Chancengerechte Berufungsverfahren

Chancengerechte Berufungsverfahren sind wichtig, um sicherzustellen, dass alle qualifizierten Personen unabhängig von Geschlecht, ethnischem Hintergrund, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen die gleichen Chancen haben, in akademischen Positionen erfolgreich zu sein. Diese Verfahren tragen dazu bei, eine gerechte und inklusive akademische Umgebung zu schaffen, die von Vielfalt und unterschiedlichen Perspektiven profitiert. Die Wissenschaft profitiert von vielfältigen Perspektiven, Lebensentwürfen und Erfahrungen. 

Um Ihnen chancengerechte Berufungsverfahren zu erleichtern, möchten wir auf dieser Themenseite einige Tipps und Informationen zur Verfügung stellen.

Stufen eines chancengerechten Berufungsverfahren

In allen Stufen des Berufungsverfahrens spielt Chancengerechtigkeit eine Rolle. Allerdings gibt es grundlegende Aspekte von Berufungsverfahren, in denen es sich besonders anbietet, Chancengerechtigkeit in den Fokus zu stellen. Diese können Sie in unserem Berufungsleitfaden ausführlich nachlesen.

Bereits bei der Entscheidung über die Stellenfreigabe sollten vielfältige Karrierewege bedacht werden, um das Profil der Professur nicht zu eng zu gestalten und für eine breit gefächerte Auswahl von Bewerber:innen attraktiv zu machen.

Bestenfalls sollte die Berufungskommission paritätisch und divers besetzt sein, um Effekte wie den Unconscious Bias zu vermeiden. Hierbei kann zudem eine Sensibilisierung der Berufungskommission bezüglich der Gleichstellungsziele der Universität Leipzig hilfreich sein.

Auch der Ausschreibungstext sollte auf die Gleichstellungsziele der UL hinweisen. Zudem sollte die Ausschreibung im Sinne der Aktiven Rekrutierung auch möglichst breit gestreut werden, um möglichst viele potenzielle Bewerber:innen anzusprechen.

Auch im Auswahlverfahren gelten an der Universität Leipzig gleichstellungsbezogene Standards, die Sie im Berufungsleitfaden und in der Berufungsordnung nachlesen können.

Im gesamten Berufungsverfahren sollen formalisierte Abläufe und Transparenz die Berufungskommission dabei unterstützen, Entscheidungen von formalen und fachlichen Aspekten prägen zu lassen.

Aktive Rekrutierung

Die aktive Rekrutierung ist eine proaktive Methode, um qualifizierte Kandidaten für offene Stellen zu gewinnen. Anstatt darauf zu warten, dass Bewerberinnen sich auf Stellenausschreibungen melden, geht die aktive Rekrutierung einen Schritt weiter, indem sie aktiv nach potenziellen Talenten sucht und diese gezielt anspricht.

Aktive Rekrutierung funktioniert dann am besten im Sinne der Chancengerechtigkeit, wenn sie zuvor festgelegte Standards befolgt.
Laut der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) waren im Jahr 2021 nur 28,6% der Bewerber:innen auf Professuren Frauen, ihr Anteil an den Listenplätzen (36,3 %), Berufungen (38,4 %) und Ernennungen (37,9 %) ist allerdings signifikant höher. Daraus lässt sich schließen, dass Frauen in der Regel sehr erfolgreich am Berufungsgeschehen teilnehmen. Die aktive Rekrutierung kann ein Instrument sein, den Bewerber:innenpool zu erweitern, indem mehr Wissenschaftler:innen gezielt über verschiedene Portale, Communities, Netzwerke oder auf Veranstaltungen angesprochen werden. Hilfreich sind hierbei auch Outreach-Programme, wie beispielsweise das Mentoring-Programm der Universität Leipzig t.e.a.m. oder auch Sommerakademien und Workshops.

 

Unterstützung bei Aktiver Rekrutierung

Für die Aktive Rekrutierung von Wissenschaftler:innen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der gezielten Ansprache von potentiellen Bewerber:innen auf Netzwerkveranstaltungen, Sommerakademien oder Outreach-Programmen, ist es auch möglich, Wissenschaftler:innen über soziale Netzwerke bpsw. Linkedin oder Plattformen, die die Recherche geeigneter Wissenschaftler:innen erleichtern:

Unterstützung bei chancengerechten Berufungsverfahren

"Unterstützung bei chancengerechten Berufungsverfahren" bezieht sich auf die Hilfe, Ressourcen und Maßnahmen, die Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen bereitstellen, um sicherzustellen, dass Berufungsverfahren für akademische Positionen gerecht, inklusiv und frei von Diskriminierung ablaufen

Der aktualisierte diversitätssensible Berufungsleitfaden und die Berufungsordnung der Universität Leipzig bieten die Grundlage für die Gestaltung chancengerechter Berufungsverfahren. Zusätzlich nimmt der:die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Leipzig am Berufungsverfahren teil und bietet eine Expertise zum Thema. Eine weitere große Unterstützung bieten Sensibilisierungs- und Anti-Bias-Workshops, die von der Stabsstelle für Chancengleichheit, Diversität und Familie auf Anfrage vermittelt werden können. Weiterführende Tipps, Links und Hinweise finden Sie hier:

Stabsstelle Berufungsangelegenheiten

StaRQ-Portal Geschlechtergerechte Berufungsverfahren

Gremienverantwortung

Um das allgemeine Diversitätsklima der Universität und letztlich auch der Gesellschaft zu verbessern, müssen auch Gremien und Entscheidungspositionen chancengerecht und divers besetzt sein.

  1. Zusammensetzung der Gremien: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Gremien, die über Berufungsverfahren entscheiden oder diese unterstützen, vielfältig zusammengesetzt sind. Das bedeutet, dass verschiedene Geschlechter, ethnische Hintergründe, Generationen und Fachgebiete angemessen repräsentiert sein sollten.

  2. Sensibilisierung und Schulung: Gremienmitglieder sollten über die Bedeutung von Chancengerechtigkeit und die Auswirkungen von unbewussten Vorurteilen informiert sein. Schulungen können helfen, stereotype Denkmuster zu erkennen und zu überwinden, um eine faire Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen.

  3. Transparenz und Fairness: Gremien sollten transparente Verfahren für Berufungsverfahren entwickeln und sicherstellen, dass diese fair und konsistent angewendet werden. Klare Kriterien und Bewertungsmethoden sind wichtig, um Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.

  4. Bewerberinnen und Bewerber unterstützen: Gremien können Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zu ermutigen, sich zu bewerben, insbesondere solche aus unterrepräsentierten Gruppen. Dies könnte die gezielte Ansprache, Informationen über Unterstützungsangebote oder flexible Bewerbungsverfahren umfassen.

  5. Berücksichtigung von Diversität: Bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten sollten Gremien die Diversität als Mehrwert für die akademische Gemeinschaft anerkennen und schätzen.

  6. Evaluation und Anpassung: Gremien sollten regelmäßig ihre Verfahren und Entscheidungen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Prinzipien der Chancengerechtigkeit entsprechen. Falls Ungleichheiten oder Probleme festgestellt werden, sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Die Gremienverantwortung ist ein wesentlicher Teil des Gesamtkonzepts der chancengerechten Berufungsverfahren und trägt dazu bei, dass diese Verfahren fair und inklusiv sind.