 Veranstaltungen: 1. Schwerpunktbereich 10 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 2. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 3. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: 4. Bereich 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Kolloquium 2 (Wpf.)

Hauptstudium = 36 SWS

9. Semester

Magisterarbeit und Prüfungen

Studienablaufplan (Empfehlung) Nebenfach Philosophie

1. u. 2. Semester

VL Einführung in die Philosophie 2 (Pf.)
VL Einführung in die Praktische Philosophie 2 (Pf.)
VL u. UE Logik 4 (Pf.)
1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)

3. u. 4. Semester

1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
2 Veranstaltungen: Geschichte der Philosophie 4 (Wpf.)

Grundstudium = 18 SWS

5. u. 6. Semester

1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Kolloquium 2 (Wpf.)

7. u. 8. Semester

1 Veranstaltung: Theoretische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Praktische Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Geschichte der Philosophie 2 (Wpf.)
1 Veranstaltung: Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen 2 (Wpf.)

Hauptstudium = 18 SWS

9. Prüfungen


Anlage 2: Prüfungsordnungen für Haupt- bzw Nebenfach

Prüfungsordnung Hauptfach

Anlage Nr. 17
zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998
für das Hauptfach Philosophie

Aufgrund von § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz ? SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl.11/1999 S. 293) hat der Senat der Universität Leipzig am 13.07.1999 folgende Anlage Nr. 17 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998 für das Hauptfach Philosophie erlassen:

1. Fächerkombination

Gemäß § 4 Abs. 1 ist eine Kombination des Hauptfaches Philosophie nicht möglich mit folgenden
Hauptfächern: Ethik
Nebenfächern: Philosophie

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen:


2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß § 17:
Je ein Leistungsnachweis in den Bereichen Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie und aus dem Bereich Logische Grundlagen der Wissenschaften.
Darüber hinaus hat der Kandidat die nach § 2 der Studienordnung für das Magisterhauptfach Philosophie geforderten Sprachkenntnisse nachzuweisen.

2. 2. Für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß § 22:
Drei Leistungsnachweise aus drei Hauptseminaren zu drei unterschiedlichen Bereichen, einer davon im gewählten Schwerpunktbereich.

3. Prüfungen

3.1. Die Fristen und Nachfristen gemäß §§ 19 Abs. 2 u. 24 Abs. 2 für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung werden zu Beginn eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Hauptfach Philosophie zuständig ist, hochschulöffentlich bekanntgegeben.

3.2. Zwischenprüfung (gemäß §§ 18 u. 19)

3.2.1 Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach Philosophie aus zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen, nämlich zwei vierstündigen Klausuren in zwei der folgenden drei Bereiche, aus denen der Kandidat eine Wahl trifft:

- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie.

Die zweite Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung zum dritten Bereich. In ihr wird eine mündliche Prüfungsleistung erbracht. Der dritte Bereich darf nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Arbeiten gewesen sein. Eine der beiden Klausuren kann durch den Nachweis von drei im entsprechenden Bereich eigens angefertigten schriftlichen Arbeiten ersetzt werden. (Umfang einer Arbeit: Mindestens 20 Seiten zzgl. des wissenschaftlichen Apparats). Die schriftliche Teilprüfung zählt 2/3, die mündliche Teilprüfung 1/3 der Gesamtnote. Die Prüfungsleistungen müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ absolviert worden sein.

3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 4 sind nicht vorgesehen.

3.3. Magisterprüfung (§§ 23 - 25)

3.3.1. Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach Philosophie aus

a) einer vierstündigen Klausur in einem der vier Bereiche: Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie, Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen, nach Wahl des Kandidaten; der Bereich darf nicht mit dem Schwerpunktbereich identisch sein. In der schriftlichen Teilprüfung wird eine schriftliche Prüfungsleistung erbracht.
b) einer mündlichen Teilprüfung zu drei Bereichen, von denen keiner bereits Gegenstand der Klausur gewesen sein darf. In der mündlichen Teilprüfung wird eine mündliche Prüfungsleistung erbracht.
Alle Prüfungsleistungen müssen mindestens mit „ausreichend“ absolviert werden. Die Teilprüfungen zählen je ½ des Gesamtergebnisses der Prüfung in Philosophie.
Wird Philosophie im ersten Hauptfach studiert, so geht die Note der Magisterarbeit in die Gesamtwertung ein. Die Gesamtnote setzt sich dann aus der Note der Magisterarbeit (1/3), der Note im Hauptfach Philosophie (1/3) und der Note im zweiten Hauptfach (1/3) bzw. der Noten der zwei Nebenfächer (jeweils 1/6) zusammen.

3.3.2. Andere Prüfungsleistungen sind nicht vorgesehen.
Diese Anlage Nr. 17 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998 für das Hauptfach Philosophie tritt rückwirkend zum Wintersemester1998 in Kraft.
Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 22.09.1999 (Aktenzeichen: 2-7831-12/155-1) genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

Leipzig, den 26. Januar 2000

Prof. Dr. med. V. Bigl
Rektor



Prüfungsordnung Nebenfach

Anlage Nr. 18
zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998
für das Nebenfach Philosophie

Aufgrund von § 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl.11/1999 S.293) hat der Senat der Universität Leipzig am 13.07.1999 folgende Anlage Nr. 17 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998 für das Nebenfach Philosophie erlassen:

1. Fächerkombination

Gemäß § 4 Abs. 1 ist eine Kombination des Nebenfaches Philosophie nicht möglich mit folgenden
Hauptfächern: Philosophie
Nebenfächern: ----------

2. Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen:
2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß § 17: Je ein Leistungsnachweis in Theoretischer und Praktischer Philosophie.
2.2. Für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß § 22: Zwei Leistungsnachweise aus zwei von vier unterschiedlichen Bereichen der Philosophie (Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Geschichte der Philosophie, Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen).

3. Prüfungen

3.1. Die Fristen und Nachfristen für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung werden gemäß §§ 19 Abs. 2 u. 24 Abs. 2 zu Beginn eines jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Nebenfach Philosophie zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben.

3.2. Zwischenprüfung (gemäß §§ 18 u. 19)

3.2.1. Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Philosophie aus zwei Teilprüfungen. Die erste Teilprüfung, in der eine schriftliche Prüfungsleistung erbracht wird, besteht aus einer vierstündigen Klausur in einem - nach Wahl des Kandidaten - der drei folgenden Bereiche:

- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie.

Die zweite Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung zu einem zweiten Bereich. In ihr wird eine mündliche Prüfungsleistung erbracht. Der zweite Bereich darf nicht bereits Gegenstand der Klausurarbeit gewesen sein. Die Klausur kann durch zwei eigens zu diesem Zweck angefertigte schriftliche Hausarbeiten (Umfang einer Arbeit: Mindestens 20 Seiten mit wissenschaftlichem Apparat) im gewählten Bereich ersetzt werden. Die schriftliche Teilprüfung und die mündliche Teilprüfung zählen je ½ der Gesamtnote. Prüfungsleistungen müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sein.


3.2.2. Andere Prüfungsleistungen im Sinne des § 6 Abs. 4 sind nicht vorgesehen.

3.3. Magisterprüfung (§§ 23 - 24)

3.3.1. Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach aus zwei Teilprüfungen:

a) aus einer schriftlichen Teilprüfung in Form einer vierstündigen Klausur in einem der vier folgenden Bereiche, aus denen der Kandidat eine Wahl trifft:
- Theoretische Philosophie
- Praktische Philosophie
- Geschichte der Philosophie
- Philosophische Grundlagen der Einzeldisziplinen, und

b) aus einer mündlichen Teilprüfung zu zwei weiteren Bereichen. Die Bereiche dürfen nicht bereits Gegenstand der Klausurarbeit gewesen sein. Die schriftliche Teilprüfung und die mündliche Teilprüfung zählen je ½ der Gesamtnote.
Diese Anlage Nr. 18 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26.10.1998 für das Nebenfach Philosophie tritt zum Wintersemester 1998 rückwirkend in Kraft. Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 22.09.1999 (Aktenzeichen:2-7831-12/155-1) genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.

Leipzig, den 26. Januar

Prof. Dr. med. V. Bigl
Rektor

 

Universität Leipzig, Institut für Philosophie, Beethovenstraße 15, 04107 Leipzig (Postfach 920, 04009 Leipzig)