vom 5. Mai 1998 (Gültig ab 1. Mai 1998)
geändert durch ÄndTV Nr. 1 vom 15. März 1999,
zuletzt geändert durch ÄndTV Nr. 2 vom 30. Juni 2000
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch
das Bundesministerium des Innern -,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder -
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes -,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - vertreten durch den Vorstand -,
einerseits, und der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -,
diese zugleich handelnd für die
- Gewerkschaft der Polizei,
- Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
sowie der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Bundesvorstand -,
wird folgendes vereinbart:
Präambel
Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrages älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.
§
1 Geltungsbereich
§ 2
Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit
§ 3 Reduzierung und Verteilung der
Arbeitszeit
§ 8 Nichtbestehen bzw. Ruhen der
Aufstockungsleistungen
Wir danken Herrn Wolfram
Fritzsche von der Fakultät für Physik
und Geowissenschaften der Uni Leipzig für die Zuarbeiten zur
Darstellung des Altersteilzeit-Tarifvertrages in der
HTML-Version.