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§1 Anmeldung
Bei erstmaliger Ausleihe ist unter Vorlage des Studentenausweises eine Anmeldung erforderlich. Dabei erfolgt eine Aufnahme in die
Benutzerdatei der Lehrstuhlbibliothek.
§2 Literatursuche
Die Lehrstuhlbibliothek verfügt über eine Bücherkartei, in der alle vorhandenen Bücher und Zeitschriften erfasst sind. Bei Fragen wenden Sie
sich bitte an die Studentische Hilfskraft.
§3 Ausleihe
Grundsätzlich können alle vorhandenen Werke ausgeliehen werden. Dabei gelten folgende Fristen:
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Bücher und Zeitschriften 1 Woche
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Kopierausleihe (mit einem roten Punkt gekennzeichnet) 1 Tag
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Ausleihe für Diplomanden des Lehrstuhls 4 Wochen
§4 Überschreiten der Leihfrist
Erfolgt die Rückgabe der entliehenen Bücher oder Zeitschriften nicht fristgemäß, wird bei Überschreitung der Frist um:
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mehr als einen Tag (Kopierausleihe)
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mehr als zwei Tage (Ausleihfrist eine Woche)
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mehr als vier Tage (Diplomandenausleihe)
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eine sechsmonatige Ausleihsperre verhängt.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist nach Absprache verlängert werden.
§5 Zustand der Bücher
Die Bücher und Zeitschriften sind in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Bei Verlust ist der entsprechende Wert zu
ersetzen.
Leipzig, 26. Juni 1997
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