Fast 360 Jahre ist es her, dass Thomas Hobbes die staatliche Ordnung, als Konzentration aller Gewalt in den Händen des Leviathans, mit der Geschichte vom gewalt- und angstgeprägten Naturzustand zu begründen versuchte. Eine „neue“ Strömung der Gewaltsoziologie macht nun die philosophische Anthropologie des alten Meisters zum Zeugen ihrer eigenen Ansätze darüber was Gewalt ihrem Wesen nach ist und wie sie „richtig“ zu erforschen sei. Kritisiert wird dabei insbesondere eine „traditionelle“ Gewaltursachenforschung, die die Gewalt vom bereits installierten und funktionierenden Staat (etwa westlicher Prägung) her denkt und sie als Gefahr für die innere Friedensordnung sieht. Bei diesen „mainstream“-Ansätzen der Gewaltforschung (Nedelmann 1997), die mittels quantitativer Methoden der Statistik und Befragung arbeiten, geht es darum, durch „Erklärungsmotive und subjektive Sinngehalte der Täter“ (Imbusch 2000, 28), die Gewalt aus den Biographien der Täter kausal erklärbar zu machen. Eine Analyse der Ursachen zeige dann Möglichkeiten zur Gewaltprävention und -begrenzung auf (Stichwort: Affektkontrolle) und biete Anschlüsse an andere Bereiche, wie etwa der Pädagogik, der Psychologie und natürlich der Kriminologie an. Dahinter steht eine normative Sicht auf die Moderne als prinzipiellem Zivilisations- und Pazifzierungsprozess (etwa im Sinne Elias), der sich global durchsetzen wird. Gewalt erscheint hier als, zwar vorübergehender, aber tendenziell ordnungsgefährdender Störfall der Zivilisation, als pathologisches „abweichendes Verhalten“. So seien etwa Desintegration und Individualisierung als dunkle Schatten der Moderne für Gewalt bei Jugendlichen verantwortlich (vgl. etwa Heitmeyer et al. 1995). Mit einem Rundumschlag gegen jene Gewaltursachenforschung eröffnet der Herausgeber des Sammelbands „Soziologie der Gewalt“ Trutz von Trotha (Von Trotha 1997, 9-56) sein Plädoyer für eine „genuine Gewaltsoziologie“ (Ebenda, 9). Am Anfang müsse eine Phänomenologie der Gewalt stehen, die mittels der, aus der Ethnographie entlehnten, induktiven Methode der „dichten Beschreibung“ das Verständnis von Gewalt als Phänomen sui generis ermögliche. Darauf erst folge eine Theorie der konkreten „Ordnungsformen der Gewalt“ unter der Maßgabe, dass Gewalt zum „Kern des Ordnungsproblems jeder Gesellschaft und Kultur“ gehöre (ebenda, 22). Bisher hätten ätiologische Ansätze „nur“ nach den Bedingungen der Gewalt im Sinne einer „Soziologie der Abweichung“ gefragt und keine schlüssigen Antworten auf, der Gewalt innewohnende, Phänomene wie „Anlaßlosigkeit“, „Jedermanns-Ressource“ und „normale Machtaktion“ (Ebenda, 18f.) gegeben. Daher sei die Entdeckungs- wie theoretische Relevanz dieser Ansätze fragwürdig, konzentriere sich auf „Täter ohne Verantwortungsbewußtsein“, ja solcherlei „Ursachensoziologie“ untersuche gar nicht die Gewalt, sondern nur die „Unordentlichkeit“ von Gesellschaften und Kulturen (Ebenda, 20). Notwendig sei es aber eine Typologie der Gewalt als soziales Handeln zu entwickeln. Die „…menschliche Verletzungsoffenheit und Verletzungsmächtigkeit, die Entgrenzung des menschlichen Gewaltverhältnisses, die Uferlosigkeit der menschlichen Vorstellungsfähigkeit […] und die Entgrenzung des Könnens“ (Popitz, zit. in: Von Trotha 2002, 316) bildeten die anthropologischen Grundlagen für eine neo-Hobbessche Perspektive, die in der Gewalt den „zentrale[n] Ort der Vergesellschaftung und die soziale Ordnung sieht“ (Ebenda, 315). Der westliche Wohlfahrtsstaat indes, in dem der, wenn auch domestizierte, Leviathan die Ausschließlichkeit des staatlichen Ordnungsanspruchs gegen die, historische wie geographisch dominante, „Ordnung der gewalttätigen Selbsthilfe“ (die man mit Hobbes als Naturzustand qualifzieren könnte; Ebenda) durchgesetzt hat, habe seinen Zenit ohnehin überschritten und könne nicht als normativer Referenzpunkt zur Bewertung von Gewalt dienen. Daher richtet sich Trothas Blick nicht umsonst auf die Gewaltverhältnisse in Afrika und sieht dort auch die Zukunft der Forschung über Gewalt und Ordnung am besten verortet (Von Trotha 2000).
Ganz gleich wo, ganz gleich wann, ob unter der Herrschaft des Leviathans oder im Zustand der Anarchie, Gewalt ist eine Konstante menschlichen Zusammenlebens. Diesen Schluss legt der wohl radikalste Vertreter einer sich selbstbewusst als „Innovateure“ (vgl. Nedelmann 1997, Ein Versuch zur Strukturierung des Forschungsfeldes; vgl. auch Imbusch 2000) beschreibenden Strömung der Gewaltforschung nahe: Wolfgang Sofsky. Seine Anthropologie versetzt den Hoffnungen auf eine dauerhafte Zivilisierung des Gattungswesens, des menschlichen Wolfs, einen Dämpfer. Stets sei mit allem zu rechnen, da der Mensch nicht nur fähig sei alles zu denken, sondern auch alles zu tun. Im „Traktat über die Gewalt“ exerziert Sofsky (1996) das Programm der „dichten Beschreibung“ und nimmt den Leser mit in die düsteren Abgründe menschlicher Gewalthandlungen. Allzu anschaulich macht er die Mikroperspektive etwa des Folteropfers, des Gehetzten, ebenso fühlbar wie in Schilderungen der Innenansicht des Serienmörders und des Soldaten, der an einem Massaker teilnimmt und sich an der Macht und dem „Wahn von der eigenen Unsterblichkeit“ (Sofksy 1996, 53) berauscht. Seine Kategorie der grundlosen, von externen Zwecken ungebundenen und nur auf Fortsetzung und Steigerung ihrer selbst angelegten „absoluten Gewalt“ (vgl. ebenda) zeige die Grenzen jedes Rationalitätsmodells, das am Phänomen der Grausamkeit scheitern müsse. Zwar sei Gewalt (und die Angst davor), im Hobbesschen Sinn, der Grund für die Gesellschaftsbildung, aber auch in der (staatlichen) Ordnung werde Gewalt nur „systematisiert“ und nicht beendet. Zivilisationsargumente sind Sofksy dabei fremd, einen zwingenden Zusammenhang zwischen Moderne und der Gewalt sieht er nicht: Ob die Täter den „vormodernen“ Zustand absoluter Freiheit (um im Hobbesschen Bild zu bleiben: Naturzustand) ausnutzen, um ihren entgrenzten Gewaltphantasien freien Lauf zu lassen oder ein staatliches System Figuren wie den KZ-Aufseher zu selbigem bevollmächtige, mache keinen Unterschied. Der Befehl zum Massaker mag irgendwelchen zweckrationalen Motiven folgen, die konkret verübte Gewalt jedoch sei nicht kontrollierbar, folge keinen Regeln mehr und finde ihren Sinn nur noch in sich selbst: „Menschen quälen oder töten, nicht weil sie müssen, sondern weil sie es dürfen“ (Sofsky 2002). Eine rein täterorientierte Theorie des Handelns führe jedoch am Gegenstand vorbei. „Die Wahrheit der Gewalt ist nicht das Handeln, sondern das Leiden“ (Sofsky 1996, 68), denn die Opfer erfahren Gewalt unmittelbar als absolute Gegenwart, in der ihre Körper mit seinen Schmerzen und Ängsten gefangen und dem Täter ausgeliefert sind. Die Herausstellung der Körperlichkeit von Gewalt und die konzentrierten Schilderungen der Opferperspektive sind sicherlich die Leistungen seines Ansatzes. Ob jedoch die Gewalt und die Furcht davor tatsächlich die Grundkonstante menschlichen Zusammenlebens sind, wird, interessanterweise, gerade von Vertretern der Sozialanthropologie bestritten.
Diese habe der „Hobbessche[n] These, dass Gesellschaft auf Gewalt und Gewalterwartung gegründet sei, den Boden entzogen“ (Elwert 2002, 331). Ein sozialanthropologischer Fakt sei zwar, dass sich in allen Typen von Gesellschaft organisierte wie individuelle Gewalt finde. Eine anthropologische Konstante dagegen sei Konflikt und der Umgang damit, wobei Gewalt nur eine von drei Strategien (neben Meidung und Verfahren, vgl. Elwert 2002, 2004) darstelle, die keineswegs dominant, sondern eher als „Ausfalloption“ (Elwert 2002, 330) nach dem Versagen friedlicher Konfliktregulation, erscheine. Gewalt komme nicht aus dem Nichts und stehe nicht außerhalb gesellschaftlicher Strukturen, sondern folge Regeln. Selbst wenn sich Akteure schließlich für Gewalt als Mittel der Konfliktbearbeitung entschieden, handele es sich um einen sozialen Prozess, der „Normen und Sanktionen, Rollen und Kommunikationswege, Planung und Kalkulation voraus[setze]“ (Ebenda, 339). Emotionen wie Angst oder Hass könnten den Gewalteinsatz verstärken, seien aber nicht strukturbildend. Zudem bleibe Gewalt auch bei Abwesenheit staatlicher Strukturen (Gewaltmärkte) „überwiegend sozial eingebettet“ (Ebenda, S.342), regelhaft und ihrem Charakter nach zweckrational (instrumentell). Im Krieg sei eben nicht alles erlaubt, was vorstellbar ist (etwa das Töten der „eigenen Leute“). Im Gegensatz zu spontanen instinktiven Gewaltformen wie etwa Jagd und Verteidigung folge der kühl planende Stratege als Hauptakteur der instrumentellen Gewalt der „Logik des Fallenstellers“ (Elwert in Koehler, 3). In dieser Logik ist auch ein Massaker Ergebnis strategischer Überlegungen, die Emotionen der Täter erscheinen dabei als Werkzeuge in den Händen des Planers, ihre Sinnvorgänge, wie auch das Befinden der Opfer, bleiben allerdings unterbelichtet. Elwerts makroperspektivische Analyse spezifischer Gewaltordnungen als Teil von Gesellschaftssystemen fragt „nach spezifischen Formen der Gewalteinbettung und nach konfliktregulierenden Institutionen“ (Elwert 2002, 330). So gibt seine Konflikttheorie zwar keine Antworten auf Phänomene extremer Gewalt wie Amok, Serienmord oder Folter, kann aber als Analyseinstrument für Phänomene kollektiver Gewalt bei denen Gruppenkonflikte ausgefochten werden, taugen. Er geht davon aus, dass Gewalt stets durch „Inhibitoren“, etwa Normen, Sanktionen und Zielvorgaben, in gewisse Richtungen kanalisiert und begrenzt sei (Ebenda, 363). Dass die Moderne Einfluss auf den Einsatz zweckrationaler Gewalt hätte, ließe sich nach Elwert kaum zeigen, jedoch, und damit ist die normative Haltung der Gewaltforschung angesprochen, „ließe sich die erstrebte Veränderung als eine ‚Zivilisierung’ der Gewalt bezeichnen“ (Elwert 1997, 99). Den Weg in die gewaltarme Konfliktbearbeitung (Friedensordnung) wiesen schließlich „konklusive Verfahren“ (vgl. Ebenda, 357) der Kompromissbildung, bei denen bindende Entscheidungen mit Handlungskonsequenzen (Durchsetzung der Entscheidung) getroffen und (günstigstenfalls) institutionalisiert werden. Das hätte sicher auch der alte Meister Hobbes unterschrieben, wenngleich es für ihn freilich nur eine effektiv konfliktregelnde Institution, die allmächtige Staatsmaschine in Gestalt des Leviathans, geben konnte.
Literatur
Elwert, Georg (1997), „Gewaltmärkte. Beobachtungen zur Zweckrationalität der Gewalt“, in: Von Trotha, Trutz (ed.), Soziologie der Gewalt, Opladen, pp. 87-101.
Elwert, Georg (1998), „Vorwort“, in: Koehler, Jan; Heyer, Sonja (ed.), Anthropologie der Gewalt. Chancen und Grenzen der sozialwissenschaftlichen Forschung, Berlin, pp. 1-9.
Elwert, Georg (2002), „Sozialanthropologisch erklärte Gewalt“, In: Heitmeyer, Wilhelm; Hagan, John (Hg.), Internationales Handbuch der Gewaltforschung, Wiesbaden, pp. 330-367.
Elwert, Georg (2004), „Anthropologische Perspektiven auf Konfikt“, in: Eckert, Julia: Anthropologie der Konfikte. Georg Elwerts konfikttheoretische Thesen in der Diskussion, Bielefeld, pp. 26-38.
Heitmeyer, Wilhelm et al. (eds.) (1995), Gewalt. Schattenseiten der Individualisierung bei Jugendlichen aus unterschiedlichen Milieus, Juventa, Weinheim/München.
Hanser, Peter & Von Trotha, Trutz (2002), Ordnungsformen der Gewalt. Refexionen über die Grenzen von Recht und Staat an einem einsamen Ort in Papua-Neuguinea, Koppe, Köln, pp. 313-343.
Imbusch, Peter (2000), „Gewalt. Stochern in unübersichtlichem Gelände“, in: Mittelweg 36, Vol 9, No. 2, pp. 24-40.
Nedelmann, Brigitta (1997), „Gewaltsoziologie am Scheideweg“, in: Von Trotha, Trutz (ed.): Soziologie der Gewalt. Sonderheft 37 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen, pp. 59-85.
Sofsky, Wolfgang (1996), Traktat über die Gewalt, Frankfurt am Main. a Sofsky, Wolfgang (1997), „Gewaltzeit“, in: Von Trotha, Trutz (ed.), Soziologie der Gewalt, Opladen, pp. 102-122.
Sofsky, Wolfgang (2002), „Menschen pflegen nun einmal Böses zu tun“, Interview in: Das Magazin, No. 2/2002.
Von Trotha, Trutz (1997), „Zur Soziologie der Gewalt“, in: Ders. (ed.). Soziologie der Gewalt. Sonderheft 37 der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen, pp. 9-56.
Von Trotha, Trutz (2000), „Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Vorherrschaft der konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit“, in: Leviathan, Vol. 28, No. 2, pp. 253-279.