Anrechnung von Wahlpflichtmodulen im M.A. Politikwissenschaft
Anrechnung von Wahlpflichtmodulen im M.A. Politikwissenschaft
Im Wahlpflichtbereich Master können laut Prüfungsordnung (§25 Absatz 3) Module anderer Masterstudiengänge studiert werden, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen. Entsprechende Vereinbarungen gibt es mit folgenden Partnern:
- Institut für Philosophie
- Institut für Kulturwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Institut für Geografie
(- Institut für Grundlagen des Rechts – es besteht eine Fächerkooperation, der Studiengang ist jedoch nicht modularisiert)
Für Module dieser Partner können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Anrechnung für den Wahlpflichtbereich stellen. Für Module anderer Anbieter ist das nur dann möglich, wenn sie sich thematisch in die vom Institut für Politikwissenschaft angebotenen Wahlpflichtmodule (z.B. „Politik und Region“) einordnen lassen.
Folgende Module hat der Prüfungsausschuss bereits für anrechenbar erklärt (es muss kein Antrag gestellt werden):
Probleme der Philosophie I, Modul 06-03-307-3
Probleme der Philosophie II, Modul 06-03-309-3
Sozialstruktur und Kultur in vergleichender Perspektive, Modul 06-04-2C2-3
Ökonomie und Politik in Afrika, Modul 03-AFR-0303
Hinweis: Die Anrechenbarkeit garantiert nicht die tatsächliche Möglichkeit zur Belegung dieser Module.
Leipzig, 05.05.2010
gez. Prof. Dr. Ansgar Zerfaß
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses Politikwissenschaft)