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Prüfungsstelle  
24.03.2006
Simone Müller
Anträge bei Nichtbestehen von Prüfungsleistungen/Klausuren
 
Studenten, die einen Brief über NICHTBESTEHEN einer Klausur oder Prüfungsleistung erhalten, müssen einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, um die Klausur bzw. Prüfung wiederholen zu dürfen. Abgabe dieses Antrages erfolgt im Sekretariat Raum 3.1.09!!!! Nur wenn dieser Antrag eingereicht und darauf geantwortet wird, kann man an der Wiederholungsklausur bzw. an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. Diese Vorgehensweise gilt für alle Prüfungsleistungen während des Studiums. Grundsätzlich kann man sich in der Studienfachberatung bei Frau Dr. Metze oder im Sekretariat Raum 3.1.09 kundig machen.




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