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Prüfungsausschuss am Institut für Romanistik |
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- Der Prüfungsausschuss ist u.a. zuständig für alle Fragen von Leistungs- und Prüfungsanerkennung, die nicht eindeutig durch die bestehenden Studien-und Prüfungsordnungen geregelt sind.
- Alle Anträge (z.B. auf Einstufung oder Anerkennung von Leistungen) werden nur schriftlich und mit Unterschrift
angenommen (nicht per E-mail). Sie sind bitte an Frau Prof. Neveling zu richten (Vorsitz), aber an Herrn Dr. Kühnel oder Frau Braukmeier zu adressieren. Adresse: Institut für Romanistik, Beethovenstr. 15, 04107 Leipzig.
- Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie bei allen Anträgen unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an, damit keine Verzögerungen in der Bearbeitung entstehen. Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen klar und deutlich und begründen Sie es.
- Wichtiger Hinweis: Bei Anträgen an den PA zur Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten (BA, MA) holen Sie bitte zuerst die schriftliche Befürwortung der/ des Hauptbetreuenden ein. Eine kurze E-Mail an Herrn Dr. Kühnel reicht aus. Danach kann der Antrag schriftlich beim PA gestellt werden. Die Frist wird erstens nur in begründeten Fällen (Krankheit) und zweitens nur einmal um maximal 4 Wochen verlängert.
- Allgemeine Hinweise zu den Prüfungs- und Studienordnungen sowie zu den den Regelungen für die Anerkennungen von Leistungen, Wiederholungen von Prüfungen usw.finden Sie HIER.
- Besondere Hinweise zur Anerkennung extern erbrachter Leistungen bei Studiengang- und/oder Studienortwechsel finden Sie HIER.
- Bei Umschreibung von Leistungen innerhalb des Leipziger BA/MA-Studiensystems informieren Sie sich bitte zunächst bei den StudienberaterInnen und kontaktieren Sie erst dann den Prüfungsausschuss.
- Bewertungskriterien: Sprachpraxis Staatsexamen (Lehramt - Immatrikulation bis 2005)
Hinweise des Prüfungsausschusses:
Auf Grund zahlreicher Fälle weist der PA nochmals auf Folgendes hin:
- 1. Anträge an den PA müssen IMMER IN PAPIERFORM, nicht als e-mail gestellt werden.
- 2. Hausarbeiten müssen IMMER ausgedruckt abgegeben werden, nicht als pdf-Anhang.
- 3.
Für die fristgemäße Abgabe von Anträgen an den PA und die Einhaltung
von Fristen des Prüfungsamtes ist der Antragsteller verantwortlich.
- 4.
Bei Anträgen auf Verlängerung der Abgabe von schriftlichen Arbeiten
sind folgende Angaben erforderlich: regulärer Abgabetermin, Thema der
Arbeit, schriftliche positive Bewilligung des Betreuers (per mail an den
PA), beantragte Frist, klare und belegte Begründung des Antrags.
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
HochschullehrerInnen
MittelbauvertreterInnen
Frau Sabrina Braukmeier
VertreterInnen der Studierenden
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Letzte Aktualisierung ( Monday, 22. April 2013 )
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