F.R.I.E.D.E.N – was für ein Wort! Eines, das schon bei den Jüngsten unter uns zum Wortschatz gehört. Eines, das für die meisten unter uns selbstverständlich ist, alltäglich, so als stünde der Sinn, der hinter diesem Wort steht, jedem ohne wenn und aber zu. Nicht bedacht, dass er so leicht zerbrechlich ist. Etwas, das jeden Tag gehütet sein will. In anderen Regionen der Erde versuchen Menschen sich diesen Frieden tagtäglich aufs Neue zu erringen. Doch er bleibt häufig ein unerreichtes Gut.
Doch was ist der Frieden nun eigentlich für ein „Ding“? Der Begriff ist kaum greifbar, unglaublich facettenreich und seine Interpretationen laufen in die unterschiedlichsten Richtungen. Würden eine handvoll Menschen befragt, so wäre es nicht ungewöhnlich, beschriebe ihn jeder anders. Wie wird dieser Begriff aus Sicht eines mit Herz und Seele dem Polizeiberuf Verbundenen ausgefüllt, wie denkt und fühlt er diesbezüglich und wie sieht er den Frieden gewährleistet?
Wir haben ganz am Anfang unserer Lauf bahn als Polizeibeamte einen Eid geschworen, den Eid: „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde“ (Landesbeamtengesetz des Sächsischen Freistaates, § 70). Damit sind wir eine Verpflichtung eingegangen, die von uns täglich fordert, allen Personen gleiche Rechte angedeihen zu lassen und deren Rechte vor anderen zu schützen. Diese Gewissheit soll den Bürgern eine innere Vertrautheit und Sicherheit bezüglich der Einhaltung ureigenst durch unsere Gesellschaft gesetzter Normen bieten. Dadurch erschaffen wir uns einen inneren Frieden im Zusammenleben aller, der aber jeden Tag neu bewahrt werden muss.
Dieses Bewahren ist im Allgemeinen Aufgabe eines jeden Einzelnen, indem er die gesetzlichen Normen achtet und einhält. Im Speziellen jedoch ist die Erhaltung des inneren Friedens, neben den vielen anderen öffentlichen Organisationen und Vereinen, Aufgabe der Polizei. Festgeschrieben unter anderem im Sächsischen Polizeigesetz: „Die Polizei hat die Aufgabe, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren“ (Sächsisches Polizeigesetz, § 1), durch die die uns selbst gesetzten Rechtsnormen, die Rechte des Einzelnen und die Strukturen des Staates verletzt werden könnten. Die Bürger des Landes gaben uns durch das Sächsische Polizeigesetz den Auftrag für die Einhaltung der gemeinschaftlich gesetzten Normen zu sorgen.
In diesem Auftrag sind wir als Polizei tagtäglich gefragt. Es beginnt im Kleinen, dort, wo Bürger einen Zuhörer benötigen, dem sie ihre kleinen und großen Nöte mitteilen können und natürlich auch Unterstützung bei der Lösung erwarten. Für die Bürger ist diese Unterstützung besonders wichtig, denn es gibt ihnen die Sicherheit, die benötigte Hilfe erhalten zu können. Da spielen teilweise banale Dinge, wie die Beantwortung der Frage nach dem Weg, die Bitte einer Person, sie über die Straße zu führen, oder einen Rat zum Thema „Sicherung des persönlichen Eigentums“ zu geben, eine wichtige Rolle. Ebenso wie die Prüfung einer möglichen Ahndung von Verkehrsverstößen im Rahmen der Straßenverkehrsüberwachung, um Verkehrssünder auf ihre Verstöße aufmerksam zu machen. Dass dies aus gesellschaftlicher Sicht z. B. eine wichtige Aufgabe zur Sicherung des Rechtsfriedens ist, zeigt die statistische Jahreszahl aus 2008 über die Verkehrsunfalltoten in Deutschland, die mit 4477 Menschen (Statistisches Jahrbuch 2008 des Bundesamtes für Statistik) genau um diese Anzahl zu hoch ist. Sie starben bei Verkehrsunfällen, weil die Verursacher den für alle geltenden Regeln der StVO und StPO nicht Folge leisteten. Gäbe es keine polizeilichen Maßnahmen in diesem Sinne so bleibt anzunehmen, dass die Zahl der Verkehrsunfalltoten noch viel höher wäre. So leisten die Polizeibeamten schon mit diesen nur fragmentarisch aufgezählten Beiträgen einen großen Anteil an Sicherheit, die jeder friedlich und geborgen leben wollende Bürger in unserem Land wünscht.
Doch der innere Frieden verlangt täglich mehr von uns ab. Was ist mit den Mädchen und Jungen, die von dem Pfad des gemeinsamen Achtens abgekommen sind, die ältere Menschen auf brutalste Weise berauben, sie für ein paar Euro würgen, stoßen, die Handtasche aus den Armen reißen. Sie verbreiten Angst in der älteren Generation, aber auch bei Ihresgleichen. Sie beeinträchtigen die gefühlte Sicherheit und stören damit den Lebensfrieden der Menschen. Allein im Jahr 2008 wurden 564 Raubdelikte im Bereich der Polizeidirektion Leipzig verzeichnet, von denen 330 Taten aufgeklärt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden konnten. (Polizeikriminalistische Statistik, Bereich PD Leipzig, 2008)
Unser gemeinsames Zusammenleben ist auf gegenseitiges Vertrauen ausgerichtet, darauf, dass der Andere die allgemein anerkannten Regeln der Gesellschaft verinnerlicht hat und sich deshalb vorhersehbar verhalten wird. Das macht uns für den Gegenüber im gewissen Sinne berechenbar und gibt dem Einzelnen ein Gefühl von Sicherheit. Auch gefördert von dem Wissen um Ursache und Konsequenz. Zu wissen, dass alle Handlungen möglich sind, aber die Folge des „Tuns“ unmittelbaren Fußes für den Täter spürbar folgt, hält die Allgemeinheit zwar in gewissen gefühlten Zwängen, aber nur dies ermöglicht das Leben in der Gemeinschaft und verhindert Anarchie.
Frieden zwingt uns in Grenzen, denn der von uns gefühlte innere Friede und die daraus folgenden Handlungen bedeuten noch lange nicht Achtung für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Gegenübers. Prägende Beispiele sind die immer wiederkehrenden Sicherungsmaßnahmen von Versammlungen und Veranstaltungen, hier insbesondere Fußballspielen. Was bewegt Fans, ihre Mannschaften zu jedem Spiel zu begleiten und während des bzw. nach dem Spiel eine dritte „Halbzeit“ gegenüber der Polizei zu eröffnen? Sind es Mannschaftssympathien, die Kundgabe von Zugehörigkeiten oder einfach nur andere „aufklatschen“ zu wollen? Es mag unterschiedliche Gründe geben, die Glasflasche oder den Stein zu werfen, Pyrotechnik zu zünden oder einfach nur so auf Andere los zu rennen, einzuschlagen und zuzutreten. Die jüngsten Ereignisse beim Fußballspiel in Brandis zwischen FSV Brandis und Roter Stern Leipzig zeigten, mit welcher Brutalität solche Veranstaltungen politisiert werden können, als politisch „Rechtsorientierte“ die Spieler und Fans der Mannschaft „Roter 10 Stern“ angriffen, mit Eisenstangen schlugen, traten und mit Steinen bewarfen. Es wird nicht nur billigend in Kauf genommen, dass andere gesundheitlich zu Schaden kommen, sondern auch, dass der Ort des Geschehens für diesen Zeitraum in einen Ausnahmezustand versetzt wird. Solche Ausnahmezustände werden ebenso durch die Gewaltausbrüche, die mehrfach Demonstrationen des „Linken“ und auch des „Rechten“ Spektrums begleiten, verursacht. So wie es in der Nacht vom 16. zum 17.10.2009 im Stadtteil Connewitz geschah, als sich über 200 Gewaltbereite der linksautonomen Szene auf dem Connewitzer Kreuz trafen, Straßensperren errichteten, Müllcontainer anzündeten und die vor Ort eintreffenden Polizeibeamten mit Glasflaschen und Steinen bewarfen. Alles für sich gerechtfertigt unter dem Mantel der politischen Wachsamkeit, um ihrer politischen Gesinnung Ausdruck zu verleihen. Diese Gewalttätigkeiten setzten sich am Folgetag, während der Aufzug der Jungen Nationaldemokraten stattfinden sollte, neben den vielen anderen friedlichen Veranstaltungen fort. Dass der Aufzug der Jungen Nationaldemokraten zu keiner Zeit gelaufen ist, weil aus ihm heraus die demokratischen Grundwerte und versammlungsrechtlichen Bestimmungen verletzt wurden, spielte dabei offensichtlich keine Rolle.
Welchen Raum und welche Bedeutung räumt der Einzelne solchen Ereignissen, den Gewaltausbrüchen bei Fußballspielen, denen zwischen den verschiedenen Rockergruppierungen, den Entgleisungen von „Rechtsautonomen“ bzw. „Linksautonomen“ ein? Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten.
Wir als Polizei aber setzen dieser Gewalt jedes aus unserer Sicht taugliche und geeignete Mittel entgegen, welches uns der Gesetzgeber für unseren gesetzlichen Auftrag in die Hand gegeben hat. Denn wir als staatliches Organ sind durch das Gesetz in der Pflicht, für alle Menschen ein würdiges und sicheres Leben zu gewährleisten und damit den inneren Frieden zu bringen und zu erhalten.