Monthly Archive for Dezember, 2010

Johannes Specht: Kämpfe um symbolische Ordnungen. Die Räume und Grenzen des Politischen in den USA

„Todos somos América!“ – „Wir sind alle Amerika!“ Dies war eine der beherrschenden Parolen, als im April und Mai des Jahres 2006 mehrere Millionen Menschen, vor allem lateinamerikanischer Herkunft, in Dutzenden von Städten der USA auf die Straße gingen. Diese ersten Massendemonstrationen von Menschen mit Migrationshintergrund, von denen viele als sogenannte undocumented – Nichtdokumentierte – keine gültigen Aufenthaltspapiere besaßen, wurde als der Beginn einer neuen, großen Bürgerrechtsbewegung in den USA bezeichnet.[1] Anlass war die Diskussion um zwei Vorhaben der Regierung Bush, die beide den staatlichen Handlungsanspruch in Bezug auf den nationalen Raum und dessen Außengrenzen unterstrichen: Die eine Gesetzesvorlage war eine Verschärfung des Einwanderungsrechts[2], die andere sah den Bau von hohen Mauern und Sicherheitstechnik auf einer Länge von mehreren hundert Kilometern entlang der 3144 km langen Grenze der USA zu Mexiko vor. Damit sollten die USA, so die Befürworter des Vorhabens, gegen die angeblich im Süden der US-Grenze lauernden Gefahren geschützt werden: Gegen die klandestine Migration vor allem, und gegen mutmaßliche Terroristen und Drogenschmuggler.

Die Massenkundgebungen zielten diesem Angstbild der „ungeschützten Grenze“ diametral entgegen: „Wir sind keine Gefahr, wir sind friedlich und wir sind alle Amerika!“ Zentral ging es allen Akteuren in dieser politischen Auseinandersetzung um den Raum des Nationalstaates und dessen Kontrolle – die maßgeblich über die Definition von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsrecht zu steuern versucht wird – und die nationale Grenze als den territorialen Ort, an dem der Zugang zu diesem Raum des Nationalstaates reguliert werden könne. Genauer betrachtet zeigt sich aber, dass die öffentlich debattierten Vorhaben in ihren angestrebten Zielen unerreichbar waren, die vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen größtenteils ineffektiv und das ganze Projekt enorm kostspielig ausfallen würde: Die Kontrolle der Grenze wiederzuerlangen – illusorisch!

Jedes Jahr überqueren hunderttausende Menschen klandestin die Grenze im Süden der USA und diese werden als billige und flexible Arbeitskraft im Wirtschaftsgeschehen der USA auch dringend gebraucht. Schon jetzt ist die Border Patrol, die für den Schutz der Grenze zuständige Einheit, die größte bewaffnete Polizeieinheit des Landes, ihr Etat wurde in den letzten Jahren enorm aufgestockt – dazu erhält sie von der Nationalgarde regelmäßig einige zehntausend AgentInnen zusätzlich als Hilfstruppen. Der Erfolg? Zweifelhaft.

Die Vorgänge an Staatsgrenzen, nicht nur in den USA, sondern weltweit, waren nie vollständig kontrollierbar[3] und die über 3000 Kilometer lange Grenze zu Mexiko wird nie kontrollierbar sein. Der Bau einer Mauer, die Aufstellung von Überwachungstechnik, die Aufstockung des Personals – all das ist aus der noch jungen Erfahrung des ersten spektakulären Grenzausbaus der USA Mitte der 1990er Jahre doch bekannt[4] – hat weder die Anzahl der klandestinen Grenzquerungen, noch die Menge an geschmuggelten Drogen oder anderen Waren verringert.[5]

Warum aber wurde das Gesetz zum Aufbau der Grenzanlage schließlich doch erlassen? Warum ist der Ausbau der Grenzanlagen und die Sicherung der Grenze in den USA so hartnäckig und seit Jahren schon eines der heißen Themen der öffentlichen politischen Debatte? Weil die Grenze als Trennungslinie von Räumen – des nationalen Territoriums, also des „Innen“, vom „Außen“ – eine hohe symbolische Bedeutung hat, die immer wieder erneuert und verstärkt wird: „Wir hier drinnen, gegen den Rest da draußen“. Wobei dann in den Zuschreibungen dieses „Außen“ das Unbekannte, das Chaos, das nicht von „uns“ kontrollierbare, kurz: die Gefahr darstellt. Für Menschen, die diese (räumlichen) Koordinaten des vorgestellten politischen Raumes in jahrzehntelanger Prägung durch ihre gesellschaftliche und medial vermittelte Umwelt aufgesogen und verinnerlicht haben, ist eine „offene, ungeschützte Grenze“ mit dem chaotisch und bedrohlich erscheinenden Mexiko – und Mexiko als Einfallstor des gesamten Rests der Welt – ein angsteinflößender Albtraum.

Die politischen Auseinandersetzungen lassen sich zu einem wichtigen Teil auf dieses einfache räumlich-symbolische Funktionsschema reduzieren. In dieser Logik ist die Grenze der Ort per se, an dem der Schutz des „Innen“ geleistet werden muss. Diese symbolische Funktion der Grenze scheint so bedeutsam zu sein, dass entgegen aller sachlichen Argumente, die dagegen sprechen, der milliardenschwere Grenzausbau in der politischen Logik dann doch durchaus einen Sinn erhält: Als plakatives Symbol des staatlichen Handelns zum Schutz des Raumes der Nation gegen die Feinde von „Außen“.

Absurd mag es erscheinen, dass gerade in den Zeiten einer angeblich alle Grenzen sprengenden Globalisierung Grenzen wieder hochgezogen und verstärkt werden. Doch lässt sich dies auf der Ebene der Auseinandersetzungen um symbolische Ordnungen auch als eine Gegenbewegung lesen: Großen Bevölkerungsteilen, die zunehmend verunsichert sind und durch entsprechende Kampagnen weiter verunsichert werden, sollen somit die alten, gewohnten Ordnungsschemata deutlich sichtbar gestärkt werden. In diesen Zeiten hochgradig global vernetzter Wirtschafts- und Finanzabläufe, die im Falle der aktuellen Finanzkrise die Ausmaße der Verflechtungen, die Fragilität und Krisenhaftigkeit kapitalistischen Wirtschaftens deutlich aufzeigen, gerät einem Teil der Bevölkerung die Stabilität des gewohnten Koordinatensystems ins Schwanken. Auch durch ein Phänomen wie Migration zeigt sich, dass der Raum des Nationalstaates und seine Grenzen schwach und kaum klar kontrollier- und steuerbar sind. Dieser Verunsicherung soll im symbolisch wirkenden Akt der realen Aufrüstung der Grenze und damit der symbolischen Zementierung der Abgrenzung des „Außen“ vom „Innen“, begegnet werden. Das beteiligte politische Personal erhofft sich damit den Gewinn des Zutrauens der Bevölkerung in seine Handlungen.

Die Massendemonstrationen des Jahres 2006 der Menschen migrantischer Herkunft proklamierten ein neues politisches Koordinatensystem und beanspruchten mit der Forderung der Legalisierung ihres Aufenthaltes eine juristische, aber eben auch symbolische Anerkennung ihrer Zugehörigkeit zum Raum des Nationalstaates: „Todos somos América!“ Um dies erreichen zu können, haben sie an zwei zentralen Punkten dieses politischen Koodinatensystems des Ein- und Ausschlusses, des Innen und Außen und einer dazwischen trennenden Grenze, angesetzt: Sie vermittelten erstens durch die öffentliche Demonstration und einen Streik ihre massenhafte Anwesenheit, und widersprachen damit allen Debatten um eine Kontrolle des Zugangs in den Raum des Nationalstaates, denn: „Wir sind längst da!“ Zweitens – und das ist vielleicht noch wichtiger – wurde die Angst vor dem Unsicheren als der zentrale Nährstoff dieses symbolischen, politischen Koordinatensystems in Tausenden von Reden, Transparenten und Flugzetteln aufgegriffen: „Wir sind keine Terroristen! Wir arbeiten und leben hier, so wie ihr. Wir sind gar nicht gefährlich!“ Da Auseinandersetzungen um diese symbolische Ordnung von Raum und Grenze zäh und schwierig sind, weil sie eine Grundverfasstheit heutiger politisch-symbolischer Organisation von Nationalstaaten berühren, kann die Bürgerrechtsbewegung des Jahres 2006 in den USA nur als ein Etappenschritt angesehen werden. Diese hat zwar ihr enormes Kräftepotential offenbart, damit aber zugleich auch die Kräfte des Festhaltens an der gewohnten Ordnung von Raum und Grenze mobilisiert. Ob sich schon in der Zeit der Präsidentschaft Barack Obamas diese gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu produktiven Lösungen weiterentwickeln können, bleibt abzuwarten – die Rahmenbedingungen dafür dürften sich allerdings etwas verbessert haben.

Fußnoten

[1] Diese Massendemonstrationen aber hatten, trotz ihrer Singularität, auch ihre Vorgeschichte, vgl. Sandoval Palacios, Juan Manuel (2007):“La lucha de los mexicanos por la ciudadanización en Estados Unidos“, in: „En(tre) dos naciones: articulación política y cultural de los mexicanos en Estados Unidos“, Dossier koordiniert von Stephanie Schütze, in: Iberoamericana, Nr. 25, März 2007, S. 93-114.

[2] Die vom republikanischen Senator Sensenbrenner als Gesetzesvorlage HR447 eingebracht wurde.

[3] Zur jeweiligen Aushandlung von Grenzregimen und deren permanenter Unterlaufung am Falle der Südostgrenzen der EU vgl: Transit Migration. Forschungsgruppe (Hg.)(2007): Turbulente Ränder. Neue Perspektiven auf Migration an den Grenzen Europas.

[4] Vgl. hierzu: Andreas, Peter (2001): Border Games: Policing the U.S.-Mexico Divide; und: Nevins, Joseph (2002) Operation Gatekeeper: The Rise of the “Illegal Alien” and the Making of the U.S.-Mexico Boundary.

[5] Vor allem Jorge Bustamante und die Universität Colegio de la Frontera Norte in Tijuana/Mexiko, sowie Wayne Cornelius aus San Diego/USA haben hierzu etliche Forschungsarbeiten vorgelegt, u.a. Cornelius, Wayne A. (2005): Controlling `Unwanted´ Migration: Lessons from the United States, 1993-2004, in: Journal of Ethnic and Migration Studies, Jg. 31, Nr. 4, S. 775-794; und: Bustamante, Jorge A. (2002): Migración internacional y derechos humanos.

Markus Schroer: Grenzen in Bewegung

Wir sind es mittlerweile gewohnt, die globalisierte Welt als eine grenzenlose zu denken. Globalisierung steht vor allem anderen für die Nachricht, dass die Grenzen fallen. Grenzen erscheinen stets als ein unerwünschtes Hindernis, das aus dem Weg geräumt werden muss, damit Geld- und Warenströme ungehindert fließen können. Grenzen haben in diesem Kontext also kein gutes Image. Sie werden ausschließlich als lästige Hürden und Blockaden wahrgenommen, die der Durchsetzung einer ungehinderten Mobilität im Wege stehen. Wer Grenzen nicht in diesem Sinn verstehen will, steht schnell unter dem Verdacht, ein Feind der „offenen Gesellschaft“ und ein Anhänger des Protektionismus zu sein. Auch viele soziologische Konzepte der Gegenwart werden von der allseitig gepflegten Semantik der Bewegung und der Entgrenzung förmlich mitgerissen, wenn sie – wie etwa Zygmunt Bauman (2003) – einen Übergang vom Festen ins Flüssige oder – wie Manuel Castells (2001) – vom space of places zum space of flows behaupten. Wo Bewegung, Dynamik, das Fließen und die Auflösung alles Festen für das Typische der Gegenwartsgesellschaft gehalten werden, scheint für Grenzen in der Tat kein Platz mehr zu sein. Allenfalls handelt es sich in dieser Perspektive um Überbleibsel einer überwundenen Stufe gesellschaftlicher Entwicklung, die ihrerseits aber ebenfalls schon bald überwunden sein werden.

Schon Günter Anders (1980) spricht von der „Antiquiertheit der Grenze“ – und dies aus zwei Gründen. Zum einen deshalb, „da sich radioverseuchte Niederschläge einen Dreck darum kümmern würden, welches Terrain unten als ‚hüben’ gelten würde und welches als ‚drüben’“ und zum anderen, weil „im Zeitalter der Elektronik dem Begriff der ‚Grenze’ kaum mehr etwas entspricht.“ Jahrzehnte später müssen beide von Anders genannten Faktoren noch immer herhalten, um den Begriff der Grenze für obsolet zu halten. Ähnlich wie Anders ist es für Ulrich Beck in der Risikogesellschaft vor allem die Ökologie, die zum Verschwinden der Grenzen führt. Und hinsichtlich der Elektronik ist zu sagen, dass es kaum eine Globalisierungstheorie gibt, die sich nicht auf ihre Produkte berufen würde, um einen allgemeinen Grenzabbau zu behaupten.

Was schon bei Anders auffällt und sich bei anderen Autoren fortsetzt, ist die Blindheit gegenüber den weiterhin bestehenden Grenzen auf der einen Seite und den neuen Grenzziehungen auf der anderen Seite, die gerade aufgrund der Grenzüberschreitung etwa von elektronischen Nachrichten ersonnen werden. Angesichts des „Umzugs ins Offene“ (Fecht/Kamper 2000) gilt es den „Rückzug ins Geschlossene“ mit zu beobachten, der sich als Reaktion darauf vollzieht. Was unterschätzt wird, ist der Bedarf und das Bedürfnis nach Unterscheidungen die Grenzen hervorbringen. Wenn man Grenzaufbau und -abbau, Festes und Flüssiges nicht im Sinne eines Entweder/Oder gegeneinander ausspielen will, sondern als einen Prozess begreift, wird deutlich, dass auf Grenzabbau stets Grenzaufbau folgt, gerade als Reaktion auf den Abbau der Grenze. Tatsächlich scheint dies eine Dynamik der Moderne zu sein, der das Prinzip zur Grenzüberschreitung förmlich eingeschrieben ist, die anschließend zu einer Sicherung der neu vermessenen Räume führt. Im Sinne der Akteur-Netzwerktheorie (vgl. Kneer/Schroer/Schüttpelz 2008) wären Grenzen als Artefakte zu betrachten, die stärker hinsichtlich ihrer Materialität zu untersuchen wären, als dies bisher in soziologischen
Zusammenhängen der Fall gewesen ist.

Grenzen können als omnipräsent und ubiquitär angesehen werden und als konstitutiv für das soziale Geschehen schlechthin. Dabei macht es durchaus einen Unterschied, ob ich es mit Mauern, Schranken oder Zäunen zu tun habe, ob die als Grenzen fungierenden Dinge im Raum aus Beton, aus Holz oder aus Glas sind, ob sie undurchlässig oder durchlässig erscheinen, ob sie hoch oder niedrig, beweglich oder unbeweglich, institutionalisiert oder provisorisch sind. Soziale Statusunterschiede werden durch Türen und Zäune ebenso symbolisiert wie sich in großen Zimmern gegenüber kleinen Zimmern Hierarchien ausdrücken lassen. Diese in Architektur vorgegebene Ordnung muss jedoch jeden Tag aufs Neue gelebt und durchgeführt werden, sie ist nicht geschützt vor Überschreitungen und Zuwiderhandlungen, der Umkehrung der Verhältnisse. Nicht ob wir es mit Grenzaufbau oder Grenzabbau zu tun haben kann deshalb die Frage sein, sondern welche jeweilige Form sie in konkreten Situationen und Zeitabschnitten annehmen. Ziel einer Soziologie der Grenze könnte es sein, Grenzziehungen auf einer Makro-, Meso- und Mikroebene in den Blick zu nehmen und zu entschlüsseln, wie diese Ebenen miteinander in Kontakt stehen. Womöglich ist feststellbar, dass die Öffnung der Grenzen auf der Makroebene, also etwa der Abbau staatlicher Grenzen, zu verstärkten Grenzaktivitäten auf der Meso- und Mikroebene führt; also etwa im Sinne des verstärkten Aufbaus von Grenzen mittels exklusiver, sich von ihrer Umgebung abkapselnder Wohnanlagen oder der Zunahme von Schlössern an jeder Haustür.

Dabei können Grenzen – was immer sie sonst sind – als Bewegungsunterbrecher definiert werden. An einem staatlichen Grenzübergang weisen Kilometer vor der Grenze Schilder Autofahrer zur langsamen Fahrt an. Vor der Grenze kommen Wagenkolonnen zum Stehen. Vor Betreten eines Kinos, eines Flugzeugs, eines Fußballstadions oder einer Diskothek versperren Seile, Drehkreuze und Türsteher den Zugang zum jeweiligen Event. Es geht zunächst nicht weiter, weil entweder Tickets und Eintrittskarten abgerissen, Pässe vorgezeigt oder Leibesvisitationen vorgenommen werden. Vor dem Hintergrund der Ideologie ungehinderter Bewegungsfreiheit in einer vollmobilen Welt wird jede Grenze zum Skandal. Wo Gesellschaft jedoch insgesamt in Bewegung gerät, können sich auch Grenzen diesem Trend nicht entziehen. Jenseits der Alternative von Grenzabbau oder Grenzaufbau ist zu betonen, dass es die Grenzen selbst sind, die sich ändern. Sie sind nicht mehr – wie die chinesische Mauer oder der Limes – für die Ewigkeit erbaut. Vielmehr werden sie provisorisch errichtet, nachträglich verstärkt, teilweise wieder geöffnet, verlagert, umgebaut usw. Mit anderen Worten: Statt nur Bewegungsunterbrecher zu sein, geraten Grenzen selbst in Bewegung. Statt Festes und Flüssiges, Grenzen und Grenzenlosigkeit beziehungsweise Entgrenzung gegeneinander auszuspielen, gilt es in Zukunft stärker das Zusammenspiel von beidem zu beobachten.

Literatur

Anders, Günter (1980): Die Antiquiertheit des Menschen, Bd. 2: Über die Zerstörung des Lebens im Zeitalter der dritten industriellen Revolution. München, S. 208-209.

Bauman, Zygmunt (2003): Flüchtige Moderne. Frankfurt/M.

Castells, Manuel (2001): Das Informationszeitalter, Teil 1: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft. Opladen.

Fecht, Tom/Kamper Dietmar (2000): Umzug ins Offene. Vier Versuche über den Raum. Wien, New York.

Kneer, Georg/Schroer, Markus/Schüttpelz, Erhard (Hg.) 2008: Latours Kollektive. Kontroversen zur Entgrenzung des Sozialen. Frankfurt/M.

Dan Orbeck: System kollektiver Sicherheit?

Im Jahr 2009 wird die NATO sechzig Jahre alt. Die turbulenteste Zeit ihres Bestehens durchlebt sie aber erst seit dem Beginn der 1990er Jahre. Aufgrund ihres (nicht vorhandenen) Selbstverständnisses scheinen ihre Einsatzmöglichkeiten heute grenzenlos.

Der überaus peinliche Spruch „Out of area or out of business” bestimmt die Transformation der NATO bis heute. Gegründet als Bündnis der kollektiven Verteidigung musste der Wegfall der potentiellen Bedrohung aus dem Ostblock mit dem Ende des Kalten Krieges die NATO in ihrem raison d‘être zutiefst erschüttern. Der Gegner, gegen den ihr gesamtes Handeln und Denken gerichtet war, existierte nicht mehr. Die NATO war nun „out of business“, denn: Sie ist ein System kollektiver Verteidigung. Ein solches nimmt das völkerrechtlich anerkannte Recht eines Staates auf Selbstverteidigung gemeinsam wahr.[1] Grundlage dafür ist aber ein gemeinsames Feindbild. Fällt dieses weg, führt es die Existenz eines solchen Systems ad absurdum. Vertreter des Realismus/Neorealismus formulierten daher Anfang der 1990er Jahre die These einer weitgehenden Marginalisierung der NATO bis hin zu ihrer baldigen Auflösung (vgl. Theiler 2003). Umso überraschender scheint es, dass die NATO entgegen der zahlreichen Prognosen zu ihrem Ende, immer noch existiert. Eine weit
verbreitete These erklärt den Fortbestand der NATO mit der Erweiterung ihres Selbstverständnisses und Handlungsrahmens zum „System kollektiver Sicherheit“ (vgl. dazu exemplarisch Meier-Walser 2004). Ihr mit dieser Etikettierung gewissermaßen Legitimation zu verleihen, ist problematisch. Die NATO agiert weit außerhalb ihres Verteidigungsperimeters[2] – „out of area“: ein Angriff auf einen der Vertragsstaaten ist dabei nicht mehr notwendige Bedingung. Ein „System kollektiver Sicherheit“ braucht diese auch nicht, denn es richtet sich ausschließlich nach innen, demzufolge gegen eine Aggression durch die Vertragsstaaten selbst.

Vor dem Ende des Kalten Krieges war die NATO ein Bündnis zur Kriegsverhinderung, defensiv ausgerichtet und damit reaktiv. Die „neue NATO“ hingegen agiert initiativ. Sie wartet nicht, bis regionale Krisenentwicklungen die Sicherheit der Bündnismitglieder gefährden, sondern greift vorher ein: „Wir können unsere Sicherheit heutzutage nicht mehr gewährleisten, wenn wir uns nicht Risiken und Bedrohungen widmen, die sich fern unserer Heimatländer abzeichnen. […] Entweder gehen wir diese Probleme dort an, wo sie entstehen, oder diese Probleme kommen früher oder später zu uns.“ (De Hoop Scheffer 2004). Die Autoren, die der NATO attribuieren, ein System kollektiver Sicherheit zu sein, gehen dabei von einem merkwürdigen Verständnis eines solchen Systems aus. Sie sprechen von den Einsätzen der NATO im Kosovo oder in Afghanistan und charakterisieren die NATO anschließend als „System kollektiver Sicherheit“. Eine solche Verwendung strapaziert den Begriff der „kollektiven Sicherheit“ allerdings über. Die NATO geht nicht gegen Sicherheitsprobleme innerhalb ihres behaupteten Systems vor, sondern agiert vielmehr weit außerhalb ihres Vertragsgebietes – „out of area“. Sie dient allenfalls als Instrument der kollektiven Sicherheit der UNO. Ein Mandat der Vereinten Nationen für eine Intervention ist aber nach dem Strategischen Papier der NATO von 1999 nicht zwingend nötig. Es beinhaltet mehrfache Hinweise auf die Hauptverantwortung der UNO beziehungsweise des UN-Sicherheitsrates zur Bewahrung des Friedens und der Sicherheit. Für alle NATO-Einsätze, so die Formulierung, werde „Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen angestrebt.“ (vgl. The Alliance’s Strategic Concept 1999) Dementsprechend sind nicht definierte Ausnahme-) Fälle denkbar, in denen dies nicht der Fall ist. Ein solcher Fall war die, erst nachträglich von der UNO legitimierte, Intervention der NATO im Kosovo 1999. Eine Festschreibung der Notwendigkeit eines UN-Mandats beschneide die NATO in ihrem Handlungsspielraum: „Ein Bündnis demokratischer Staaten, so das Argument […], dürfe sich nicht von der Zustimmung autoritärer Staaten abhängig machen, sondern müsse das als richtig Erkannte auch durchsetzen, die Legitimität für sein Handeln also in sich selbst finden.“ (Dembinski 2002) Auch wenn ein vom Völkerrecht entkoppelter militärischer Einsatz im NATO-Recht kein Problem darstellt, ist ein solcher kritisch zu betrachten. Mit einem Intervenieren ohne die Legitimierung durch die UNO führt sie ihre eigenen Werte, wie den der Rechtsstaatlichkeit, ad absurdum. „In dem Maße, in dem sie sich der politischen Verantwortbarkeit gegenüber dem UN-Sicherheitsrat entzieht und primär die partikularen Interessen ihrer Mitglieder vertritt, wird die NATO selbst zur wichtigsten Bedrohung der internationalen Sicherheit.“ (Dembinski 2002).

Die NATO hat sich nicht vom Bündnis kollektiver Verteidigung zu einem System kollektiver Sicherheit gewandelt. Sie ist ein Verteidigungsbündnis geblieben. Darüber hinaus erfüllt sie vielfältige Aufgaben des militärischen Krisenmanagements sowie prä- und postmilitärische Stabilisierungsmaßnahmen. Ob sie darin erfolgreich ist, bleibt fraglich. Diese neuen Aufgaben machen sie aber nicht zu einem „System kollektiver Sicherheit“ im Sinne der weit verbreiteten These. Ein solches schafft Sicherheit unter seinen Mitgliedsstaaten und exportiert sie nicht in weit außerhalb des Systems liegende Regionen. Agiert die NATO weiter wie bisher wird sie aufgrund ihrer Selbstüberschätzung irgendwann nur noch formal existieren. Die zunehmenden Diskrepanzen zwischen den NATO-Mitgliedsstaaten werden die Allianz sprengen. Gegen die Veränderung der weltpolitischen Situation konnte und wollte die NATO natürlich nicht vorgehen. Ihre Transformation als Subjekt hat sie jedoch in der Hand. Sie muss erkennen, dass für den Erfolg einer Intervention vor allem ökonomische und humanitäre Unterstützung unabdingbar sind. Im Moment bleibt die NATO ein „Fachidiot: Sie hat außer militärischer Stärke nichts zu bieten.“ (Van Ham/Kaiser 2008). Verspielt sie diese Chancen der Transformation, droht ihr vielleicht schon bald die (kollektive) Bedeutungslosigkeit.

Fußnoten

[1] Artikel 51 der UN-Charta stellt die (völker-)rechtliche Grundlage für Bündnisse kollektiver Verteidigung: “Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung […]“.

[2] Ende 2008 ist die NATO unter anderem in Afghanistan und im Kosovo im Einsatz.

Literatur

De Hoop Scheffer, Jaap: Der NATO-Gipfel von Istanbul. Projektion von Stabilität als Herausforderung für das Bündnis, in: Internationale Politik, 6/2004, S. 13.

Dembinski, Martin: NATO – Auf dem Weg von der kollektiven Verteidigungsgemeinschaft zur offenen Sicherheitsgemeinschaft, in: Ferdowsi, Mir A. (Hrsg.): Internationale Politik im 21. Jahrhundert, München: Wilhelm Fink Verlag, 2002, S. 278-286.

Meier-Walser, Reinhard C.: Die Transformation der NATO. Zukunftsrelevanz, Entwicklungsperspektiven und Reformstrategien, München: Hanns-Seidel-Stiftung, 2004, S. 21/22.

Theiler, Olaf: Die NATO im Umbruch. Bündnisreform im Spannungsfeld konkurrierender Nationalinteressen, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2003, S. 22-25 und S. 299f.

The Alliance’s Strategic Concept von 1999, in: www.nato.int/docu/pr/1999/p99-065e.htm, Abruf: 15.12.2008, 18:29.

Van Ham, Peter/Kaiser, Karl: Friedensstifter oder Fachidiot? Was die NATO noch – oder nicht mehr kann: Eine
Debatte über die Zukunftsfähigkeit des Bündnisses, in: Internationale Politik, 3/2008, S. 18-24.

Adèle Garnier: Die flexible Grenze. Grenzgestaltung in Australiens Asylpolitik

Grenzen sind soziale Konstrukte. Simmel hat schon Anfang des letzten Jahrhunderts festgestellt, dass Interaktionen zwischen Individuen sowie zwischen Gesellschaften zu Abgrenzungsprozessen führen, die nicht selten territorial festgehalten werden.[1] Postulierte Funktionen von Grenzen variieren, je nachdem wie dynamisch Abgrenzungsprozesse verstanden werden. Um es systemtheoretisch auszudrücken: manche Systeme zielen auf eine hermetische Abriegelung von ihrer Umwelt, die weitere Systeme umfasst, ab. Manche streben regulierte Austauschprozesse an. Manchmal ist ein System so stark mit sich selbst beschäftigt, dass die Art der Abgrenzung und die Modalitäten ihrer Regulation besonders schwer auszumachen sind.[2] Man denke nur an die Entwicklung der Europäischen Union.

Die Schwierigkeiten für den Grenzforscher fangen an, wenn im Dickicht der sozialen Systeme überprüft wird, wie Regulierungsvorstellungen von unzählbaren Akteuren ausgehandelt werden, und wie (oder gar ob) diese Regulierungen implementiert werden können.

Im Folgenden wird die Konstruktion der Grenze in der Asylpolitik Australiens sowohl systemtheoretisch als auch akteursbezogen beleuchtet.

Australien ist seit der Proklamierung des Australian Commonwealth 1901 ein Einwanderungsland ohne Landesgrenzen. Die von der australischen Regierung angestrebte nationale Identität hing historisch von der Auswahl der „richtigen“ Migranten ab. Seit 1945 spielt das Einwanderungsministerium die Funktion des „gatekeepers“, Migration von Flüchtlingen wurde im Selektionsraster integriert. Nach 1945 konnten hunderttausende Heimatlose aus Europa nach Australien einwandern. Sie wurden allerdings entsprechend den Vorstellungen der australischen Regierung in europäischen Flüchtlingslagern ausgewählt. Junge, arbeitstaugliche (und zunächst möglichst nordeuropäisch aussehende) Menschen erhielten damals den Vorzug.

Ökonomische Veränderungen in Europa und fortbestehende Arbeitskräfteknappheit in Australien trugen dazu bei, dass das Profil des Flüchtlings immer vielfältiger wurde, wie auch das Profil aller Migranten, insbesondere nachdem die „White Australia policy“, die die Einwanderung von Nicht-Europäern sehr stark einschränkte, 1973 aufgegeben wurde. Gerichte trugen zunehmend zur juristischen Formalisierung der Auswahl der Migranten bei, welche bis dahin nach bürokratischen Regeln funktionierte. 1989 wurde die juristische Basis der Migrationspolitik weitgehend reformiert. Die Reform hatte zum Ziel, die Entscheidungskongruenz zwischen Exekutive und Justiz in Migrationsangelegenheiten wiederherzustellen.

Das Prinzip der ausgewählten Migration wurde im Jahr dieser Reform wesentlich ins Wanken gebracht, als sich Australien zum ersten Mal einer sehr hohen Zahl an Asylbewerbern gegenüber sah. Diese erschienen nicht an der physischen Grenze, sondern waren chinesische Studenten, die nach der Repression der demokratischen Bewegung in China 1989 um Asyl baten. Zuvor hatte die australische Labor-Regierung kurz nach den Ereignissen am Tien An Men Platz betont, dass kein chinesischer Bürger gezwungen werde, nach China zurückzukehren. Das Asylsystem Australiens war auf den darauffolgenden massiven Zuwachs von Anträgen nicht vorbereitet.[3] Die konservative Opposition nutze die organisatorischen Schwierigkeiten politisch aus, um die Migrationspolitik der Regierung zu kritisieren, die ihrer Meinung nach zu viele Möglichkeiten der institutionellen Grenzenüberschreitung zulasse, wie zum Beispiel vom befristeten Status eines Studenten zum unbefristeten Flüchtlingsstatus. Asylbewerber wurden außerdem von Politikern und in den Medien als weniger bedürftig als Menschen in Flüchtlingslagern beschrieben, die Anträge auf Umsiedlung nach Australien gestellt hatten und jahrelang auf eine Entscheidung warteten.[4] Diese Argumentationslinie prägt bis heute den politischen Diskurs über Asyl.

Migration und Asyl verschwanden nicht mehr aus der Tagespolitik. Zunehmend fokussierten sich politische Debatten auf die meist aus Asien und dem Nahen Osten kommenden boat people, die ab 1989 auch verstärkt an den Küsten Australiens landeten. Boat people wurden rhetorisch als besondere Herausforderung konzipiert, da sie völlig ungeplant auf australisches Territorium trafen. Systemisch passten sie nicht in das Raster der Migrantenauswahl vor der territorialen Grenze. Die Ankunft der boat people war schwer abzulehnen: eine Asylantragstellung verhindert die Zurückweisung bis zur Statusentscheidung.[5]

In den 1990er Jahren wurden neue Kontrollmodalitäten eingeführt, die die Grenzen sowohl nach innen als auch nach außen veränderten. Die Bewegungsfreiheit der boat people auf australischem Territorium wurde ab 1992 eingeschränkt, da bei nicht dokumentierter Einreise die Internierung in immigration detention centres bis zur Festlegung des Einwanderungsstatus zur Pflicht wurde. Dies sollte eine bessere Kontrolle der Undokumentierten, insbesondere für den Fall einer anstehenden Deportierung nach Ablehnung eines Asylantrags, ermöglichen. Jenseits der physischen Grenze wurden zudem Abkommen abgeschlossen, die die Einreise von Asylbewerbern einschränken sollten. Herkunft und Transitstaaten wurden als sicher erklärt. Asylantragstellungen in Australien wurden erschwert, indem entweder Verfolgung im Herkunftsland pauschal als nicht gegeben galt, oder Asylsysteme von Transitländern als genauso gut wie das australische System eingeschätzt wurden. Die Weiterreise von Asylbewerbern nach Australien erübrigte sich dadurch.

Diese Maßnahmen verhinderten jedoch nicht die Ankunft der boat people. Ab 1998 spitzte sich die Lage zu, als pro Jahr einige tausende Asylbewerber an den australischen Küsten landeten. Neue detention centres wurden weit entfernt von Städten eröffnet, während die Anti-Einwanderungspartei One Nation Wahlerfolge verbuchen konnte.

Als im August 2001, mitten im Wahlkampf, ein Frachtschiff mit über 400 Asylbewerbern unweit der australischen Nordküste um Landung bat, beschloss die konservative Regierungskoalition weitere restriktive Maßnahmen. Im Rahmen der sogenannten Pacific Solution wurden per Gesetz vorgelagerte Inseln aus der Einwanderungszone Australiens herausgestrichen. Diese Maßnahme machte eine Asylantragstellung in Australien unmöglich. Menschen, die in dieser excised zone um Asyl baten, wurden in Transitlager von Drittstaaten gebracht und ihre Asylanträge vom australischen Einwanderungsministerium und vom UN-Flüchtlingskommissariat geprüft. Wurden sie als Flüchtlinge anerkannt, hatten sie keinen automatischen Anspruch, nach Australien umgesiedelt zu werden. Damit versuchte die australische Regierung, die Flüchtlingsselektion an der direkten Peripherie Australiens wieder herzustellen. Einige tausend Asylbewerber wurden in diesen Lagern interniert, bevor die neugewählte Labor-Regierung 2007 deren Schließung entschied. Asylbewerber, die in der immer noch existierenden excised zone landen, werden seither auf einer Australien vorgelagerten Insel aufgehalten.

Die Lagerschließung in Drittstaaten war nicht nur eine symbolträchtige politische Geste. Die Pacific Solution stellte sich als ineffizient heraus. Australische Gerichte erkannten eine große Anzahl von Asylbewerbern als Flüchtlinge an, die oft nach Australien umgesiedelt wurden, da andere Regierungen sich weigerten, die für sie primär australische Verantwortung für diese Flüchtlinge zu übernehmen. Zudem erwiesen sich die Lager als sehr kostspielig, da für deren Unterhalt fast alles importiert werden musste. Außenpolitisch bildete die Pacific Solution ein Tiefpunkt der Beziehungen Australiens mit seinen Nachbarn. Die Australier nahmen die Transitlager zunehmend als Australien-unwürdige Strafkolonien war. Ländliche Gebiete solidarisierten sich mit neu ankommenden Pacific Solution- Flüchtlingen, die auch wegen Arbeitskräfteknappheit willkommen waren.

Akteursperspektivisch haben eine mangelnde Interessenkongruenz über die angestrebte nationale Gemeinschaft sowie Implementierungsschwierigkeiten zum partiellen Ende der Pacific Solution geführt. Systemtheoretisch erscheint die Gestaltung der australischen Grenze im Rahmen der Asylpolitik als hochdynamische Regulation des Austauschsprozesses zwischen System und Umwelt. Aus beiden Perspektiven wird deutlich, dass Grenzen nie gegeben sind, sondern mittels sozialer Interaktionen ständig konstruiert und dekonstruiert werden.

Fußnoten

1 G. Simmel, 2006 (1908): Der Raum und die räumliche Ordnung der Gesellschaft, in M. Eigmüller, G. Vobruba (Hg.), Grenzsoziologie, Wiesbaden.

2 N. Luhmann, 1982: Territorial Borders as System Boundaries, in R. Strassoldo, G. delli Zotti (Hg.), Cooperation and Conflicts in Border Areas, Mailand.

3 In den 1980er Jahren wurden Einreisebedingungen für einen Studiumsaufenthalt in Australien erleichtert, was zum raschen Anstieg der studentischen Migration aus China beitrug. 13 000 Asylanträge wurden in 1990/91 gestellt, verglichen mit ca. 500 in den vorigen Jahren.

4 Australien ist eines der wenigen Länder, die Umsiedlungsprogramme für Flüchtlinge haben. Ca. 12 000 Flüchtlinge werden pro Jahr aufgenommen.

5 Dies hätte als Bruch mit dem Nicht-Zurückweisung-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention gegolten.