Die Studentischen SenatorInnen

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Updated am 25-02-2010






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22.09.2006

 Pressemitteilung der studentischen SenatorInnen zur Antragsskizze  Felix-Klein-Zentrum (FKZ)

"Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt!"

Am 12. September beschäftigte sich der Senat der Universität Leipzig mit einer Antragsskizze zur Exzellenzinitiative des Bundes. Die im Rahmen dessen heftig geführte Diskussion über die Umstrukturierung des Universitätsrechenzentrums (URZ) sollte damit ihr Ende finden. Der Senat lehnte mit Hinweis auf die phantastischen Vorstellungen der Antragsteller über eine Personalstellenneuverteilung im URZ die Antragsskizze mit knapper Mehrheit ab.

Doch wer dachte, dass zur Abwendung der geplanten faktischen Auflösung des URZ ein Wahlgang ausreiche, hatte weit gefehlt. Schon tags darauf wurde seitens des Rektorats darauf hingewiesen, dass man sich während der Abstimmung nicht an das korrekte Procedere gehalten habe. Nunmehr sei trotz Ablehnung das Antragsverfahren in Gang gesetzt.

Grundlage dafür war wohl die Lektüre der Grundordnung der Universität Leipzig, ergänzt um einen Blick in das Sächsische Hochschulgesetz. Dort heißt es, dass Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst werden (§ 11 II 1 GO der UL). Dies wird bei Entscheidungen mit unmittelbarem Forschungsbezug dahingehend eingeschränkt, dass zudem die Mehrheit der dem Senat angehörenden Hochschullehrer erforderlich ist (§ 67 V SächsHG). Tatsächlich hatte sich die Mehrheit der Hochschullehrer trotz der zugestandenen Mängel für die Antragsskizze ausgesprochen. "Mir ist schleierhaft, worin der unmittelbare Forschungsbezug liegen soll", kommentierte der studentische Senator Silvio Kirsten die Vorgehensweise des Rektorats. "Zielorientiert und beratungsresistent. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Rektor unfähig zeigt, grundlegende demokratische Spielregeln einzuhalten. Es ist wieder an der Zeit, den Rechtsweg zu beschreiten!“

Die studentischen Senatoren, die während der Senatssitzung offenbar vergeblich darauf aufmerksam machten, dass das URZ insbesondere von Studierenden genutzt wird, werden nun die Gerichte bemühen müssen, um ihre demokratischen Rechte einzufordern.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Silvio Kirsten, studentischer Senator der Universität Leipzig: 0160/911 54 964.