Der Satz „Liebet Euren Nächsten“ kennzeichnet die Liebe zwischen Eltern und Kindern, das heißt, das Nahesein zwischen Kindern und Eltern, wie kein anderer Aspekt des Menschseins. Umso betroffener macht der nicht enden wollende Fluss von Meldungen zu Kindstötungen, Kindesmisshandlungen und Vernachlässigung von Kindern durch ihre leiblichen Eltern. Etwas Naturgegebenes, nämlich die Nähe zwischen Eltern und Kindern, ihre Liebe und positiven Gefühlen füreinander, ist offensichtlich den Ärmsten im Lande abhanden gekommen. Der Zusammenhang zwischen der Einsamkeit junger, besonders allein erziehender Eltern und ihrer Armut einerseits, und Gewalt gegen Kinder andererseits ist gut belegt.1 Deshalb muss die ese formuliert werden, dass wirksamen Kinderschutz nur derjenige leistet, der der Armut im Lande und der Einsamkeit und Hilflosigkeit gerade Alleinerziehender entgegenwirkt.
Hilfe muss in der Nachbarschaft, in der so ge- nannten Sozialraumorientierung, der Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden: Konkrete Angebote der Erziehungshilfe, der flächendeckende Ausbau von Kindertagesstätten und von wohnraumbezogener Jugendhilfe müssen unterstützt werden. Umfassende Kinderbetreuung und eine qualitativ hohe schulische Erziehung für alle müssen von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Der Rückzug des Staates aus der Sorge für seine Ärmsten und Verlorenen ist falsch! Gerade die sozial Schwachen und die in der Gesellschaft Isolierten müssen unterstützt werden, damit sie sich langfristig wieder selbst zu helfen wissen. Alleinstehende, die nicht auf ein familiäres Netz zurückgreifen können, brauchen den Schutz des Staates.
In der Mehrzahl der Bundesländer ist die Einführung verbindlicher Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und die Neueinführung von Vorsorgeuntersuchungen im kritischen Vorschulalter beschlossen. Die bürgerliche Freiheit bleibt dabei gewährleistet. Die angebliche Gefahr der elektronischen Bürgerakte im Sinne einer staatlichen, quasi-autoritären Überwachung ist unbegründet, wenn sich die Gemeinschaft gegen den möglichen Missbrauch von persönlichen Daten wehrt. Dies kann durch Kontrollorgane, wie Datenschutz-Beauftragte und transparente Zugangsberechtigung beziehungsweise begründeter Zugangsbeschränkung auf persönliche Daten oder die Einrichtung von soge- nannten Clearance-Stellen, erreicht werden.
Besonders allein erziehende Mütter und ihre Partner, die in ihrer Kindheit selbst misshandelt worden waren, greifen zum Äußersten und vergreifen sich an den Schwächsten, nämlich an den eigenen Kindern. Zum normalen Umgang unter Menschen gehört die Grundannahme, dass der Nächste geliebt wird, man sich ohne Misstrauen und im besten Falle mit Vertrauen begegnet.
Die Qualität der Kinderbetreuung in Deutschland muss gesichert sein, Familien müssen Unterstützung bekommen. Ein familienfreundliches Land hat alle Chancen für eine gute Zukunft. Gehört zur bürgerli- chen Gesellschaft, die sich um ihre Zukunft kümmert, die Schlagzeile vom „ordnungsgemäß verhungerten fünährigen Kind in Schwerin“, vom unbeachtet ver- hungerten und verdursteten Kleinkind im Erzgebirge und von Kevin aus Bremen, der dem drogenabhängi- gen Stiefvater zum Opfer geworden ist?
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Gemeinschaft, überforderte Eltern zu unterstützen und Hilfe vor Ort zu leisten? Wir alle und gerade auch staatliche Stellen müssen mehr aufbieten als Politiker im Freistaat Sachsen, die Schlagworte und Plakate mit dem Text „Sie hören Mozart und Schubert. Und das Weinen von Nebenan? Stoppt Gewalt gegen Kinder!“ verbreiten, aber gleichzeitig die finanzielle Ausstattung der Jugend- und Sozialdienste kontinuierlich reduzieren.
Schlagworte und Plakate, Medienberichte und Gruselgeschichten weisen auf ein Problem hin. Die Ursachen bekämpfen sie nicht. Den Folgen einer Politik der Armut, der mangelnden Bildung, der sich öffnenden Armutsschere und dem Verlassensein der Ärmsten, wirken sie nicht entgegen. Kindeswohl und Kindesschutz, das natürlichste Gefühl der Menschheit, die Elternliebe zum Kind und die Kinderliebe zu den Eltern, sind zunehmend gestört. Beispiele hierfür sind nicht mehr seltene Ausnahme, sondern erlebter Alltag an einer großen deutschen Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche in Leipzig. Hier zeigt sich die Verletzlichkeit unserer Gesellschaft und schlussendlich die Verletzlichkeit der Menschen, die darin leben. Wenn konkret sowohl die Meldedaten der Geburtsregister und staatlichen Meldeämter als auch die Sozialdaten der Jugend- und Sozialämter mit den medizinischen Daten, etwa aus den gesetzlich bereits vorgeschriebenen Neugeborenen-Screening-Untersuchungen und den ärztlichen Kindervorsorgeuntersuchungen, aufeinander abgestimmt werden, kann Hilfe vor Ort geleistet werden. Dies setzt voraus, dass Jugend- und Sozialämter personell und finanziell ausreichend ausgerüstet sind, um den Familien die notwendige Hilfe leisten zu können. Die Unterstützung des Staates muss gezielt verteilt werden. Sie muss unter Auflagen und für konkret messba- re Erfolge eingesetzt werden. Eine bloße Beliebigkeit von staatlichen Alimentierungsmaßnahmen im Rahmen der Co-Finanzierung von unzähligen Vereinen, Modellprojekten und Initiativen ist falsch. Der Abbau von universellen, staatlich garantierten und finanzierten Bildungsangeboten sowie der Verzicht auf Angebote der Jugendarbeit sind falsch. Auch wenn „professionalisiert“ und „durch Profis gemanagt“, ist der Abbau von Unterstützung und Hilfe ein Abbau und ein Absturz nicht nur der Ärmsten in der Gesellschaft, sondern auch der Zukunft unseres Landes. Die Bereiche Kinderschutz, Bildung und Schule, sowie Gesundheit und Gesundheitsvorsorge müssen im staatlichen Interesse verankert sein und staatliche Aufgabe bleiben beziehungsweise werden!
Fussnoten:
1 Butterwegge (2000), Schone/Gintzel/Jordan (2003), Ziegenhain/ Fegert (2007).
Literatur:
Butterwegge. Kinderarmut in Deutschland. Campus. Frankfurt/New York, 2000
Schone/Gintzel/Jordan. Kinder in Not. Juventa. Weinheim, München, 2003
Ziegenhain/Fegert. Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung. Reinhardt. München, 2007
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