Verena Frick

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Titel: Die Staatlichkeit der Verfassung. Eine institutionentheoretische Untersuchung der Positionen in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre seit 1979

Betreuer: Prof. Dr. Andreas Anter

Kurzzusammenfassung:

Lange schien die Verfassungsordnung des Grundgesetzes keiner Theorie des Staates mehr zu bedürfen. In einem beispiellosen Integrationsprozess wandte sich die bundesdeutsche Staatsrechtslehre nach 1945 von staats- und verfassungstheoretischen Grundsatzfragen ab und konzentrierte sich stattdessen auf die Fortentwicklung der Grundrechtsdogmatik oder die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Insofern markiert das Jahr 1979 einen Wendepunkt. Das von Dolf Sternberger anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Grundgesetzes in die
Diskussion gebrachte Konzept des Verfassungspatriotismus’ provozierte heftige Reaktionen seitens der Staatsrechtslehre und schien Gegner und Befürworter in den Grundlagenfächern der Disziplin regelrecht wachzurütteln.

Ausgangspunkt des Dissertationsvorhabens ist die seitdem andauernde Diskussion in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre um das Verhältnis von Staat und Verfassung. Im Zentrum stehen dabei die Fragen, ob zwischen Staat und Verfassung ein Vorrangverhältnis existiert und ob der Staat in der grundgesetzlichen Demokratie als rechtstheoretische Kategorie nicht überhaupt ausgedient hat. Das Dissertationsvorhaben will diesen Streit aufarbeiten und die in der Debatte vorgebrachten staats- und verfassungstheoretischen Verständnisse rekonstruieren. Es wird folgenden drei Leitfragen nachgegangen: Wie bewertet die bundesdeutsche Staatsrechtslehre das Verhältnis von Staat und Verfassung? Welche staats- und verfassungstheoretischen Verständnisse werden in der Diskussion vorgebracht? Und schließlich, welche ideengeschichtlichen Traditionen fließen in die jeweiligen Verständnisse ein? In einem ersten heuristischen Zugriff wird davon ausgegangen, dass es insbesondere zwei Traditionen sind, welche die Staatsrechtslehrer nach 1945 maßgeblich beeinflussen. Es handelt sich dabei um die Tradition der Weimarer Staatsrechtslehre sowie um die US-amerikanische Verfassungstheorie. Mithilfe der Kombination eines ideengeschichtlichen Ansatzes und eines institutionentheoretischen Ansatzes soll deren Einfluss auf aktuelle staats- und verfassungstheoretische Verständnisse untersucht werden.

Studium/wissenschaftliche Tätigkeit:

Seit 01/2012 Promotionsstipendiatin des Cusanuswerks

04/2011 – 12/2011 Wissenschaftliche Hilfskraft und Tutorin am Lehrstuhl „Politisches System der BRD“

08/2010 – 03/2011 Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl „Politisches System der BRD“ sowie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Juristenfakultät)

10/2005 – 02/2011 Studium der Politikwissenschaft mit den Nebenfächern Kulturwissenschaft und Journalistik an der Universität Leipzig; Abschluss: Magister Artium