Monthly Archive for Mai, 2011

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Ludwig Watzal: Der endlose “Friedensprozess”

Am 24. Januar 2010 erklärte Israels Ministerpräsident Benyamin Netanyahu während einer Baumpflanzaktion in einer Siedlung in den besetzen palästinensischen Gebieten, dass „we are planting here, we will stay here, we will build here, this place will be an inseparable part of the state of Israel for eternity“. Ebenfalls an die Adresse der Palästinenser gewandt, machte er klar, dass selbst wenn es einen „Palästinenserstaat“ irgend wann einmal geben werde, Israel auch weiterhin Teile – wie z. B. die zu Jordanien gehörenden Gebiete – für „ewig“ als zu Israel gehörig betrachten werde. Er ging sogar noch einen Schritt weiter und erklärte, dass Israel auch in einem „souveränen“ Staat der Palästinenser militärisch vor Ort präsent sein werde. Bei einer solchen Haltung besteht wahrlich wenig Aussicht, dass es zu einer Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien kommt.

Um den „Friedensprozess“ zu verstehen, sei Folgendes vorausgeschickt: Israel hält palästinensisches Land seit dem Juni-Krieg von 1967 wider das Völkerrecht besetzt. Alle Siedlungen, die eigentlich mittelgroße Städte sind, wurden illegal errichtet. Der Bau der Mauer und des Sicherheitszaunes sind gemäß Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag vom 9. Juli 2004 zufolge ebenfalls völkerrechtswidrig und müssten abgerissen werden. Die Sicherung Israels hätte auch durch einen anderen Mauerverlauf – wie z. B. entlang der anerkannten Waffenstillstandslinie von 1949 – erfolgen können, so der IGH. Israel hat nicht nur dieses Urteil ignoriert, sondern auch alle UN-Resolutionen, die die Annexion Ost-Jerusalems (1980) und der Golan-Höhen (1981) verurteilt haben. Über 40 Mal haben die Vereinigten Staaten von Amerika durch ihr Veto im UN-Sicherheitsrat eine Verurteilung Israels verhindert. Es sollte in Erinnerung bleiben, dass alle einseitigen Maßnahmen Israels nach Völkerrecht als null und nichtig gelten.

„Friedensprozess“ – eine Farce

Es gibt zwei Arten des Friedensprozesses: Den wirklichen Friedensprozess, der sich auf Völkerrecht beruft, und den real existieren den „Friedensprozess“, den die US-amerikanisch-israelische Allianz betreibt. Ersterer begann kurz nach dem Sechstagekrieg vom Juni 1967. Er wird durch UNO-Resolutionen gestützt, die alle den Rückzug Israels aus den besetzten palästinensischen Gebieten verlangen. Im Gegenzug dazu würden alle arabischen Staaten Israel diplomatisch anerkennen. Der US-amerikanisch-israelische „Friedensprozess“, über den die westlichen Medien berichten, verlangt von den Palästinensern, dass sie sich den Vorstellungen der USA und Israels unterwerfen. Alle, die sich gegen dieses Diktat auflehnen, werden als „Terroristen“ gebrandmarkt. Ziel dieses  „Friedensprozesses“ ist die Schaffung eines „Bantusatan“, in dem die Palästinenser zwar gewisse unbedeutende Entscheidungen treffen können, aber alle wichtigen Fragen wie Souveränität, Grenzkontrollen, Ein- und Ausreise, Siedlungen, Flüchtlinge etc., von den Israelis entschieden werden. Für diese Art des „Friedensprozesses“ benötigen die Israelis einige Palästinenser, die sich für diese Spielart des Friedens zur Verfügung stellen und der Weltöffentlichkeit vermitteln, dass sie „eigenständige“ Entscheidungen treffen können. Dafür erhalten sie Macht und Privilegien.

US-amerikanisch-israelischer „Friedensprozess“

Dieser „Friedensprozess“ begann mit der Unterzeichnung einer „Prinzipienerklärung“ zwischen Israel und dem PLO-Chef Yassir Arafat vor dem Weißen Haus in Washington am 13. September 1993. Die Weltmeinung zu dieser Zeit befand sich in einem Friedenstaumel, der aber jeglicher realpolitischer Basis entbehrte. Obgleich innerhalb von fünf Jahren ein „Palästinenserstaat“ entstehen sollte, kam es nur zur Gründung einer Drei-Zonen- Verwaltung des palästinensisch besetzten Gebietes. Kritiker dieses „Friedensprozesses“ wurden als „Feinde des Friedens“ diffamiert. „Interim“ bedeute „final“. Diese Art des „Friedensprozesses“ hat nicht zu mehr Frieden, sondern zur Eskalation der Gewalt geführt. Die diversen Folgeabkommen haben sich als Instrumente zur Verfestigung der Besetzung und weiteren Unterdrückung der Palästinenser erwiesen. Dass für diesen Zustand nicht nur eine Seite verantwortlich ist, muss betont werden. Die zahlreichen Terroranschläge hat die israelische Regierung dazu genutzt, das Besatzungsregime weiter zu verfeinern, sodass die Bewegungsmöglichkeiten der Besetzten gegen Null tendieren. Erschwerend für die Lage der Palästinenser hat sich der Wahlsieg der  Hamas-Bewegung vom 26. Januar 2006 ausgewirkt, weil er zu einer Spaltung innerhalb der palästinensischen Nationalbewegung geführt hat, die von der PLO dominiert war. Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas musste auf Druck der USA und Israel die demokratisch gewählte Hamas-Regierung absetzen und durch eine den USA genehmere ersetzen. Folglich kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Hamas- und Fatah-Bewegung, in deren Folge die Hamas die Fatah aus dem Gaza-Streifen vertrieb. Diese irrtümlich als „Hamas-Putsch“ durch die Presse irrlichternde Behauptung entspricht nicht den tatsächlichen Vorgängen vor Ort. Nicht die Hamas hat geputscht, sondern die Fatah wollte die Hamasmitglieder im Gaza-Streifen liquidieren. Diesem Plan ist die Hamas durch die Machtübernahme aber zuvorgekommen.

Die israelischen, palästinensischen, US-amerikanischen und europäischen Politiker stehen auch nach 17 Jahren „Friedensprozess“ wieder einmal vor einem Scherbenhaufen ihrer Politik. Für diesen Fehlschlag tragen die USA ein gehöriges Maß an Mitverantwortung, aber auch die EU ist an diesem Desaster nicht ganz unschuldig. Was wir bis heute erleben, ist das wahre Gesicht dieses „Friedensprozesses“. Dieser Prozess hat keinen Frieden, sondern nur Prozess gebracht. Er lief nach folgender Logik ab: Israel diktiert und die Palästinenser haben die Option zwischen sich damit abfinden, den Mund zu halten oder zu kapitulieren. Dass sich aus dieser Art der Politik nichts Positives entwickeln kann, scheint evident. Gibt es jedoch zu diesem „Friedensprozess“, der folglich zur völligen Unterwerfung der Besetzten unter die Besatzer führt, eine Alternative?

UNO, Völkerrecht und Friedensprozess

Frieden zwischen Israel und Palästina ist prinzipiell möglich, aber unter den gegebenen Umständen eher unwahrscheinlich. Einen gerechten und dauerhaften Frieden kann es nur geben, wenn dem Völkerrecht Geltung verschafft wird, da der Konflikt umrahmt ist von einem völkerrechtlichen Regelwerk. Am 9. Juni 2005 hat das Oberste Gericht Israels die Bedeutung des Völkerrechts in einer Entscheidung hervorgehoben, in der es den Weg für den Abzug der Besatzungstruppen aus dem Gaza-Streifen und aus vier Siedlungen in der Westbank freigemacht hat. Die Entscheidung war eindeutig: elf von zwölf Richtern gaben dem Abzug ihren Segen. In der Begründung stehen bemerkenswerte Sätze wie: “Judäa und Samaria (Westjordanland, L.W.) und der Gaza-Streifen sind Gebiete, die durch Krieg erobert wurden und nicht Teil Israels sind.” Sie befänden sich unter “kriegerischer Besatzung” und unterliegen nicht israelischer Jurisdiktion. Implizit bestätigen die Obersten Richter damit nicht nur die Anwendbarkeit und Geltung des Völkerrechts, sondern auch die bestehende Waffenstillstandslinie von 1949 als offizielle Grenze Israels. Weiter bedeutet dies, dass für die transferierten Siedler kein israelisches Recht gelten kann, weil auch ihr Transfer völkerrechtswidrig war.

In der Präambel der UN-Sicherheitsratsresolution 242 steht, “dass es nicht angeht, Territorium durch Krieg zu erobern”. Dies schließt ein, dass die israelische Besetzung palästinensischen Landes beendet, das  Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser anerkannt, ein souveräner Palästinenserstaat mit der Hauptstadt Ost-Jerusalem geschaffen, die Rückkehr der Flüchtlinge gemäß den UN-Resolutionen gestattet sowie die Auflösung der Siedlungen in den besetzten Gebieten beschlossen wird. Letztere stellen das Haupthindernis für einen gerechten Frieden dar.

Wenn ein Akteur berufen ist, am Verhandlungstisch zu sitzen, dann sind es die Vereinten Nationen, denn Israel ist der einzige Staat, der durch eine UN-Resolution geschaffen worden ist und auch die palästinensischen Flüchtlinge werden von Beginn ihrer Vertreibung und Flucht an von der UN-Organisation UNRWA betreut. Die Teilungsresolution 181 der UN-Generalversammlung vom 29. November 1947 definiert Jerusalem als “corpus separatum” und stellt die Stadt unter internationale Verwaltung; die UN-Resolutionen zu Jerusalem sind Legion. Die Resolution 194 (III) der Generalversammlung vom 11. Dezember 1948 regelt die Rückkehr und die Entschädigung der palästinensischen Flüchtlinge. Die Resolution 242 des Sicherheitsrates besagt, dass sich Israel aus allen besetzten Gebieten zurückzuziehen habe, und dass Landerwerb aufgrund von militärischer Besetzung illegal sei. Der Transfer der eigenen Bevölkerung in besetztes Gebiet widerspricht der vierten Genfer Konvention, ebenso die Annexion von Gebieten wie den Golanhöhen und Ost-Jerusalem. Hier wird deutlich, welch eminent wichtige Rolle das Völkerrecht und die UNO in diesem Konflikt haben, aber bis heute wurde die Weltorganisation bei der Lösung außen vor gelassen. Deshalb muss der Nahostkonflikt durch die Umsetzung von Völkerrecht und nicht durch politische Oktrois gelöst werden.

Simona Stirling: Does international law contribute to peace?

What is peace?

The reality behind the term “peace” is complex. Though it is still used to mean absence of conflict, it increasingly indicates an ideal, ordered, societal organisation based on a Western democratic, centralised state model as necessary condition for a stable international society. With such a model in mind, the need to restore and maintain law and order within the state or a region, may justify certain forms of use of force.

The etymology of peace [from paco (lat.v.) to broker peace, Ernout/Meillet 2001] refers to a punctual process – i.e. brokering an armistice – rather than an ongoing one. With time the meaning has changed into “absence of fight and armed conflict among peoples and nations” (Cortelazzo/Zolli 1984) developing further into a concept of “stable society”. More recently, since World War II (WWII), that concept itself has become strictly linked to respect of human rights. Consequently, the conduct of a regime viewed as oppressive and threatening to the peace and security of a region can trigger, in practice, third state reactions. Within the United Nations (UN), the peace-building process set up in post-conflict situations as part of the collective security system, points quite accurately towards the type of stable state model that the international community has in view. Based on the consent of the concerned state, the process aims at avoiding the renewal of internal conflicts and may need certain limited use of force within the context of a precise Security Council (SC) mandate. Restoring peace and rebuilding the state requires coordinated action of a number of UN agencies towards disarming rebel groups, establishing the rule of law, restoring law and order, human rights and constitutional guarantees. Good governance, ideally, should follow.

When does the need for peace justify war?

Positive international law allows unilateral use of force in self-defence against aggression (e.g. Falklands war, 1982), subject to various interpretations of “self-defence”, “aggression” and “use of force”. In contrast, operations of “peace enforcement”, “peace restoration” and “peace-building” against threats to peace and security should only be collectively decided upon (e.g. Kuwait, 1990) under Chapter VII of the UN Charter (collective security). However, this conventionally agreed, normative system has failed to prevent a series of unilateral military interventions (e.g. Vietnam, 1961, Grenada, 1983; Panama, 1989; Kosovo, 1999; Iraq, 2002). Such operations – variously justified by claims of threat to peace and security and incapacity of the SC to take action, protection of human rights, terrorist threat, etc. – have been the subject of various academic dissertations many of which have reached diametrically opposed opinions on the question of legality. Evaluation of such interventions with regard to durable influence on local or regional peace in the long term is difficult. In the short term, bad faith interpretations of international law aimed at justifying prima facie arbitrary or at least illegitimate conduct undermine the necessary, difficult construction of an international rule of law and of a more effective “collective security” system. The concept of domestic legality itself may be affected.

Does international law fail peace?

Non-compliance with positive law in the field of peace and security on the part of some states is often seen as indicative of the incapacity of international law to contribute towards peace. This opinion  ends to disregard the vast number of areas – generally unknown to the public at large – where international regulation together with general and specific system for the settlement of disputes have been universally accepted and where states have come to view international law as an indispensable instrument of their foreign relations. In a globalised world, a growing convergence of interests leading to stronger legal cooperation cannot but reinforce peace.
“Vital interests”

However, when a state feels that positive law no longer serves its “vital interests”(including economic interests), or when it considers that unilateral shortcuts may bring faster and more effective solutions, it may choose to act outside the legal system. This does not mean that the systems itself, including its values, collapses, but only that certain rules are temporarily set aside. Deconstructing and analyzing the causes of states’ deviating behavior may be more conducive to improving legal solutions than  dismissing the overall efficacy  of international law. From this perspective, it does not help, as has been the case for a considerable length of time, to consider the international legal system as a bare system of norms (Kelsen 1926), studied and analysed in strict analogy with domestic legal systems.

International law as a complex “social phenomenon” rather than a pure system of norms

As with any legal system, international law is a social phenomenon (Virally 1966, 1983; P. De Visscher 1972) and as such it should not be studied away from the specific society that it regulates. Its efficacy should be measured against the background of its historical evolution and of the social reality from which norms and institutions have emanated. This is particularly true of the international legal system because of the unique nature of the international society. International law organizes a “second degree” society, made up of a limited number of legal subjects – territorial and non-territorial – who, in turn, are politically organised societies reflecting a multitude of social realities. This explains why states, while agreeing on one side to comply with a legal system that organizes and guides the progress of their relations towards a number of set aims, are bound to maintain a large measure of discretion in a number of areas. What is needed is a deeper understanding through interdisciplinary studies of how that discretion is used and why it may be abused. Sociology, economics,  anthropology and obviously politics should all be constructively used to better explain states’ behaviour, to identify areas of common interest and cooperation and to work towards improving common international policies, not without the help of the emerging international civil society (Roucounas 2007). Research in models of statehood other than the Western one, for instance, may be helpful towards finding more effective solutions for failed states. On the other hand, denying altogether the existence of an international normative system corresponds to wiping off decades of progress in trying to define the limits of states’ self-interest and their duties of cooperation. Practice shows that international law, however incomplete, does fulfil – in most areas assigned to it – the function of any legal order, which is to transform a social group into a stable and peaceful society.

Can use of force be better controlled?

No international institution – not even the SC, as an instrument of collective security – has been invested with the task and assigned the competence that should go with it, of imposing one single, unified concept of public interest, as is the case with a constitutional or a supreme court. Only in time might such notion evolve out of practice. Outside the framework of collective use of force, powerful states will pursue their own interests within the limits allowed by norm interpretation and the mechanisms of state responsibility. An enlargement of the International Court of Justice (ICJ) jurisdiction may, in this respect, represent a step forward for two reasons. Firstly, every opinion and decision of the ICJ helps to ascertain the content of international law, particularly in the area of use of force, and thus restrict states’ interpretational discretion. Secondly, the growing prospect of being held responsible in a court may deter states from taking unilateral action perceived at large as arbitrary.

Pre-empting and removing causes of conflict in the area of peace and security (i.e. through disarmament, nuclear free zones creation) is seen as the realistic, though difficult, way ahead. However, poverty, bad governance, oppression of minorities, violations of the right to self-determination as causes of internal unrest, displacement of populations and regional instability are equally significant causes of conflict. International law and in particular the World Organisation (Virally 1972) do provide a comprehensive system to foster development in all fields. Unfortunately it  cannot yet be used to its full potential.

Conclusion

Even though international law and the international organisations offer potential instruments for cooperation and peace, the area of peace and security is still very much dependent on state discretion. Yet, in what is a regrettable anachronism, decisions of foreign policy – such as whether to intervene militarily in a third country – are, in most countries, discretionary “acts of state” (B. Knapp 1992), lacking transparency and exempt from parliamentary and judicial scrutiny. This may be acceptable in situations of self-defence when urgency of action may leave no time for consultations. However, there is no reason why the citizens, even though indirectly, through democratically elected institutions, should not be involved in decisions on operations of “international law and order” which can and must be carefully planned in advance, leaving time for scrutiny at all levels. Decisions of foreign policy are liable to influence their future as, if not more than domestic policy. Within the framework of a modern constitution, foreign relations in general and sending troops abroad in particular should no longer be the sole responsibility of the executive (UK White Paper 2008) but should be fully examined with regard to international principles, discussed and approved by parliament, as should the intelligence on which they are based.

 

Literatur

Cortelazzi, M. & Zolli, P. (1984), Dizionario etimologico della lingua italiana, Zanichelli, Bologna.

De Visscher, P. (1972), “Cours général de droit international public”, in: Collected Courses of the Hague Academy of International Law, Vol. 136, No. 2, pp. 14.

Kelsen, H. (1926), “Les rapports de système entre le droit interne et le droit international public”, in: Collected Courses of the Hague Academy of International law, Vol. 14, No. 4, pp. 263.

Knapp, B. (1992), “La légalité et les actes de government”, in C.-A. Morand (ed.), La légalité: un  principe à géométrie variable, Helbing & Liechtenhahn, Bâle / Francfort sur- le-Main / Genève:  Faculté de Droit, pp. 67-65.

Ernout, A. & Meillet, A. (2001), Dictionnaire étymologique de la langue latine, Klincksieck, Paris.

Roucounas, E. (2007), “Civil Society and its International Dimensions”, in: Droit du pouvoir, pouvoir du droit, Mélanges offerts à Jean Salmon, Bruylant, Bruxelles, pp. 555-569.

UK Government White Paper “The Government of Britain, Constitutional Renewal”, 25.3.2008, pp. 47. [URL: http://www.justice.gov.uk/docs/constitutional-renewalwhite-paper.pdf, last visited 17.3.2010].

Virally, M. (1972), L’organisation mondiale, Armand Colin, Paris, Part III.

Virally, M. (1983), “Cours général de droit international public”, in: Collected Courses of the Hague Academy of International Law, Vol. 183, p26.

Stephan Klingebiel: Frieden=Sicherheit+Entwicklung?

Frieden ist ein eindeutig positives Anliegen. Wer hierzu einen Beitrag leisten kann, tut etwas, von dem sich zu Recht sagen lässt, dass es bedeutsam ist. Gleichwohl bleibt die Frage, was genau Frieden  eigentlich ist, eine Kernfrage, die zu beantworten sich immer wieder in konzeptioneller und praktischer Hinsicht als kompliziert erweist. Dass es nicht ausschließlich um die Überwindung von physischer Gewalt geht, zeigen Debatten über „menschliche Sicherheit“ und „positiven Frieden“. Daran wird deutlich, dass „Frieden“ alles andere als einfach und wenig ambitioniert ist. Die Überwindung von gewaltförmigen Konfliktaustragungsformen ist allzu oft schon eine an der Realität scheiternde Zielsetzung. Nicht wenige Konflikte lassen schon mehrere Kriegsgenerationen heranwachsen, wie etwa im Osten der Demokratischen Republik Kongo, in Teilen des Sudans oder in Afghanistan. In solchen Fällen sind Ziele, die über die Überwindung von direkter Gewalt hinausgehen, zumindest in absehbarer Zeit kaum realistisch.

Wie solchen Gewaltkonflikten begegnet werden soll, zählt zu den großen Fragen und Herausforderungen der internationalen Politik. Dies liegt nicht zuletzt an zwei Gründen: Erstens wird der Nutzen von militärischen Operationen alles andere als eindeutig positiv bewertet. Genauer gesagt ist es vielfach gar nicht so sehr eine einzelne zeitlich begrenzte Militäraktion, die – bei aller damit verbundenen Komplexität und Verantwortung – über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Vielmehr stellt sich die Frage, wie eine Befriedung in ein umfassenderes Konzept passt. Kann man wirklich langfristig den physischen Schutz eines Landes oder einer Region durch externe Akteure gewährleisten? Wie sieht der Übergang zu „normalen“ Verhältnissen aus? Was passiert, wenn sich diese „normalen“ Verhältnisse partout nicht einstellen wollen? All das hat die internationale Gemeinschaft in den 1990er und 2000er Jahren mehr als einmal erlebt. Und sie hat hierauf keine wirklich guten Antworten finden können und in der Realität mehrfach staatliche Funktionen nicht oder unzureichend substituiert und keine dauerhaft funktionsfähigen Strukturen aufbauen können – Afghanistan ist hierfür sicherlich ein besonders eindrückliches Beispiel. Als Hauptschwäche stellt sich heraus, dass der Aufbau neuer staatlicher Strukturen extrem kompliziert ist. Dies betrifft die staatliche Funktions- und Durchsetzungsfähigkeit, die häufig von den nicht-regierenden Akteuren in Frage gestellt wird, bis hin zur Legitimität neuer Regime, die sich nicht quasi automatisch und kurzfristig herstellen lässt.

Zweitens stellt sich die Frage, zu welchen Schritten die internationale Gemeinschaft in zugespitzten Gewaltsituationen, die zu einer humanitären Katastrophe führen oder führen könnten, bereit ist. Der Einsatz militärischer Mittel kann und darf immer nur das letzte mögliche Mittel sein. Zivile Ansätze zur Vermeidung oder Beendigung von Gewaltkonflikten müssen eindeutig Vorrang vor militärischen Vorgehensweisen haben. In vielen schwierigen Situationen werden militärische Mittel keinen konstruktiven Beitrag erbringen können und letztlich ist nur unter Abwägung der Umstände eines jeden Einzelfalls zu klären, ob ein militärisches Vorgehen dazu beitragen könnte, menschliches Leid zu vermindern. Denn gerade militärische Vorgehensweisen sind mit erheblichen Unsicherheiten und Risiken verbunden. Letztlich gehen die relevanten internationalen Akteure mit einer großen Selektivität vor, wo eine militärische Intervention in Erwägung zu ziehen ist und wo sie unterlassen werden sollte. Hier zählt mittlerweile zur Alltagsweisheit, dass sich eine solche Bereitschaft nur äußerst begrenzt daran orientiert, wie groß das Ausmaß einer menschlichen Katastrophe ist.

Beide Diskussionspunkte zeigen, wie wichtig die Einbeziehung ziviler und militärischer Betrachtungsweisen ist. Dort, wo ein militärisches Engagement stattfindet und erforderlich ist, reicht dieses nicht aus, um Friedensstrukturen zu schaffen. Und dort, wo zivile Ansätze zur Prävention oder Beendigung von Gewaltkonflikten nicht ausreichen, können möglicherweise militärische Schritte notwendig sein, um etwa einer akuten Genozid- Bedrohung zu begegnen. Diese Schnittstellen zwischen dem Zivilen und dem Militärischen sind auf mehreren Ebenen von großer Bedeutung und finden erst seit etwa zehn Jahren verstärkt Beachtung. Nicht nur in Deutschland haben in der Vergangenheit zivile und militärische Akteure ein hohes Maß an Distanz gehalten. Gemeinsame Planungen und gemeinsame Vorgehensweisen fanden kaum statt. Dort, wo Akteure bereits eng zusammengearbeitet haben (wie dies beispielsweise auch in der Vergangenheit für die USA der Fall war), war dieses Vorgehen vielfach vom militärischen Vorgehen dominiert.

Allzu oft werden die Schnittstellen aus einer rein militärisch geprägten Perspektive definiert. Wie können beispielsweise zivile Maßnahmen (Wiederaufbau etc.) dazu beitragen, ein günstiges Umfeld für einen militärischen Stabilisierungseinsatz zu schaffen und damit die Truppensicherheit zu erhöhen? Dass ein ziviles Vorgehen hiervon unabhängig eine eigenständige Rolle haben muss, wird allzu oft übersehen. Letztlich werden es vor allem die zivilen Ansätze sein, die die langfristigen Schritte zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung einleiten können. Dort, wo die Umstände anhaltend fragil sind, kann gegebenenfalls das militärische Wirken weiterhin essentiell sein, wobei eine sinnvolle Arbeitsteilung von zentraler Bedeutung ist.

Wie kann eine solche Arbeitsteilung aussehen? Wie können sich zivile und militärische Akteure sinnvoll ergänzen? Das Verhältnis von Entwicklung und Sicherheit ist kein grundlegend neues Thema. Ähnliches gilt für die konkreten Schnittstellen von verschiedenen außenorientierten Politiken – allen voran der Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in der Vergangenheit spielte beispielsweise die Frage zumindest implizit eine wesentliche Rolle, welche Rahmenbedingungen  mit Blick auf Stabilität und Frieden vorhanden sein müssen, damit Entwicklung überhaupt möglich ist. Frühere Debatten begriffen dieses Verhältnis aber vorrangig als abstrakte Interdependenz. In den Debatten der letzten zehn Jahre wird dagegen sehr viel unmittelbarer die Zusammenführung in konzeptioneller und praktisch-politischer Hinsicht erörtert.

Der immense Wandlungsprozess des Sicherheitsbegriffs ist dabei von besonders großer Bedeutung. Das frühere staatszentrierte Sicherheitsdenken ist in vielen Bereichen einem neuen Sicherheitskonzept gewichen. Sicherheit wurde grundlegend von einem auf staatliche Stabilität orientierten Konzept zu einem auf den einzelnen Menschen bezogenen protektiven Ansatz in der internationalen Debatte weiterentwickelt. Praktische Konsequenzen im politischen Handeln sind zwar nicht immer vorhanden, lassen sich aber durchaus in verschiedenen Bereichen belegen. Der Wandel der ehemaligen Organization of African Unity (OAU) zur African Union (AU), die vom Prinzip der Nichteinmischung ausdrücklich Abstand genommen hat, ist hierfür ein anschauliches Beispiel, auch wenn die Umsetzung dieser Politik nur zögerlich vorankommt.

Viele Implikationen des sich verändernden Denkens und neuer Entwicklungs- und Sicherheitskonzepte lassen sich bislang kaum abschätzen. Dies gilt beispielsweise für den Umgang mit Staaten, die dauerhaft nicht ausreichend in der Lage sind, ihr (im besten Fall legitimes) Gewaltmonopol herzustellen. Hier findet zunehmend eine Konfrontation mit alten Denkmustern statt: Unter welchen Umständen soll oder muss sogar mit solchen Gruppen interagiert oder kooperiert werden, die zwar über Instrumente der Gewalt verfügen, aber staatlich nicht legitimiert sind? Wie kann mit staatlichen Repräsentanten umgegangen werden, die möglicherweise ein staatliches Gewaltmonopol sicherstellen können, deren Legitimität aber unzureichend ist? Hier werden auch weiterhin vielfältige Debatten notwendig sein, die das Verständnis vom Entwicklung-Sicherheits-Nexus weiter entwickeln helfen.