Am 24. Januar 2010 erklärte Israels Ministerpräsident Benyamin Netanyahu während einer Baumpflanzaktion in einer Siedlung in den besetzen palästinensischen Gebieten, dass „we are planting here, we will stay here, we will build here, this place will be an inseparable part of the state of Israel for eternity“. Ebenfalls an die Adresse der Palästinenser gewandt, machte er klar, dass selbst wenn es einen „Palästinenserstaat“ irgend wann einmal geben werde, Israel auch weiterhin Teile – wie z. B. die zu Jordanien gehörenden Gebiete – für „ewig“ als zu Israel gehörig betrachten werde. Er ging sogar noch einen Schritt weiter und erklärte, dass Israel auch in einem „souveränen“ Staat der Palästinenser militärisch vor Ort präsent sein werde. Bei einer solchen Haltung besteht wahrlich wenig Aussicht, dass es zu einer Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien kommt.
Um den „Friedensprozess“ zu verstehen, sei Folgendes vorausgeschickt: Israel hält palästinensisches Land seit dem Juni-Krieg von 1967 wider das Völkerrecht besetzt. Alle Siedlungen, die eigentlich mittelgroße Städte sind, wurden illegal errichtet. Der Bau der Mauer und des Sicherheitszaunes sind gemäß Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag vom 9. Juli 2004 zufolge ebenfalls völkerrechtswidrig und müssten abgerissen werden. Die Sicherung Israels hätte auch durch einen anderen Mauerverlauf – wie z. B. entlang der anerkannten Waffenstillstandslinie von 1949 – erfolgen können, so der IGH. Israel hat nicht nur dieses Urteil ignoriert, sondern auch alle UN-Resolutionen, die die Annexion Ost-Jerusalems (1980) und der Golan-Höhen (1981) verurteilt haben. Über 40 Mal haben die Vereinigten Staaten von Amerika durch ihr Veto im UN-Sicherheitsrat eine Verurteilung Israels verhindert. Es sollte in Erinnerung bleiben, dass alle einseitigen Maßnahmen Israels nach Völkerrecht als null und nichtig gelten.
„Friedensprozess“ – eine Farce
Es gibt zwei Arten des Friedensprozesses: Den wirklichen Friedensprozess, der sich auf Völkerrecht beruft, und den real existieren den „Friedensprozess“, den die US-amerikanisch-israelische Allianz betreibt. Ersterer begann kurz nach dem Sechstagekrieg vom Juni 1967. Er wird durch UNO-Resolutionen gestützt, die alle den Rückzug Israels aus den besetzten palästinensischen Gebieten verlangen. Im Gegenzug dazu würden alle arabischen Staaten Israel diplomatisch anerkennen. Der US-amerikanisch-israelische „Friedensprozess“, über den die westlichen Medien berichten, verlangt von den Palästinensern, dass sie sich den Vorstellungen der USA und Israels unterwerfen. Alle, die sich gegen dieses Diktat auflehnen, werden als „Terroristen“ gebrandmarkt. Ziel dieses „Friedensprozesses“ ist die Schaffung eines „Bantusatan“, in dem die Palästinenser zwar gewisse unbedeutende Entscheidungen treffen können, aber alle wichtigen Fragen wie Souveränität, Grenzkontrollen, Ein- und Ausreise, Siedlungen, Flüchtlinge etc., von den Israelis entschieden werden. Für diese Art des „Friedensprozesses“ benötigen die Israelis einige Palästinenser, die sich für diese Spielart des Friedens zur Verfügung stellen und der Weltöffentlichkeit vermitteln, dass sie „eigenständige“ Entscheidungen treffen können. Dafür erhalten sie Macht und Privilegien.
US-amerikanisch-israelischer „Friedensprozess“
Dieser „Friedensprozess“ begann mit der Unterzeichnung einer „Prinzipienerklärung“ zwischen Israel und dem PLO-Chef Yassir Arafat vor dem Weißen Haus in Washington am 13. September 1993. Die Weltmeinung zu dieser Zeit befand sich in einem Friedenstaumel, der aber jeglicher realpolitischer Basis entbehrte. Obgleich innerhalb von fünf Jahren ein „Palästinenserstaat“ entstehen sollte, kam es nur zur Gründung einer Drei-Zonen- Verwaltung des palästinensisch besetzten Gebietes. Kritiker dieses „Friedensprozesses“ wurden als „Feinde des Friedens“ diffamiert. „Interim“ bedeute „final“. Diese Art des „Friedensprozesses“ hat nicht zu mehr Frieden, sondern zur Eskalation der Gewalt geführt. Die diversen Folgeabkommen haben sich als Instrumente zur Verfestigung der Besetzung und weiteren Unterdrückung der Palästinenser erwiesen. Dass für diesen Zustand nicht nur eine Seite verantwortlich ist, muss betont werden. Die zahlreichen Terroranschläge hat die israelische Regierung dazu genutzt, das Besatzungsregime weiter zu verfeinern, sodass die Bewegungsmöglichkeiten der Besetzten gegen Null tendieren. Erschwerend für die Lage der Palästinenser hat sich der Wahlsieg der Hamas-Bewegung vom 26. Januar 2006 ausgewirkt, weil er zu einer Spaltung innerhalb der palästinensischen Nationalbewegung geführt hat, die von der PLO dominiert war. Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas musste auf Druck der USA und Israel die demokratisch gewählte Hamas-Regierung absetzen und durch eine den USA genehmere ersetzen. Folglich kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Hamas- und Fatah-Bewegung, in deren Folge die Hamas die Fatah aus dem Gaza-Streifen vertrieb. Diese irrtümlich als „Hamas-Putsch“ durch die Presse irrlichternde Behauptung entspricht nicht den tatsächlichen Vorgängen vor Ort. Nicht die Hamas hat geputscht, sondern die Fatah wollte die Hamasmitglieder im Gaza-Streifen liquidieren. Diesem Plan ist die Hamas durch die Machtübernahme aber zuvorgekommen.
Die israelischen, palästinensischen, US-amerikanischen und europäischen Politiker stehen auch nach 17 Jahren „Friedensprozess“ wieder einmal vor einem Scherbenhaufen ihrer Politik. Für diesen Fehlschlag tragen die USA ein gehöriges Maß an Mitverantwortung, aber auch die EU ist an diesem Desaster nicht ganz unschuldig. Was wir bis heute erleben, ist das wahre Gesicht dieses „Friedensprozesses“. Dieser Prozess hat keinen Frieden, sondern nur Prozess gebracht. Er lief nach folgender Logik ab: Israel diktiert und die Palästinenser haben die Option zwischen sich damit abfinden, den Mund zu halten oder zu kapitulieren. Dass sich aus dieser Art der Politik nichts Positives entwickeln kann, scheint evident. Gibt es jedoch zu diesem „Friedensprozess“, der folglich zur völligen Unterwerfung der Besetzten unter die Besatzer führt, eine Alternative?
UNO, Völkerrecht und Friedensprozess
Frieden zwischen Israel und Palästina ist prinzipiell möglich, aber unter den gegebenen Umständen eher unwahrscheinlich. Einen gerechten und dauerhaften Frieden kann es nur geben, wenn dem Völkerrecht Geltung verschafft wird, da der Konflikt umrahmt ist von einem völkerrechtlichen Regelwerk. Am 9. Juni 2005 hat das Oberste Gericht Israels die Bedeutung des Völkerrechts in einer Entscheidung hervorgehoben, in der es den Weg für den Abzug der Besatzungstruppen aus dem Gaza-Streifen und aus vier Siedlungen in der Westbank freigemacht hat. Die Entscheidung war eindeutig: elf von zwölf Richtern gaben dem Abzug ihren Segen. In der Begründung stehen bemerkenswerte Sätze wie: “Judäa und Samaria (Westjordanland, L.W.) und der Gaza-Streifen sind Gebiete, die durch Krieg erobert wurden und nicht Teil Israels sind.” Sie befänden sich unter “kriegerischer Besatzung” und unterliegen nicht israelischer Jurisdiktion. Implizit bestätigen die Obersten Richter damit nicht nur die Anwendbarkeit und Geltung des Völkerrechts, sondern auch die bestehende Waffenstillstandslinie von 1949 als offizielle Grenze Israels. Weiter bedeutet dies, dass für die transferierten Siedler kein israelisches Recht gelten kann, weil auch ihr Transfer völkerrechtswidrig war.
In der Präambel der UN-Sicherheitsratsresolution 242 steht, “dass es nicht angeht, Territorium durch Krieg zu erobern”. Dies schließt ein, dass die israelische Besetzung palästinensischen Landes beendet, das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser anerkannt, ein souveräner Palästinenserstaat mit der Hauptstadt Ost-Jerusalem geschaffen, die Rückkehr der Flüchtlinge gemäß den UN-Resolutionen gestattet sowie die Auflösung der Siedlungen in den besetzten Gebieten beschlossen wird. Letztere stellen das Haupthindernis für einen gerechten Frieden dar.
Wenn ein Akteur berufen ist, am Verhandlungstisch zu sitzen, dann sind es die Vereinten Nationen, denn Israel ist der einzige Staat, der durch eine UN-Resolution geschaffen worden ist und auch die palästinensischen Flüchtlinge werden von Beginn ihrer Vertreibung und Flucht an von der UN-Organisation UNRWA betreut. Die Teilungsresolution 181 der UN-Generalversammlung vom 29. November 1947 definiert Jerusalem als “corpus separatum” und stellt die Stadt unter internationale Verwaltung; die UN-Resolutionen zu Jerusalem sind Legion. Die Resolution 194 (III) der Generalversammlung vom 11. Dezember 1948 regelt die Rückkehr und die Entschädigung der palästinensischen Flüchtlinge. Die Resolution 242 des Sicherheitsrates besagt, dass sich Israel aus allen besetzten Gebieten zurückzuziehen habe, und dass Landerwerb aufgrund von militärischer Besetzung illegal sei. Der Transfer der eigenen Bevölkerung in besetztes Gebiet widerspricht der vierten Genfer Konvention, ebenso die Annexion von Gebieten wie den Golanhöhen und Ost-Jerusalem. Hier wird deutlich, welch eminent wichtige Rolle das Völkerrecht und die UNO in diesem Konflikt haben, aber bis heute wurde die Weltorganisation bei der Lösung außen vor gelassen. Deshalb muss der Nahostkonflikt durch die Umsetzung von Völkerrecht und nicht durch politische Oktrois gelöst werden.