Studien- und Prüfungsordnungen

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  1. B.A. Sozialwissenschaften und Philosophie:
              Startet den Datei-DownloadStudienordnung (11/2010)
              Startet den Datei-DownloadPrüfungsordnung (11/2010)
             Startet den Datei-DownloadModulbeschreibungen (05/2009)

    ältere Studiendokumente:
  2. B.A. Lehramt Gemeinschaftskunde:
    Die Studiendokumente für das Lehramt bestehen insgesamt aus vier Teilen:
    Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (mit fächerübergreifenden Regelungen)
    Teil 2 - Bildungswissenschaften (Regelungen zum Biwi-Studium)
    Teil 3 - fachspezifische Regelungen (Regelungen zu den einzelnen Kernfächern)
    Teil 4 - Regelungen zum Studium des Modulfensters

Aktueller Stand der Dokumente und Download aller hier nicht verlinkten Ordnungen in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.zv.uni-leipzig.de/uni-stadt/universitaet/entwicklungen/amtliche-bekanntmachungen.html

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Täuschungsversuch/Plagiate

Vermutet ein Prüfer einen Täuschungsversuch, meldet er seinen begründeten Verdacht dem Prüfungsausschuss, der dann eine Stellungnahme des Studierenden einholt. Dann gibt es drei Möglichkeiten:

a) Der Prüfungsausschuss entscheidet, dass kein Täuschungsversuch/Plagiat vorliegt. Die Prüfungsleistung wird normal bewertet.
b) Es liegt ein minder schwerer Fall von Täuschung vor: Es wird eine 5,0 für die Prüfungsleistung vergeben (Wiederholungsversuch möglich).
c) Es liegt ein schwerwiegender Fall von Täuschung vor: Das ganze Modul gilt als nicht bestanden (Wiederholungsversuch nicht möglich).

Plagiate können also zum endgültigen Nichtbestehen eines Moduls und damit zum Ende des Studiums führen (§ 13 Absatz 3 PO).