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Häufig beziehen sich Zulassungsbeschränkungen für das erste Fachsemester bestimmter Studiengänge auch auf die höheren Fachsemester. Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester gelten jedoch grundlegend andere Modalitäten, die sich hinsichtlich Studienabschluss und Studiengang unterscheiden.
Grundsätzliche Regelungen
Sie haben bereits studiert und in Ihrem früheren Studium Leistungen erbracht? Dann können Sie sich Ihre bereits erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen und sich anschließend für einen Studiengang im höheren Fachsemester bewerben.
Bitte beantragen Sie die Anrechnung Ihrer Leistungen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle:
- bei den entsprechenden Landesbehörden (für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie)
- bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss (für alle anderen Studiengänge)
Für die Anerkennung von Studienleistungen außerhalb der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie lassen Sie sich bitte den Anrechnungsbescheid ausfüllen, den Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung benötigen.
Ein Studienbeginn in einem höheren Fachsemester ohne Vorleistungen ist nicht möglich.
Bitte bewerben Sie sich nicht für verschiedene Fachsemester des gleichen Studiengangs (beispielsweise nicht für das zweite und vierte Fachsemester des Bachelor of Science – Biologie).
Bei Mehrfachbewerbungen berücksichtigen wir nur den letzten fristgerecht eingegangenen Antrag.
Wenn Sie Ihr Fachsemester noch einmal ändern möchten, nachdem Sie die Online-Bewerbung bereits abgeschickt haben, teilen Sie uns dies bitte innerhalb der geltenden Frist für die Online-Bewerbung schriftlich mit.
Jahreszulassung
Das Angebot von geraden und ungeraden Fachsemestern hängt von der Jahreszulassung ab.
- zum Wintersemester: nur ungerade Fach- beziehungsweise Kliniksemester
- zum Sommersemester: nur gerade Fach- beziehungsweise Kliniksemester
Aus unserer Online-Studiengangsdatenbank können Sie detailliert für jeden Studiengang ersehen, welche Fachsemester zum jeweiligen Winter- und Sommersemester angeboten werden und ob diese einer Zulassungsbeschränkung unterliegen.
Füllen Sie Ihre Online-Bewerbung bitte vollständig und wahrheitsgemäß aus. Dies gilt insbesondere für den Punkt „Bisheriges Studium“. Bitte tragen Sie hier all Ihre Studienzeiten aus dem In- und Ausland ein. Bei fehlerhaften und unvollständigen Angaben werden Sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zulassungsfreie höhere Fachsemester
In einigen Studiengängen sind höhere Fachsemester zulassungsfrei, sodass Sie für Ihr Studium keine besonderen Auswahlkriterien erfüllen müssen. Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Bewerbung zunächst an den „Grundsätzliche Regeln für Bewerbungen im höheren Fachsemester“. Alle weiteren wissenswerten Inhalte zur Bewerbung haben wir für Sie zusammengefasst.
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Bachelorstudiengängen und im Lehramt
AlmaWeb-Portal | Uni-Assist Portal |
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oder
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Sofern Ihnen bereits eine für Sachsen gültige Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder des IBO-DP vorliegt, können Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Masterstudiengängen
AlmaWeb-Portal | Uni-Assist Portal |
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mit in Deutschland erworbenen, anrechenbaren Leistungen | mit im Ausland erworbenen, anrechenbaren Leistungen |
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, orientieren Sie sich bitte auf den Seiten unserer Universität unter Studium International.
Die Anerkennung Ihrer Leistungen müssen Sie rechtzeitig beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss unserer Universität beantragen. Bitte lassen Sie sich den Anrechnungsbescheid ausfüllen.
Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:
- zum Wintersemester: 15. September
- zum Sommersemester: 15. März
Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis spätestens 24:00 Uhr den Status „abgeschickt“ im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).
Ihre Unterlagen müssen innerhalb der Ausschlussfristen beim Studentensekretariat vorliegen:
- zum Wintersemester: 20. September
- zum Sommersemester: 31. März
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem PDF-Dokument „Antrag auf Einschreibung“, das am Ende Ihrer Online-Bewerbung erzeugt wird.
- Antrag auf Einschreibung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
- Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- Anrechnungsbescheid
- Aktueller Krankenkassennachweis (Dreifachformular zur Einschreibung an der Hochschule oder, wenn Sie privat krankenversichert sind, der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, ausgestellt von einer gesetzlichen Krankenkasse)
- ggf. Abschlusszeugnis des ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in amtlich beglaubigter Kopie (nur für Masterstudiengänge zutreffend)
- ggf. phoniatrisches Gutachten (bei Lehramtsstudiengängen)
Nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen sind, laden wir ein Informationsschreiben mit weiteren Hinweisen in Ihren AlmaWeb-Account. Sie können es dort unter„Benutzerkonto > Dokumente“ abrufen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail.
Ein Versand per Post erfolgt nicht.
Zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester
Höhere Fachsemester an unserer Universität sind überwiegend zulassungsbeschränkt, da in den meisten Studiengängen keine oder nur wenige Studienplätze im höheren Fachsemester frei werden. Die Auswahlkriterien für die höheren zulassungsbeschränkten Fachsemester unterscheiden sich zudem maßgeblich von denen für das erste Fachsemester der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge.
Auswahlkriterien
Bei der Studienplatzvergabe im höheren Fachsemester werden die Bewerbergruppen in drei Kategorien unterteilt:
- Höherstufung
- Studienortwechsler und Studienunterbrecher
- Sonstige Bewerber (Quereinsteiger).
Innerhalb der jeweiligen Kategorie wird die Rangliste nach den bisher erbrachten Studienleistungen der Bewerber bestimmt. Bei Ranggleichheit werden zusätzlich zu den Studienleistungen die Abiturdurchschnittsnote der Bewerber und nachrangig das Los herangezogen.
Eine Prognose zu den Zulassungschancen ist vorab nicht möglich.
Für eine Höherstufung müssen Sie an unserer Hochschule für das erste Fachsemester des gleichen Studiengangs zugelassen worden sein und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Höherstufung stellen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Höherstufung mit der Annahmeerklärung für das erste Fachsemester ein und legen Sie die für das höhere Fachsemester erforderlichen Nachweise bei.
Studienortwechsler
Studienortwechsler sind Bewerber, die
- im gleichen Studiengang und für den gleichen angestrebten Abschluss
- an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- nicht nur auf einen Abschnitt des Studiengangs beschränkt eingeschrieben sind oder waren.
Zum Wechseln des Studienorts benötigen Sie
- die Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen
- die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs.
Beides können Sie nur bei dem zuständigen Prüfungsamt beantragen. Bitte erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach dem Verfahren, der Bearbeitungsdauer und nach Formularen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Studiengängen mit bundesweiter Zugangsbeschränkung auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.Hochschulstart.de) für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach der Zulassung können Sie bei der Einschreibung anschließend die Höherstufung beantragen.
Studienortwechsler aus Deutschland benötigen in den medizinischen Studiengängen und der Pharmazie keinen Anrechnungsbescheid.
Studienunterbrecher
Studienunterbrecher sind Bewerber, die bereits im Geltungsbereich des Grundgesetzes im beantragten Studiengang eingeschrieben waren. Die Bewerbung für einen medizinischen Studiengang oder Pharmazie ist ausgehend von der letzten Einschreibung nur zum nächsthöheren Fach- beziehungsweise Kliniksemester möglich.
Quereinsteiger sind
- Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben oder
- Fach- und Studiengangwechsler.
Teilstudienplatzinhabern und Quereinsteigern empfehlen wir, sich bei Studiengängen mit bundesweiter Zugangsbeschränkung auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.Hochschulstart.de) für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach der Zulassung können Sie bei der Einschreibung die Höherstufung beantragen.
Auch bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester können Sie einen Härtefallantrag stellen.
Ein Härtefall ist gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe existieren, die eine sofortige Studienaufnahme oder einen Studienortwechsel rechtfertigen.
Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen möchten, geben Sie dies bitte in Ihrer Online-Bewerbung an. Senden Sie abschließend das erzeugte PDF-Dokument (Anmeldung zur Zulassung) mit einer Begründung Ihres Härtefallantrags und aussagekräftigen, amtlich beglaubigten Nachweisen fristgerecht an das Studentensekretariat.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Härtefall.
Zulassungsbeschränkte medizinische Studiengänge und Pharmazie
Insbesondere in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie gibt es bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester viele Besonderheiten zu berücksichtigen. Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Bewerbung zuerst an den „Grundsätzlichen Regeln für Bewerbungen im höheren Fachsemester“.
Wenn Sie bereits in demselben Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule der Europäischen Union eingeschrieben sind oder waren, kann Ihre Immatrikulation nur für das nächsthöhere Fach- beziehungsweise Kliniksemester erfolgen.
Rückstufungen sind ausgeschlossen.
Beispiel:
- Sie sind oder waren zuletzt in Ungarn im vierten Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin eingeschrieben und absolvier(t)en den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
- Somit ist nur eine Bewerbung für das fünfte Fach- beziehungsweise das erste Kliniksemester möglich.
- Dieses wird an unserer Universität lediglich zum Wintersemester angeboten.
- Eine Bewerbung für die Vorklinik ist ausgeschlossen.
Wenn Sie sich als Quereinsteiger für den Studiengang Zahnmedizin bewerben möchten, können Sie dies immer nur zum Sommersemester für das zweite Fachsemester tun.
- Bitte füllen Sie in Ihrer Online-Bewerbung den Abschnitt „Bisheriges Studium“ vollständig aus. Tragen Sie dazu Ihre bisherigen Studienzeiten im In- und Ausland vollständig ein.
- Vermerken Sie im Auswahlpunkt „Prüfung“ absolvierte Zwischenprüfungen wie das Physikum oder den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
- Als angestrebten Abschluss wählen Sie bitte bei einem Studium in Deutschland „Staatsexamen (einphasige Ausbildung)“ aus und bei einem Studium im Ausland „Abschlussprüfung im Ausland“.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei fehlerhaften und unvollständigen Angaben vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen
Oft ergeben sich im Bewerbungsprozess noch Fragen. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Bewerbung zum höheren Fachsemester der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie für Sie zusammengestellt und beantwortet.
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie
AlmaWeb-Portal | Uni-Assist Portal |
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Sofern Ihnen bereits eine für Sachsen gültige Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder des IBO-DP vorliegt, können Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, orientieren Sie sich bitte auf den Seiten unserer Universität unter Studium International.
Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:
- zum Wintersemester: 15. Juli
- zum Sommersemester: 15. Januar
Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis spätestens 24:00 Uhr den Status „abgeschickt“ im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).
Welche Unterlagen?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem beantragten Studienfach und gegebenenfalls dem beantragten Fachsemester ab. Näheres dazu erfahren Sie im Absatz „Einzureichende Unterlagen“.
Weitere für die Immatrikulation notwendige Unterlagen werden von Ihnen erst mit dem Zulassungsbescheid abgefordert. Dazu gehören beispielsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands, der Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule und der Nachweis der Krankenversicherung.
Bis wann?
Am Ende Ihrer Online-Bewerbung wird Ihnen das PDF-Dokument „Anmeldung auf Zulassung“ erzeugt. Bitte drucken Sie dieses aus, unterschreiben Sie es und reichen Sie es mit allen darauf geforderten Nachweisen im Studentensekretariat ein.
Ihre Unterlagen müssen innerhalb folgender Ausschlussfristen beim Studentensekretariat vorliegen:
- bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis 31. Juli
- bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis 31. Januar
Reichen Sie nach dieser Frist bitte keine Nachweise mehr unaufgefordert ein.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden wie folgt erteilt:
- Wintersemester:
- Mitte September
- Bescheide für das 1. Kliniksemester: Ende September/Anfang Oktober
- Sommersemester:
- Mitte März
Die Bescheide werden Ihnen in Ihren AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto > Dokumente“ geladen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Ein Bescheidversand per Post erfolgt nicht.
Welche Stelle für die Anerkennung von Studienleistungen zuständig ist, richtet sich nach dem von Ihnen beantragten Studiengang.
Humanmedizin
- Es ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Medizinstudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
- Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind.
Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zuständigkeit für Sie, ist die Bezirksregierung Düsseldorf – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie zuständig.
Zahnmedizin
- Es ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Zahnmedizinstudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
- Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, richtet sich die Zuständigkeit für die Inaussichtstellung der Anerkennung nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt (nach Ihrem Hauptwohnsitz).
- Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zuständigkeit für Sie, ist das Landesprüfungsamt des Landes Thüringen in Weimar zuständig.
Pharmazie
- Es ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
- Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind.
- Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zuständigkeit für Sie, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen in Frankfurt zuständig.
Tiermedizin
Bewerber müssen den Anrechnungsantrag parallel zur Bewerbung beim Prüfungsausschuss der Veterinärmedizinischen Fakultät stellen.
- Die Bewerbung zum Praktischen Jahr entspricht einer Bewerbung für die höheren Fachsemester in den medizinischen Studiengängen, wodurch die Bewerbungsmodalitäten identisch sind.
- In den vergangenen Jahren konnten alle externen Bewerber für das Praktische Jahr zugelassen werden. Allerdings können dabei nicht immer alle Einsatzwünsche in den Lehrkrankenhäusern in Leipzig realisiert werden. Zur Planung Ihres Einsatzes ist eine zusätzliche Anmeldung erforderlich. Bitte setzen Sie sich dafür mit den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen des Referats Lehre der Medizinischen Fakultät in Verbindung.
- Es ist auch möglich, das Praktische Jahr an unserer Universität zu absolvieren und an der Heimatfakultät immatrikuliert zu bleiben.
- Bitte beachten Sie in jedem Fall die Hinweise im Studierendenportal der Medizinischen Fakultät unserer Universität.
Wo erhalte ich die Approbation, wenn ich bereits ein Studium der Pharmazie, Human- oder Zahnmedizin im In- oder Ausland abgeschlossen habe?
Um als Arzt arbeiten zu können, benötigen Sie eine Approbation. Über die Erteilung der Approbation entscheidet die zuständige Landesbehörde. Im Freistaat Sachsen ist dies die Landesdirektion Sachsen.
Einzureichende Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie einreichen müssen richtet sich nach Ihrem gewünschten Studiengang und dem gewünschten Fachsemester.
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters
- Bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung benötigt.
- Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
- abgeschlossene vorklinische Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht in einfacher Kopie
- Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
- Einzureichende Nachweise für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
- alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide in einfacher Kopie
- Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
Wenn Sie die Vorklinik bereits abgeschlossen haben oder im laufenden Semester abschließen werden, können Sie sich nicht für ein vorklinisches Semester bewerben.
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (Dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben.)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung benötigt
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
- alle bisher abgeschlossenen vorklinischen Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht in einfacher Kopie.
- Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
- Wenn Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits absolviert haben, legen Sie eine einfache Kopie des Zeugnisses bei. Der Nachweis der einzelnen vorklinischen Leistungsscheine ist dann nicht erforderlich.
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
- alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide in einfacher Kopie.
- Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
Wenn Sie die Vorklinik bereits abgeschlossen haben oder im laufenden Semester abschließen werden, können Sie sich nicht für ein vorklinisches Semester bewerben. Im Falle der Zulassung kann die Immatrikulation nur unter Vorlage des Nachweises über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgen.
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (Dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben.)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung benötigt
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
- Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sowie die bisher abgeschlossenen klinischen Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht in einfacher Kopie.
- Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
- alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide in einfacher Kopie.
- Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
- abgeschlossene Leistungsnachweise in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht
- sofern bereits erworben, das Zeugnis der Naturwissenschaftlichen bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung in einfacher Kopie.
- Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
- alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide in einfacher Kopie
- Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- beziehungsweise Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern ist zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung erforderlich
- Nachweis der abgeschlossenen Leistungsscheine für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
- Einzelbescheinigungen oder eine vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht in einfacher Kopie
- bei Bewerbern, die sich für das 6. Fachsemester und höher bewerben, eine einfache Kopie des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
- Nachweis der abgeschlossenen Leistungsscheine für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
- Anrechnungsbescheide in einfacher Kopie
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung erforderlich
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
- Zeugnis des Vorphysikums beziehungsweise des Physikums in einfacher Kopie.
- Einzureichende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
- alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide in einfacher Kopie
Die Anrechnung neuer beziehungsweise weiterer Studienleistungen muss innerhalb der Bewerbungsfrist direkt beim Prüfungsausschuss der Veterinärmedizinischen Fakultät beantragt werden. Nach Bearbeitung erhalten Sie den Originalbescheid per Post, eine Kopie wird dem Studentensekretariat übersandt.
Besitzen Sie bereits einen Anrechnungsbescheid und möchten sich keine weiteren Leistungen anerkennen lassen, reichen Sie bitte diesen bereits vorliegenden Bescheid ein.
Zulassungsbeschränkte Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge
Häufig können nicht alle Fragen zu Bewerbung in den höheren Fachsemestern der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie des Lehramts beantwortet werden. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet.
Häufig gestellte Fragen
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Bachelorstudiengängen und im Lehramt
AlmaWeb-Portal | Uni-Assist Portal |
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Sofern Ihnen bereits eine für Sachsen gültige Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder des IBO-DP vorliegt, können Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Masterstudiengängen
AlmaWeb-Portal | Uni-Assist Portal |
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mit in Deutschland erworbenen, anrechenbaren Leistungen | mit im Ausland erworbenen, anrechenbaren Leistungen |
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, orientieren Sie sich bitte auf den Seiten unserer Universität unter Studium International.
Die Anerkennung Ihrer Leistungen müssen Sie rechtzeitig beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss unserer Universität beantragen. Bitte lassen Sie sich den Anrechnungsbescheid ausfüllen.
Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:
- zum Wintersemester: 15. Juli
- zum Sommersemester: 15. Januar
Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis spätestens 24:00 Uhr den Status „abgeschickt“ im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).
Am Ende Ihrer Online-Bewerbung wird Ihnen das PDF-Dokument „Antrag auf Zulassung“ erzeugt. Bitte drucken Sie dieses aus, unterschreiben Sie es und reichen Sie es mit allen darauf genannten Unterlagen im Studentensekretariat ein.
Ihre Unterlagen müssen innerhalb folgender Ausschlussfristen beim Studentensekretariat vorliegen:
- bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis 31. Juli
- bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis 31. Januar
- Antrag auf Zulassung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
- Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie)
- Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen)
- Anrechnungsbescheid
- Transcript of Records mit aktuellem Datum, aus dem Ihre bisher erbrachten Leistungspunkte (ECTS) hervorgehen (das Transcript of Records ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen)
- Abschlusszeugnis des ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in unbeglaubigter Kopie (nur für Masterstudiengänge zutreffend).
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden wie folgt erteilt:
- Wintersemester:
- Lehramt: Anfang August
- Bachelor- und Masterstudiengänge: Ende August bis Mitte September
- Sommersemester:
- Ende Februar bis Mitte März
Die Bescheide werden Ihnen in Ihren AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto > Dokumente“ geladen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Ein Bescheidversand per Post erfolgt nicht.
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen dazu, welche Unterlagen Sie für die Immatrikulation noch einreichen müssen. Dazu gehören beispielsweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands, der Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule oder der Nachweis der Krankenversicherung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Seite „Bewerbungsunterlagen“.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es nicht möglich, alle Lehramtsfächer der verschiedenen Schulformen miteinander zu kombinieren. Weiterführende Informationen dazu sowie eine Übersicht der Kombinationsmöglichkeiten finden Sie aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulformen, auf unserer Seite „Bewerbung für Lehramtsstudiengänge“.