Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten an Zeitschriftenbeiträgen zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Lebende Sprachen. Zeitschrift für fremde Sprachen in Wissenschaft und Praxis“ (nachfolgend „Zeitschrift“ genannt) 1.1 Die nachfolgenden Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der Annahme des eingesandten Beitrags zur Veröffentlichung durch Max Niemeyer Verlag. Ein Imprint der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG (im Folgenden: Verlag). 1.2 Mit Einsendung des Manuskripts erkennt die Verfasserin/der Verfasser diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Sie/er erkennt Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, sofern sie/er nicht innerhalb von vier Wochen nachdem sie/er auf die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen worden ist, schriftlich widerspricht. 2.1 Die Verfasserin/der Verfasser räumt dem Verlag an ihrem/seinem Beitrag TITEL DES AUFSATZES als Ganzes oder in Teilen, einschließlich der dazugehörigen und mitgelieferten Bildvorlagen, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen (nachfolgend gemeinsam als „Beitrag“ bezeichnet) folgende Rechte ein: - das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form, einschließlich im Wege eines Print-on-demand;
- das Recht zur Erstellung von Vorabdrucken, Nachdrucken und zur Erstellung von Sonderausgaben;
- das Recht zur Übersetzung des Beitrags in andere Sprachen;
- das Recht zur Vervielfältigung durch fotomechanische Verfahren oder Verfahren mit ähnlicher Wirkung, einschließlich Fotokopie, Fernkopie sowie zur Anfertigung von Mikrokopie-, Mikrofiche- und Mikroformausgaben, und der Verbreitung der jeweiligen Vervielfältigungsstücke;
- das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung auf beliebigen Datenträgern,
- das Recht zur elektronischen oder optischen Speicherung des Beitrags auf beliebigen Datenträgern – insbesondere auf maschinenlesbaren Datenträgern, wie z.B. Festplatte, Diskette, CD-ROM, DVD, HD-DVD, Blu-ray Disc (BD), Advanced Optical Disc (AOD), Mini-Disk, Magnetband –, und zur Vervielfältigung und Verbreitung auf solchen Datenträgern sowie zur elektronischen Speicherung in Datenbanken – einschließlich Online-Datenbanken – und zur Übermittlung in jedem technischen Verfahren, zur Zugänglichmachung des Werks gegenüber der Öffentlichkeit oder geschlossenen Benutzerkreisen zum individuellen Abruf, zur Wiedergabe auf Bildschirmen oder anderen Lesegeräten (einschließlich e-Book) und zum Ausdruck beim Nutzer, jeweils auch über das Internet, über andere Online Dienste oder über interne oder externe Netzwerke;
2.2 Die vorstehend in Ziff. 2.1. genannten Rechte werden dem Verlag als ausschließliche Rechte für die Dauer des Urheberrechts und ohne räumliche Beschränkung eingeräumt. Will der Autor nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen sein Werk anderweitig vervielfältigen und verbreiten, bedarf dies der Zustimmung des Verlags. Der Verlag wird seine Zustimmung unter Berücksichtigung der Interessen auf beiden Seiten nicht unbillig verweigern. 2.3 Der Verlag ist berechtigt, die ihm nach Ziff. 2.1 und 2.2. eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Eigene Ansprüche der Verfasserin/des Verfassers aus den von ihr/ihm mit Verwertungsgesellschaften, insbesondere der VG Wort, abgeschlossenen Wahrnehmungsverträgen bleiben unberührt. 2.4 Ferner räumt der Verfasser dem Verlag auch die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und ausschließlichen Rechte für die im Zeitpunkt des Vertragschlusses unbekannten Nutzungsarten ein. Die Rechteeinräumung erstreckt sich auf die Verwertung der Nutzungsrechte sowohl im eigenen Verlag als auch durch entgeltliche oder unentgeltliche (auch teilweise) Vergabe von Rechten an Dritte. 3. Die Verfasserin/der Verfasser gewährleistet, a) dass sie/er uneingeschränkt berechtigt und in der Lage ist, die in Ziff. 2.1 aufgeführten Nutzungsrechte in dem genannten Umfang dem Verlag einzuräumen; b) dass Rechte Dritter weder durch den Beitrag selbst noch durch die vertragsgemäße Nutzung des Beitrags durch den Verlag verletzt werden; c) dass der Beitrag oder wesentliche Teile davon bislang nicht anderweitig veröffentlicht wurden; d) sie/er den Beitrag bis zur Entscheidung über seine Veröffentlichung nicht anderweitig zur Veröffentlichung anbietet. 4. Die Verfasserin/der Verfasser verpflichtet sich, vorsorglich eine vollständige Kopie des Manuskriptes für den Beitrag bei ihren/seinen Unterlagen zu behalten. Sie/er ist damit einverstanden, dass das eingesandte Manuskript drei Monate nach Veröffentlichung des Beitrags vernichtet wird. Nur ausdrücklich gekennzeichnete Unikate werden nach gesonderter Absprache zwischen der Verfasserin/dem Verfasser und dem Verlag zurückgesandt. Der Verlag haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 5. Unverzüglich nach Zusendung der Druckfahnen des (angenommenen) Beitrags wird die Verfasserin/der Verfasser diese sorgfältig durchsehen, etwaige Druckfehler korrigieren und die Freigabe des korrigierten Beitrags gegenüber dem Verlag erklären. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
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