Die Säkularisierung ist in Deutschland, Gott sei Dank, recht weit voran geschritten. Welchen Wert kann angesichts dessen der christlich geprägte Begriff der Nächstenliebe noch haben? Aus einer politökonomisch geprägten Perspektive soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, wie es in der heutigen Zeit um die tätige Nächstenliebe bestellt ist. Es erscheint dabei nahe liegend, die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Nächstenliebe unter den Begriff der Solidarität zu fassen – genauer: Solidarität der Arbeitnehmer, beziehungsweise derjenigen, die ihren Lebensunterhalt durch ihrer eigenen Köpfe und/oder Hände Arbeit bestreiten müssen.
Der Begriff der „Nächstenliebe“ der christlichen eologie ist stark normativ bzw. moralisch aufgeladen. Die Frage nach der Möglichkeit der Solidarität unter Arbeitnehmern verfügt ebenfalls über eine stark wertende Dimension. Der Begriff der Solidarität selbst soll aber im Folgenden weniger idealistisch und normativ, stattdessen stärker materialistisch und analytisch verstanden werden.
Solidarität als politökonomische Kategorie
Als Solidarität soll im Folgenden eine Praxis der gegenseitigen Unterstützung zwischen Akteuren mit ähnlicher Interessenlage bezeichnet werden. Akte der Solidarität sind kollektive Handlungen, die auf der strategischen Handlungsfähigkeit eines Kollektivs beruhen. Sie dienen dabei immer auch der Schaffung und Aufrechterhaltung dieser strategischen Handlungsfähigkeit. Der springende Punkt dabei ist, dass dieses Unterstützungsverhältnis keine wechselseitige materielle Abhängigkeit unter denjenigen begründet, die Solidarität miteinander üben. Das Gegenteil ist der Fall: kollektiv ausgeübte Solidarität ist eine notwendige Voraussetzung für die Emanzipation des Einzelnen aus wirtschaftlicher Abhängigkeit. Individualität, politökonomisch verstanden, setzt somit die Möglichkeit und tatsächliche Praxis von Solidarität voraus.
Solidarität der abhängig Beschäftigten
Bezieher von Renten und Kapitaleinkünften, also Menschen, die für das eigene materielle Überleben keine körperliche Arbeit verrichten müssen bedürfen der Solidarität untereinander nicht. Jedenfalls solange nicht, wie sie vor räuberischen Banden si- cher sind und ihnen die Arbeitnehmer nicht zu sehr auf die Pelle rücken. Manchmal, in Zeiten von Vollbeschäftigung, werden ihnen die Arbeitnehmer zu übermütig. Die fangen an zu streiken und versuchen in Tarifverhandlungen, sich auch ein Stück vom Kuchen zu sichern. Um dem Einhalt zu gebieten und den Widerstand gegen den tobenden Mob zu koordinieren, werden dann Arbeitgeberverbände gegründet. Ansonsten kommen Arbeitgeber ganz gut ohne Solidarität aus. Denn um den eigenen Profit zu ma- ximieren, bedarf es in der Regel keiner Unterstützung durch die Freunde aus dem Golfclub.1
Anders die Arbeitnehmer. Jeder Einzelne von ihnen ist darauf angewiesen, seine Arbeitskraft zu verkaufen, ohne dass er oder sie den Preis der Arbeit selbst bestimmen könnte. In der Erwerbsarbeit ist einerseits die Emanzipation des Menschen aus wirt- schaftlicher Abhängigkeit angelegt. Andererseits wird die Erwerbsarbeit immer dort zur Quelle neuer Abhängigkeiten, wo Arbeitnehmer einander auskonkurrieren und deshalb gezwungen sind, einander den Preis der eigenen Arbeit kaputt zu machen, ein- fach weil es sich ohne materielle Subsistenz schlecht leben lässt.
Keine Solidarität ohne Vollbeschäftigung
Solidarität unter Arbeitnehmern setzt Vollbeschäftigung voraus. Mit Vollbeschäftigung ist hier gemeint, dass die Zahl derjenigen in einer Gesellschaft, die einen Arbeitsplatz suchen, die Zahl der tatsächlich bestehenden Arbeitsplätze nicht soweit überschreitet, dass die Inhaber angesichts eines Heeres von Arbeitslosen erpressbar sind und deshalb ihre Konfliktfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite einbüßen. Die Bestimmung der Begriffe Konfliktfähigkeit der Arbeitnehmer und Vollbeschäftigung erfolgt hier weitgehend zirkulär: Vollbeschäftigung liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer konfliktfähig sind. Sind es die Arbeitnehmer nicht, liegt keine Vollbeschäftigung vor.2
Wo kommt die Vollbeschäftigung her?
Der Arbeitsmarkt ist – nomen est omen – bekanntermaßen kein Markt. Dennoch wird auch die Situation am sogenannten Arbeitsmarkt durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt. Voraussetzung dafür, dass sich am Arbeitsmarkt so etwas wie ein Gleichgewicht einstellt, ist eine ausreichend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften und ein nicht zu großes Angebot derselben. Das aggregierte Arbeitsangebot einer Volkswirtschaft hängt von verschiedenen Größen ab. Manche Arbeitskräfte bieten mehr Arbeit an, weil ihr Stundenlohn steigt und es für sie deshalb mehr zu holen gibt. Andere, weil ihr Lohn sinkt und sie sich und ihre Familienangehörigen ernähren müssen. Und wieder andere arbeiten deshalb, weil sie in Deutschland das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, eingeführt von einer sozialdemokratische geführten Bundesregierung, dazu zwing.
Die Nachfrage nach Arbeitskräften hängt ab von den Investitionen, die Unternehmer und Staat tätigen. Unternehmer haben eigentlich keine Lust zu investieren. Reiche Menschen würden viel lieber von den Zinsen leben, wie der sprichwörtliche Lottogewinner. Doch wenn das Geld nicht auf den Bäumen wächst und es sich auch nicht von alleine vermehrt, muss man sich als Besitzender schon etwas einfallen lassen. Wenn es eine kaufkräftige Nachfrage für die entsprechenden Produkte gibt, bietet es sich an, in die Konsum- oder Investitionsgüterproduktion zu investieren. Wer in seiner Branche kein Monopolanbieter ist, muss sich dann zwar anstrengen, nicht weniger profitabel zu produzieren als andere Anbieter. Wer nicht vom Markt verschwinden will, muss den Unternehmensertrag dann immer wieder reinvestieren. Aber so bleibt das Geldwenigstens „in der Familie“. Bedingung für das Eintreten von Vollbeschäftigung
ist unter diesen Bedingungen nicht das Vorliegen das gleichgewichtigen Reallohns am Arbeitsmarkt, wie es die neoklassische eorie lehrt. Vollbeschäftigung tritt viel mehr dann ein, wenn eine ausreichend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften vorliegt und das „Gleichgewicht“ am Arbeitsmarkt nicht durch ein zu hohes Arbeitsangebot vereitelt wird.
Kein Kapitalismus ohne Vollbeschäftigung
Wenn Menschen sich einen erwirtschafteten Überschuss nur in Form von Profit, also unter Marktbedingungen, aneignen können, wenn sie ihr Geld also investieren müssen, um es zu behalten, nennt man das Kapitalismus. Kapitalismus ist demnach nicht die Wirtschaftsordnung, von der „Kapitalisten“, also Unternehmer, insgeheim träumen. Kapitalismus ist entgegen der landläufigen Meinung ein ziemlich linkes Ding.
Viel zu links für den einen oder anderen verhinderten Monopolisten bzw. unfreiwilligen Investor. In dem Maße wie sich Gelegenheiten ergeben, das Geld statt dessen doch auf den Bäumen wachsen zu lassen, werden weniger Investitionen getätigt. Ist etwa die Verzinsung von Anleihen am Kapitalmark hoch genug, bleiben die Besitzenden auf ihrem Vermögen hocken wie die Henne auf dem Ei. Dann ist plötzlich Schluss mit dem kapitalistischen Wirtschaften.
Und erst recht mit der Nachfrage am Arbeitsmarkt. Manchmal kommen Unternehmer auch auf die Idee, die Löhne senken zu wollen. Davon profitiert zwar der einzelne Unternehmer. Aber Investitionen in Produkte, die zusätzliche Bedürfnisse befriedigen, werden dann gesamtwirtschaftlich betrachtet weniger rentabel. Denn diese Produkte können nur gekauft werden, wenn die Masseneinkommen steigen.
Ein Problem für die Arbeitnehmer. Sind es doch die Investitionen der Kapitalisten, welche ihrer Arbeitskraft erst einen Preis, und auf diese Weise einen Wert geben. Ohne Nachfrage nach Arbeitskräften keine kapitalistische Vergesellschaftung – und folglich keine kollektive oder individuelle Konfliktfähigkeit der Arbeitnehmer.
Nach der Solidarität ist vor der Solidarität
Dass der Prozess der kapitalistischen Vergesellschaftung in Deutschland zum Erliegen gekommen ist, hat weitreichende Folgen. In ei- nem sich selbst verstärkenden Prozess aus sinken- den Löhnen, sinkender Binnennachfrage, sinkender Arbeitsnachfrage und inzwischen sogar steigendem Arbeitsangebot wurde die Konfliktfähigkeit der Arbeitnehmer paralysiert.
Zwar eröffnet dies Perspektiven für solche Formen der Nächstenliebe, die in letzter Zeit stark vernachlässigt wurden. Die Almosengabe könnte ihre Renaissance erleben: Uneigennützig – rein aus bürgergesellschaftlichem Engagement und publicityträchtiger Eigenwerbung – lassen Besitzende sich dazu mo- tivieren Nicht-Besitzende bruchstückhaft an ihrem Reichtum teilzuhaben. Es ist mit einer Renaissance der Bettelorden zu rechnen. Und nicht zuletzt könnte die Gleichheit der Gotteskinder in einem einheitlichen Einkommenssteuertarif von 25% ihren Ausdruck finden.
Für die Nächstenliebe im Sinne einer Solidarität der abhängig Beschäftigten sieht es dagegen schlecht aus. Die Arbeitnehmer stehen vor der Spaltung zum ersten in die glückliche Gruppe derjenigen, welche noch einen auskömmlichen Arbeitsplatz besitzen Sie werden sich bis zum Letzten an das Leistungsprinzip klammern, um sich gegen Umverteilungsansprüche von oben und eine (gefühlte) steigende Belastung durch steuerfinanzierte Sozialtransfers nach unten ab- zusichern.
Zum zweiten kristallisiert sich eine Gruppe von Menschen heraus, die selbst bei Vollzeitarbeit kein Einkommen oberhalb des „Hartz IV“-Regelsatzes erzielen können. Sie müssen das Leistungsprinzip als eine existenzielle Bedrohung empfinden, da es ihren Ansprüchen auf sozialstaatliche Transfers im Wege steht. Für sie ist die kapitalistische Marktwirtschaft, die von marktfeindlichen Kapitalisten in ihrem eigenen Namen erfolgreich diskreditiert wurde, kein akzeptables Leitbild.
Ein gesellschaftliches Leitbild, das diesen Konflikt innerhalb der Arbeitnehmerschaft überbrücken und so deren strategische Handlungsfähigkeit wieder herstellen könnte, ist nicht in Sicht. Es wird Zeit, die Gebetsbücher wieder hervorzukramen.
Fussnoten:
1 Vor christlicher Nächstenliebe waren Reiche trotzdem zu keiner Zeit wirklich sicher.
2 Ob die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit gerade wieder einmal rekordverdächtig niedrige Arbeitslosenzahlen verkündet, interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Höchstens insofern, als die Zahl der zu Unrecht nicht als erwerbslos ausgewiesenen Personen bei weiter sinkenden Arbeitslosenzahlen bald die Zahl der nominell Arbeitslosen übersteigen dürfte.
Mir fehlen in der Definition des Begriffs Solidarität zwei zentrale Elemente: erstens die Freiwilligkeit als charakeristisches Element und andererseits der unmittelbare persönliche Bezug. Beides sind typische Merkmale der christlichen Nächstenliebe – wie der Begriff bereits deutlich macht: Es geht um den Nächsten – und nicht eine Masse anonymer Dritter. Und es geht um Liebe – also eine höchst individuelle, emotionale und freiwillige Bindung.