Andreas Karsch: Zwischen den Stühlen

Als die Hamburger Studenten Detlev Albers und Hinnerk Behlmer am 9. November 1967 bei der Investitur des neuen Rektorates ihr Transparent mit dem Slogan „Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren“ entrollten, wollten sie nicht nur gegen die ausgebliebene Aufarbeitung der NS-Vergangenheit protestieren. Ziele ihrer Persiflage waren die elitären Strukturen und die zur Zweifelhaftigkeit stilisierten Traditionen der Hochschulpolitik – mehr Demokratisierung durch stärkere Partizipation der Studierendenschaft war die sich daraus ergebende Anstrengung ihrer Generation. Der letzte Erfolg blieb jedoch der Alt-68er-Bundesregierung 2005 verwehrt, als einige Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verbindliche Aufnahme von verfassten Studierendenschaften im Hochschulrahmengesetz von 2002 erfolgreich klagten.

Dabei ist der Argwohn nachvollziehbar, wenn man betrachtet, welche Konsequenzen sich aus einem einfachen Zugeständnis ergeben können. Waren es doch die verfassten Studierendenschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommerns, die in das 2002 novellierte Landeshochschulgesetz eine Institution einbringen konnten, mit derer die Hochschulleitung – das Rektorat – den Studierenden zugänglich gemacht wurde. Nicht mit Hilfe einer ständigen Interessenvertretung, sondern mittels eines vollwertigen Mitglieds der Hochschulleitung, dem studentischen Prorektor. So weit kann extracurriculares Engagement reichen.

Doch so recht zu eigen machen wollte sich keine der autonomen Hochschulen die von der rot-roten Landesregierung vorgegebene Möglichkeit. Erst die Universität Rostock nutzte mit einem Rektorwechsel die Chance, sich von einem „kompletten Rektorat“ leiten zu lassen. Knapp drei Jahre und zwei studentische Prorektoren später befindet sich diese (leider noch immer) bundesweit einzigartige Funktion weiter im Prozess der Identitätsstiftung. Dabei gestaltet sich nicht die Suche nach dem einen Bezugspunkt, sondern vielmehr die Auswahl aus der Fülle der Bezugspunkte als Dilemma.

„Wo steht der studentische Prorektor gegenüber den professoralen Rektoratsmitgliedern?“

So räumt das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern dem studentischen Prorektor zwar eine gleichgestellte Position innerhalb der Hochschulleitung ein, die Geschäftsordnung des Rektorates kann dem aber nur bedingt folgen und beschneidet die Kompetenzen aufgrund der Landeshaushaltsverordnung. Wo steht der studentische Prorektor also gegenüber den professoralen Rektoratsmitgliedern, ohne Unterschriftsberechtigung und damit institutionellen Geschäftsbereich?

Sicherlich werden die Aufgaben zu einem Großteil vom Rektor aufgrund seiner Richtlinienkompetenz vorgegeben, doch auch diese führen ihn oftmals in ein Spannungsverhältnis: Als studentischer Prorektor ist er, wie bereits erwähnt, gleichwertiges Mitglied der Hochschulleitung und steht damit für die Interessen der gesamten Hochschule ein. Anderseits wird er von der verfassten Studie rendenschaft, dem Rektor, sowie den beiden Hochschulgremien Senat und Konzil zur Wahl vorgeschlagen. Idealerweise hat er sich zuvor selbst als Vertreter studentischer Interessen engagiert.

Da hilft auch die Orientierungsprägung aus der Geschäftsordnung nur bedingt weiter, die dem studentischen Prorektor die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen Universität und Studierendenschaft aufgibt, aber gleichzeitig die gegenwärtige Situation, an der die Studierendenschaft krankt, nicht berücksichtigt. Wie ist denn ein Interessenausgleich zu schaffen, wenn es kein Interesse der Studierendenschaft mehr gibt?

Studentisches Engagement schwindet

Eine Unzulänglichkeit, die nicht in der Geschäftsordnung liegt, sondern in der Entwicklung der Hochschulpolitik. Seitdem der Bologna-Prozess in der Bergen-Deklaration die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen durch Arbeitsaufwand und Soll-Qualifikationen definiert hat, schwindet studentisches Engagement – ein Negativtrend, der nicht ausschließlich am Willen und an der Bereitschaft der Studierenden festzumachen ist.

Vielmehr leidet die Intensität, mit der sich die wenigen Studierenden, die sich außerhalb ihres curricularen Workloads in und für die Universität engagieren, noch um die Interessen der Studierendenschaft kümmern können. So ziehen sich die Studierendenvertreter fast automatisch aus universitären Themen und Angelegenheiten zurück, die nicht unmittelbar zu den einschlägigen Interessensgebieten der Studierendenvertretung gehören. Aber auch in den tradierten Kernaufgaben muss die studentische Interes-sensvertretung der curricularen Straffung Rechnung tragen – schließlich gilt es wieder Sitzscheine zu erwerben und häufiger für die Absicherung der Lebenshaltungskosten zu arbeiten.

Die Tendenz: Studierendenparlament und Fachschaftsräte reduzieren sich auf reaktive Netzwerke, die zwar noch immer ein Stan-ding innerhalb der Hochschule haben, sich dieses aber nur noch in verschwindend geringem Umfang nutzbar machen. An dessen Stelle tritt nun der studentische Prorektor, der nicht wie von allen Seiten angesehen als Studierendenvertretung, sondern als Hochschulvertreter den Kompromiss sucht. Einen Kompromiss, den er weniger aus seiner Selbstdefinition zieht als vielmehr durch die Menge an Einblicken und Hintergrundwissen, die er mit der Position erlangt.

Was dann erreicht wird, ist zwar oftmals eine schnelle Lösung, allerdings unter Verschiebung der wirklichen Interessen der Studierendenschaft. Bisher traten solch große Differenzen an der Universität Rostock nicht auf, aber je länger der studentische Prorektor im Amt ist und tiefer in die Hochschule eintaucht, desto weiter entfernt er sich von dem eindimensionalen Verlangen der studentischen Interessenvertreter. Dabei sei klar gesagt, dass das hier genannte eindimensionale Verlangen der Studierendenschaft keinesfalls negativ behaftet ist. Ganz im Gegenteil: Es ist positiv zu werten, denn die verfassten Studierendenschaften denken stark im Geiste der Romantik, ihre Forderungen an die Hochschule sind Moral und Ideal. Und das hat nicht etwa mit der Generation von Detlev Albers und Hinnerk Behlmer aufgehört. Nur überwältigt heute die Entwicklung der Hochschulen bedauernswerter Weise den letzten studentischen Idealismus, welcher den idealistischen Kulturraum dem realen Lebensraum Universität anzunähern versucht.

Mit zunehmender Ökonomisierung der Hochschule wird der reale Lebensraum Universität, wie sich die Studierenden ihn vor-stellen, nicht mehr existieren. Dabei gilt, je länger sich die Universitäten den strukturellen Effizienzwünschen des Landes und den Rahmenvorschriften der EU ohne Widerspruch beugen, desto dominierender werden die ökonomischen Maßstäbe, die neu angelegt und zusätzlich befördert werden. Ein Prozess, der also entgegen dem Ideal der Studierenden verläuft und sich stets dem Ideal des Unternehmens annähert.

„Entscheidungen nur noch getroffen und nicht in akademischen Gremien demokratisch erarbeitet“

Greifbar wird der Wandel, indem etliche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse in der Hochschulleitung konzentriert wurden, wo Entscheidungen dann nur noch getroffen und nicht wie zuvor in akademischen Gremien demokratisch erarbeitet werden. Äquivalent dazu würde die Fakultäts- oder Fachbereichsleitung als zweite Managementebene Aufgaben und Entscheidungsprozesse aus den Fakultätsgremien abziehen und sie in ihre Gesamtverantwortung eingliedern. Für die studentischen Interessenvertreter würde sich hingegen der Raum für die institutionelle Einbindung und die diskursive Dialektik deutlich verengen.

Dieser Zustand könnte sicherlich durch den studentischen Prorektor entspannt werden. Er kann aber – das hat die oben dargestellte Selbstdefinition gezeigt – kein vollwertiger Ersatz für studentische Interessenvertretung sein. Und auch wenn das Szenario für die Universität Rostock und Mecklenburg-Vorpommern weit entfernt zu sein scheint, weisen insbesondere Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg – in welchen es keine im Landeshochschulgesetz verankerte verfasste Studierendenschaft gibt – den eigentlichen Mangel auf, der in der Wahrnehmung von studentischen Engagement liegt.

Leichtfertig als „softskill“ oder „Mitbestimmungsanspruch“ abgetan, sind die Bereitschaft und der Wille der Studierenden trotz Modularisierung und Workload vorhanden, die Universität abseits des Curriculums mit zugestalten und sich für die eigene Alma Mater einzusetzen. Dieses Engagement lässt sich nicht wegwischen. Wie die Evaluation der Student Services unter mehreren Universitäten sogar aufzeigte, übernehmen die in verfasster Studierendenschaft oder Fachschaftsrat organisierten Studierenden einen großen Anteil in diesem Bereich.

Also warum nicht synergetische Netzwerke schaffen und die Studierendenvertretung als ein partizipatives Managementinstrument begreifen? Mit der Funktion eines studentischen Prorektors ist man in Rostock bereits zwei Schritte weitergegangen. Dass sich dieses Amt noch etwas schwer tut bei der eigenen Identitätsfindung, ist von der Akzeptanz innerhalb der Universität Rostock abzukoppeln.

Bedenkenträger gegen dieses Amt gibt es nicht, falls es sie als geschlossen auftretende Gruppe je gegeben hat. Und auch wenn an das Amt immer höhere Erwartungen von außen gestellt werden und der eigene Ansporn, etwas zu bewegen, einen enormen Arbeits- wie Zeitdruck auslöst, so ist es nicht die Frage nach der Finanzierung oder der Regelstudienzeit, die sich für den stu-dentischen Prorektor stellt. Denn finanzielle Entschädigung und curriculare Freistellung sind durch das Amt sichergestellt. Es bleibt anhand der im Artikel dargestellten Situation lediglich die Frage, welcher Qualifikationsquerschnitt zukünftig für die Nachfolge für das Prorektorat im extracurricularen Engagement noch zu erwerben ist?

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