| 04.12.2007 |
Eingelegter Widerspruch gegen die Ergebnisse der Wahl der studentischen Mitglieder des Senats
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Der Wahlausschuss hat heute einem eingelegten Widerspruch vom 28.11. gegen die Ergebnisse der stattgefundenen Wahl am 20.11. einstimmig stattgegeben (gemäß § 19 Abs. 4 der Wahlordnung der Universität Leipzig).
Deshalb müssen die studentischen Mitglieder des Konzils den Wahlgang wiederholen. Diese Wahl findet am 19.12., 15:00 Uhr im städtischen Kaufhaus (HS 208) statt. Bis dahin bleiben die derzeitigen studentischen Senatorinnen und Senatoren kommissarisch im Amt (gemäß § 6 Abs. 6 der Grundordnung der Universtiät Leipzig).
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