Die Studentischen SenatorInnen

Uni Leipzig StudentInnenRat


Home
Senat
Mitglieder
Termine
Kontakt
 
 

Updated am 25-02-2010






news

14.10.2009

 Pressemitteilung zur Vorläufigen Grundordnung: Mit voller Zustimmung in eine  qualitätsvolle Zukunft

Vorläufige Grundordnung der Universität Leipzig im Senat beschlossen

In seiner Sitzung am 13. Oktober 2009 hat der vorläufige Akademische Senat der Universität Leipzig nach kontroverser Diskussion die neue vorläufige Grundordnung ohne Gegenstimmen verabschiedet. Der erneuten Beschlussfassung sind mehrere Beratungen zwischen Mitgliedern des Senats sowie Rektorats und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorausgegangen. In der nun vorliegenden Fassung, welche noch vom Rektorat der Universität Leipzig bestätigt werden muss, werden die rechtlichen Vorgaben zu Gunsten einer selbstbestimmten und qualitätsorientierten Hochschule ausgereizt. Als innovative Elemente wurden ein Promovierendenrat, ein Qualitätsausschuss sowie ein studentisch besetzter Konsul eingerichtet.

Die neuen Strukturen sind in der Universität und in Sachsen einzigartig. Sie sollen die Garanten für qualitätsvolle Prozesse in der Hochschule sein. „Das heutige Votum zeigt, dass der Akademische Senat gewillt ist, studentische Belange zu stärken und neue Akzente im Bereich der Qualitätssicherung von Lehre und Studium zu setzen“, führt Gerald Eisenblätter, studentischer Senator, aus. „Nach intensiven Diskussionen ist es gelungen, neue Wege zu beschreiten und die Mitbestimmungsrechte der Studierenden zu stärken.“

Am innovativsten ist wohl die Einrichtung des Konsuls. Einer Studentin oder einem Studenten soll das Recht eingeräumt werden, in allen universitären Gremien mit Rede- und Antragsrecht anwesend zu sein. Durch die personelle Kontinuität in Rektorat, Senat und den Fakultätsräten gewinnt die vordringlich studentische Perspektive der Studienqualität somit an Gewicht. Informationsprozesse können beschleunigt werden, aber auch Aspekte der Qualitätssicherung im Sinne von Feedbackmechanismen stärker berücksichtigt werden.

Die Einrichtung eines Ausschusses zur Sicherung von Qualität in Lehre und Studium hat ebenso weitreichende Konsequenzen. Damit etabliert die Universität ein Gremium, um Rückkoppelungsprozesse und Informationsflüsse im Bereich der Lehre zu steuern. Sie bekennt sich klar zur Notwendigkeit der ständigen Weiterentwicklung und Anpassung ihrer Studienangebote.

Mit dem Promovierendenrat wird erstmals eine Interessenvertretung für den wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden nunmehr in die Lage versetzt, gruppen- und statusübergreifend eine Vertretung zu etablieren.

Christian Häntschel, studentischer Senator, führt abschließend aus: „Richtungsweisende Impulse wurden mit der vorläufigen Grundordnung auf den Weg gebracht. Diese müssen nunmehr der rechtlichen Überprüfung durch das SMWK Stand halten. In der derzeitigen Situation scheint es immer noch Konfliktpotential zwischen autonomen demokratisch- organisierten Hochschulen sowie staatlicher Kontrolle zu geben.“ Mit dem Beschluss der Vorläufigen Grundordnung ist der Prozess einer Neugestaltung längst nicht abgeschlossen. Die neu zu etablierenden Gremien müssen nun schnellstmöglich gewählt werden, damit die Debatte um die endgültige Grundordnung im ausreichenden Maße bis Ende Juni 2010 geführt werden kann.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Gerald Eisenblätter (0176 / 22 93 08 06) oder Christian Häntschel (0177 / 53 30 054) bzw. senat@stura.uni-leipzig.de.