Dan Orbeck: System kollektiver Sicherheit?

Im Jahr 2009 wird die NATO sechzig Jahre alt. Die turbulenteste Zeit ihres Bestehens durchlebt sie aber erst seit dem Beginn der 1990er Jahre. Aufgrund ihres (nicht vorhandenen) Selbstverständnisses scheinen ihre Einsatzmöglichkeiten heute grenzenlos.

Der überaus peinliche Spruch „Out of area or out of business” bestimmt die Transformation der NATO bis heute. Gegründet als Bündnis der kollektiven Verteidigung musste der Wegfall der potentiellen Bedrohung aus dem Ostblock mit dem Ende des Kalten Krieges die NATO in ihrem raison d‘être zutiefst erschüttern. Der Gegner, gegen den ihr gesamtes Handeln und Denken gerichtet war, existierte nicht mehr. Die NATO war nun „out of business“, denn: Sie ist ein System kollektiver Verteidigung. Ein solches nimmt das völkerrechtlich anerkannte Recht eines Staates auf Selbstverteidigung gemeinsam wahr.[1] Grundlage dafür ist aber ein gemeinsames Feindbild. Fällt dieses weg, führt es die Existenz eines solchen Systems ad absurdum. Vertreter des Realismus/Neorealismus formulierten daher Anfang der 1990er Jahre die These einer weitgehenden Marginalisierung der NATO bis hin zu ihrer baldigen Auflösung (vgl. Theiler 2003). Umso überraschender scheint es, dass die NATO entgegen der zahlreichen Prognosen zu ihrem Ende, immer noch existiert. Eine weit
verbreitete These erklärt den Fortbestand der NATO mit der Erweiterung ihres Selbstverständnisses und Handlungsrahmens zum „System kollektiver Sicherheit“ (vgl. dazu exemplarisch Meier-Walser 2004). Ihr mit dieser Etikettierung gewissermaßen Legitimation zu verleihen, ist problematisch. Die NATO agiert weit außerhalb ihres Verteidigungsperimeters[2] – „out of area“: ein Angriff auf einen der Vertragsstaaten ist dabei nicht mehr notwendige Bedingung. Ein „System kollektiver Sicherheit“ braucht diese auch nicht, denn es richtet sich ausschließlich nach innen, demzufolge gegen eine Aggression durch die Vertragsstaaten selbst.

Vor dem Ende des Kalten Krieges war die NATO ein Bündnis zur Kriegsverhinderung, defensiv ausgerichtet und damit reaktiv. Die „neue NATO“ hingegen agiert initiativ. Sie wartet nicht, bis regionale Krisenentwicklungen die Sicherheit der Bündnismitglieder gefährden, sondern greift vorher ein: „Wir können unsere Sicherheit heutzutage nicht mehr gewährleisten, wenn wir uns nicht Risiken und Bedrohungen widmen, die sich fern unserer Heimatländer abzeichnen. […] Entweder gehen wir diese Probleme dort an, wo sie entstehen, oder diese Probleme kommen früher oder später zu uns.“ (De Hoop Scheffer 2004). Die Autoren, die der NATO attribuieren, ein System kollektiver Sicherheit zu sein, gehen dabei von einem merkwürdigen Verständnis eines solchen Systems aus. Sie sprechen von den Einsätzen der NATO im Kosovo oder in Afghanistan und charakterisieren die NATO anschließend als „System kollektiver Sicherheit“. Eine solche Verwendung strapaziert den Begriff der „kollektiven Sicherheit“ allerdings über. Die NATO geht nicht gegen Sicherheitsprobleme innerhalb ihres behaupteten Systems vor, sondern agiert vielmehr weit außerhalb ihres Vertragsgebietes – „out of area“. Sie dient allenfalls als Instrument der kollektiven Sicherheit der UNO. Ein Mandat der Vereinten Nationen für eine Intervention ist aber nach dem Strategischen Papier der NATO von 1999 nicht zwingend nötig. Es beinhaltet mehrfache Hinweise auf die Hauptverantwortung der UNO beziehungsweise des UN-Sicherheitsrates zur Bewahrung des Friedens und der Sicherheit. Für alle NATO-Einsätze, so die Formulierung, werde „Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen angestrebt.“ (vgl. The Alliance’s Strategic Concept 1999) Dementsprechend sind nicht definierte Ausnahme-) Fälle denkbar, in denen dies nicht der Fall ist. Ein solcher Fall war die, erst nachträglich von der UNO legitimierte, Intervention der NATO im Kosovo 1999. Eine Festschreibung der Notwendigkeit eines UN-Mandats beschneide die NATO in ihrem Handlungsspielraum: „Ein Bündnis demokratischer Staaten, so das Argument […], dürfe sich nicht von der Zustimmung autoritärer Staaten abhängig machen, sondern müsse das als richtig Erkannte auch durchsetzen, die Legitimität für sein Handeln also in sich selbst finden.“ (Dembinski 2002) Auch wenn ein vom Völkerrecht entkoppelter militärischer Einsatz im NATO-Recht kein Problem darstellt, ist ein solcher kritisch zu betrachten. Mit einem Intervenieren ohne die Legitimierung durch die UNO führt sie ihre eigenen Werte, wie den der Rechtsstaatlichkeit, ad absurdum. „In dem Maße, in dem sie sich der politischen Verantwortbarkeit gegenüber dem UN-Sicherheitsrat entzieht und primär die partikularen Interessen ihrer Mitglieder vertritt, wird die NATO selbst zur wichtigsten Bedrohung der internationalen Sicherheit.“ (Dembinski 2002).

Die NATO hat sich nicht vom Bündnis kollektiver Verteidigung zu einem System kollektiver Sicherheit gewandelt. Sie ist ein Verteidigungsbündnis geblieben. Darüber hinaus erfüllt sie vielfältige Aufgaben des militärischen Krisenmanagements sowie prä- und postmilitärische Stabilisierungsmaßnahmen. Ob sie darin erfolgreich ist, bleibt fraglich. Diese neuen Aufgaben machen sie aber nicht zu einem „System kollektiver Sicherheit“ im Sinne der weit verbreiteten These. Ein solches schafft Sicherheit unter seinen Mitgliedsstaaten und exportiert sie nicht in weit außerhalb des Systems liegende Regionen. Agiert die NATO weiter wie bisher wird sie aufgrund ihrer Selbstüberschätzung irgendwann nur noch formal existieren. Die zunehmenden Diskrepanzen zwischen den NATO-Mitgliedsstaaten werden die Allianz sprengen. Gegen die Veränderung der weltpolitischen Situation konnte und wollte die NATO natürlich nicht vorgehen. Ihre Transformation als Subjekt hat sie jedoch in der Hand. Sie muss erkennen, dass für den Erfolg einer Intervention vor allem ökonomische und humanitäre Unterstützung unabdingbar sind. Im Moment bleibt die NATO ein „Fachidiot: Sie hat außer militärischer Stärke nichts zu bieten.“ (Van Ham/Kaiser 2008). Verspielt sie diese Chancen der Transformation, droht ihr vielleicht schon bald die (kollektive) Bedeutungslosigkeit.

Fußnoten

[1] Artikel 51 der UN-Charta stellt die (völker-)rechtliche Grundlage für Bündnisse kollektiver Verteidigung: “Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung […]“.

[2] Ende 2008 ist die NATO unter anderem in Afghanistan und im Kosovo im Einsatz.

Literatur

De Hoop Scheffer, Jaap: Der NATO-Gipfel von Istanbul. Projektion von Stabilität als Herausforderung für das Bündnis, in: Internationale Politik, 6/2004, S. 13.

Dembinski, Martin: NATO – Auf dem Weg von der kollektiven Verteidigungsgemeinschaft zur offenen Sicherheitsgemeinschaft, in: Ferdowsi, Mir A. (Hrsg.): Internationale Politik im 21. Jahrhundert, München: Wilhelm Fink Verlag, 2002, S. 278-286.

Meier-Walser, Reinhard C.: Die Transformation der NATO. Zukunftsrelevanz, Entwicklungsperspektiven und Reformstrategien, München: Hanns-Seidel-Stiftung, 2004, S. 21/22.

Theiler, Olaf: Die NATO im Umbruch. Bündnisreform im Spannungsfeld konkurrierender Nationalinteressen, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2003, S. 22-25 und S. 299f.

The Alliance’s Strategic Concept von 1999, in: www.nato.int/docu/pr/1999/p99-065e.htm, Abruf: 15.12.2008, 18:29.

Van Ham, Peter/Kaiser, Karl: Friedensstifter oder Fachidiot? Was die NATO noch – oder nicht mehr kann: Eine
Debatte über die Zukunftsfähigkeit des Bündnisses, in: Internationale Politik, 3/2008, S. 18-24.

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