Information zur Anrechnung von Powi-Modulen „Ia - Ib“

Es besteht die Möglichkeit, die Anrechnung folgender Module beim Prüfungsausschuss des Institutes für Politikwissenschaft zu beantragen:

Europäisierung und Transformation Ia oder Ib (SoSe 2010) - Anrechnung als E&T II
Politik und Organisation Ia oder Ib (SoSe 2009) - Anrechnung als P&O II

Diese Sonderregelung ist für Studierende gedacht, die fälschlicherweise die Module Ia/Ib studiert haben, obwohl sie bereits das gleichnamige Modul I belegt hatten. Die Module Ia und Ib sind Parallelangebote für das Modul I - es kann nur Modul I ODER Modul Ia/Ib verbucht werden.

Damit Ihnen möglichst beide Module für Ihre zu studierenden 180 LP angerechnet werden, können Sie einen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen, um sich die Module Ia/Ib als Modul II desselben Modulstrangs anrechnen zu lassen (Kulanz des Prüfungsausschusses!).

Dem Antrag (formlos, schriftlich, begründet) sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anschreiben, aus dem Ihr Anrechnungswunsch erkenntlich ist
  • Noten-/Belegnachweise für Modul I und Modul Ia/b
  • Nachweis, dass in beiden Modulen verschiedene Inhalte studiert wurden (z.B. durch Veranstaltungsbeschreibungen aus dem KVV des jeweiligen Semesters)
  • vorbereitetes Antragsformular „Bestätigung über Studienzeiten/-leistungen“, siehe Website: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.uni-leipzig.de/~politik/site/bachelor-studium/anrechnung-von-studienleistungen.html

Sie richten Ihren Antrag direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am Institut für Politikwissenschaft, Herrn Prof. Dr. Zerfaß (Burgstraße 21, Sekretariat: Frau Witthoff).

Von: Franz Steinert

23.09.10 14:00 Alter: 2  Jahre