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Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen Drucken

Allgemein 

Im Ausland erbrachte Studienleistungen können auf Antrag für das weitere Studium gültig gemacht werden; dazu ist es in jedem Falle empfehlenswert, sich vor Beginn des Studienaufenthaltes im Ausland bei den entsprechenden Verantwortlichen der Fachgebiete über die Anerkennung der geplanten Studienvorhaben zu informieren. Die Studienvorhaben werden in einem ECTS-Studienvertrag (Learning Agreement) zwischen der Heimat- und Gasthochschule festgeschrieben.

Letzte Aktualisierung ( Friday, 8. February 2008 )