Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ)

vom 5. Mai 1998 (Gültig ab 1. Mai 1998)
geändert durch ÄndTV Nr. 1 vom 15. März 1999,
zuletzt geändert durch ÄndTV Nr. 2 vom 30. Juni 2000

Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium des Innern -,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes -,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - vertreten durch den Vorstand -,

einerseits, und der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -,

diese zugleich handelnd für die
- Gewerkschaft der Polizei,
- Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

sowie der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Bundesvorstand -,

wird folgendes vereinbart:


Präambel

Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrages älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.


Wir danken Herrn Wolfram Fritzsche von der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Uni Leipzig für die Zuarbeiten zur Darstellung des Altersteilzeit-Tarifvertrages in der HTML-Version.