Anrechnung von Studienleistungen
Hier finden Sie Informationen zum Thema und das Antragsformular.
Bitte vergessen Sie bei Antragsstellung nicht anzugeben, welches Modul/welchen Bereich aus der Leipziger Politikwissenschaft Sie konkret angerechnet haben wollen.
DOWNLOAD MEMO: Anrechnung von Studienleistungen
EINSTUFUNG IN HÖHERES FACHSEMESTER
Wenn Sie einen
Einstufungs-/Anrechnungsbescheid für ein höheres Fachsemester brauchen, ist der
Prüfungsausschuss zuständig. Sie können mit Ihrem Antrag und den Unterlagen aber auch in die Sprechstunde der
Studienfachberatung kommen. Sie benötigen für den Antrag:
a) den mit Ihren persönlichen Daten vorbereiteten
Vordruck für den Bescheid
b) Nachweise über belegte Lehrveranstaltungen (aus denen zeitlicher Umfang, Inhalte und Prüfungsleistungen hervorgehen - ggf. Modulbeschreibungen oder Veranstaltungsbeschreibungen aus Vorlesungsverzeichnissen beifügen)
c) bei einer angestrebten Einstufung in den Master: eine erfolgreich bestandene und noch gültige Eignungsfeststellung gemäß
Eignungsfeststellungsordnung bzw. eine Leistung, die der Prüfungsausschuss als Äquivalent anerkennen kann
Anrechung SQ <--> Wahlbereich (Bachelor)
Benotete Module aus den Schlüsselqualifikationen der Universität Leipzig sind generell für den Wahlbereich anrechenbar, umgekehrt können Wahlbereichsmodule im SQ- Bereich angerechnet werden. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.11.2010)
Anrechnung von Kursen des Sprachzentrums (Bachelor)
EIN Modul des Sprachenzentrums der Universität Leipzig kann ohne Antrag an den Prüfungsausschuss im Wahlbereich oder SQ-Bereich angerechnet werden. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.11.2010)
Information zur Anrechnung von Powi-Modulen „Ia - Ib“
Die Module...
...Europäsierung & Transformation Ia/Ib (SoSe 2010) und
...Politik und Organisation Ia/Ib (SoSe 2009)
können Sie auf Antrag als "Modul II" des jeweiligen Modulstrangs anrechnen lassen.
Bitte beachten Sie die
Hinweise zur Antragsstellung.