Warum sollte Forschung rechtlich geschützt werden? Welche Arten von Schutzrechten gibt es? Was ist eine Erfindung? Diese und andere Fragen beantwortet das Sachgebiet Transfer. Der Schutz von geistigem Eigentum – etwa durch Patente oder Gebrauchsmuster – spielt in Wissenschaft und Wirtschaft eine zunehmend bedeutende Rolle. Patente konkretisieren und dokumentieren Forschungsergebnisse, helfen bei der Überführung der Ergebnisse in marktnahe Anwendungen und tragen über öffentlich zugängliche Patentinformationssysteme zur Verbreitung von Wissen bei.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Prototyp zur Bestimmung des Geschlechts von Hühnern im Ei, Foto: Swen Reichhold
Prototyp eines Geräts zur Bestimmung des Geschlechts von Hühnerembryonen im Ei, Foto: Swen Reichhold


Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 50 Millionen männliche Eintagsküken der Legehennen-Linien unmittelbar nach dem Schlupf getötet, weil sie ökonomisch nicht verwertbar sind. Weltweit summiert sich die Anzahl auf 6 Milliarden. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, „[d]as Töten von Eintagsküken […] bis zur Mitte der Legislaturperiode [zu] beenden.“

Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die patentierte Methode der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung von Professorin Almuth Einspanier, einer der führenden Leipziger Wissenschaftlerinnen auf dem Gebiet der Endokrinologie. Mit dem von ihr entwickelten Testverfahren wird noch im embryonalen Stadium, lange vor dem Eintreten des Schmerzempfindens, innerhalb weniger Minuten das Geschlecht bestimmt. Der Test funktioniert ähnlich einem Schwangerschaftstest: Mittels einer aus dem bebrütetem Ei entnommenen Harnprobe wird anhand des Östrogengehalts bestimmt, ob es sich um ein weibliches oder ein männliches Küken handelt. Gemeinsam mit der SELEGGT GmbH wird die Methode für den massentauglichen Einsatz kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist die Etablierung einer serienreifen Technologie und Produktion innerhalb der kommenden zwei Jahre. Schon heute wird das ausgezeichnete Verfahren als „globale Möglichkeit für einen sektoralen Paradigmenwechsel in den Lieferketten der Legehennen-Haltung beschrieben“.

Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.

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Information und Beratung

Das Sachgebiet Transfer informiert und berät in allen Fragen der Erfinder- und Patenttätigkeit. Wir unterstützen die Angehörigen der Universität während des gesamten Innovationsprozesses und begleiten die Erfindung von der Anmeldung bis zum Patent. Als Ansprechpartner an der Schnittstelle von Wissenschaft und Wirtschaft gestalten wir gemeinsam mit den Erfinderinnen und Erfindern die Entwicklung zukunftsweisender Grundlagenerkenntnisse zur Marktreife.

In der universitären Forschung ist es üblich, Ergebnisse unverzüglich zu veröffentlichen. Hierbei wird oft übersehen, dass nach einer Veröffentlichung ein Patentschutz nicht mehr erreicht werden kann. Somit kann jeder diese Ergebnisse kostenlos nutzen.

Ein Patent sichert dem Inhaber eine auf maximal 20 Jahre begrenzte Monopolstellung zur Verwertung seiner Erfindung beziehungsweise seines Forschungsergebnisses zu. Der Patentinhaber kann die Erfindung selbst nutzen oder über eine Lizenz anderen Nutzungsrechte einräumen. Die Bedeutung dieses zeitlich begrenzten Ausschließlichkeitsrechts liegt vor allem darin, innovative Produkte und Verfahren vor Nachahmung durch Wettbewerber zu schützen. Ziel ist die erfolgreiche Verwertung, um sowohl einen wirtschaftlichen als auch einen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.

Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente, bilden somit eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg einer technischen Innovation. Häufig sind sie eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Technologietransfer aus der Forschung in die Wirtschaft sowie für die Einwerbung von Drittmitteln.

Ein weiterer Vorteil, insbesondere für Forschungseinrichtungen: Patente signalisieren, dass man auf dem betreffenden Gebiet arbeitet und über entsprechendes Know-how verfügt.

Die Universitäten werden häufig dafür gerügt, dass sie zwar über vielfältiges wissenschaftliches Forschungspotenzial verfügen, die Ergebnisse aber oft ungenutzt bleiben. Entweder weil keine oder nicht ausreichende Aktivitäten für eine Verwertung von attraktiven Forschungsergebnissen stattfinden oder ein gewerblich interessantes Forschungsergebnis durch fehlenden Rechtsschutz der allgemeinen Nutzung zugänglich ist. Dadurch werden Innovationen für einen Investor uninteressant. Der deutschen Wirtschaft entstehen dadurch immense Nachteile im internationalen Wettbewerb.

Eine Erfindung ist eine schöpferische Leistung zur Lösung eines technischen Problems. Um eine Erfindung patentrechtlich schützen zu lassen, muss sie:

  • neu sein, das heißt, sie darf nicht aus dem aktuellen Stand der Technik bekannt sein (hierzu gehören alle schriftlichen und mündlichen, auch die eigenen, Veröffentlichungen am Tag der Anmeldung);
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, das heißt, sie muss deutlich über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen und darf sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben;
  • gewerblich anwendbar sein, das heißt, die Erfindung ist auf irgendeinem gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, anwendbar.

Nicht schutzfähig sind unter anderem Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne, Regeln und die Wiedergabe von Informationen.

Computer-Programme sind durch das Urheberrecht geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Schutz auch durch Patente möglich – insbesondere dann, wenn Software zur Realisierung einer technischen Lösung benötigt wird.

Wichtig: Diagnostik- und Therapieverfahren am menschlichen oder tierischen Körper gelten nicht als gewerblich anwendbar und unterliegen daher nicht dem Patentschutz.

Erfolgreiche Patente und Patentvorhaben

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Endokrinologin Professorin Almuth Einspanier hält ein Ei in die Luft. Daneben ist ein Prototyp
Prototyp zur Bestimmung des Geschlechts von Hühnerembryonen, Foto: Swen Reichhold


Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 50 Millionen männliche Eintagsküken der Legehennen-Linien unmittelbar nach dem Schlupf getötet, weil sie ökonomisch nicht verwertbar sind. Weltweit summiert sich die Anzahl auf 6 Milliarden. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, „[d]as Töten von Eintagsküken […] bis zur Mitte der Legislaturperiode [zu] beenden.“

Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die patentierte Methode der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung von Professorin Almuth Einspanier, einer der führenden Leipziger Wissenschaftlerinnen auf dem Gebiet der Endokrinologie. Mit dem von ihr entwickelten Testverfahren wird noch im embryonalen Stadium, lange vor dem Eintreten des Schmerzempfindens, innerhalb weniger Minuten das Geschlecht bestimmt. Der Test funktioniert ähnlich einem Schwangerschaftstest: Mittels einer aus dem bebrütetem Ei entnommenen Harnprobe wird anhand des Östrogengehalts bestimmt, ob es sich um ein weibliches oder ein männliches Küken handelt. Gemeinsam mit der SELEGGT GmbH wird die Methode für den massentauglichen Einsatz kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist die Etablierung einer serienreifen Technologie und Produktion innerhalb der kommenden zwei Jahre. Schon heute wird das ausgezeichnete Verfahren als „globale Möglichkeit für einen sektoralen Paradigmenwechsel in den Lieferketten der Legehennen-Haltung beschrieben“.

Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.

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90 Prozent aller Patientinnen und Patienten mit einer chronischen Leukämie produzieren das mutierte Fusionsprotein BCR-ABL, das zur unkontrollierten Vermehrung weißer Blutkörperchen führt. Spezielle Medikamente blockieren die Aktivität des Proteins und unterdrücken den krankhaften Verlauf. Immer mehr Patientinnen und Patienten entwickeln jedoch eine Resistenz gegen bekannte Wirkstoffe, andere sprechen von Beginn an nicht auf die herkömmlichen Zytostatika an.

Daher stehen zunehmend neuartige Hemmstoffe für die sogenannten STAT5-Proteine im Fokus klinischer Forschungsarbeiten. Seit langem ist bekannt, dass vor allem STAT5A und STAT5B mit einer Vielzahl von Krebsarten in Verbindung stehen. Durch den Einsatz entsprechender Medikament, die v. a. STAT5B hemmen und dessen Aktivität zielgerichtet ausschalten, verspricht man sich eine Verlangsamung des Tumorwachstums bis hin zum Absterben der bösartigen Zellen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern um Prof. Dr. Berg ist es gelungen, Hemmstoffe gegen STAT5B zu identifizieren, die nicht nur bis zu 400-mal aktiver als bekannte Verbindungen wirken, sondern auch selektiv STAT5B und keine anderen Proteine der STAT-Familie inhibieren.

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Stafib-2 ist der aktivste Hemmstoff des Antitumortargets STAT5b. Grafik: Prof. Dr. Thorsten Berg


Mittels dieser Verbindungen können neue Arzneimittel entwickelt werden, die weniger aggressiv als bekannte Zytostatika wirken und insbesondere  Patienten mit Resistenzen gegen bekannte Medikamente neue Therapiemöglichkeiten eröffnen.

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Immer wieder sind glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel in den Schlagzeilen, da die zugrunde liegende chemische Verbindung als möglicherweise krebserregend diskutiert wird. Erst kürzlich hat ein amerikanisches Gericht entschieden, dass der Wirkstoff ein wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenerkrankung des Klägers ist. Der schnelle und möglichst einfache Nachweis von Glyphosat ist daher ein wichtiges Thema, dem sich Forscherinnen und Forscher der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden in Zusammenarbeit mit drei mittelständigen Firmen widmen.

Grundlage des Projekts sind Forschungsergebnisse aus einem vorangegangenen Projekt, bei denen zwei neuartige Nachweisprinzipien für Glyphosat entwickelt und zum Patent angemeldet wurden. Bislang konnte die umstrittene Substanz nur in einem aufwendigen und teuren labordiagnostischen Verfahren nachgewiesen werden. Die innovativen Analyseverfahren beruhen jedoch auf einer speziell beschichteten Oberfläche, an die unter anderem funktionalisierte Mikropartikel binden können. Der Nachweis kann im einfachsten Fall mit dem Auge oder optischen Analysegeräten erfolgen.
 

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Nachweisprinzip von Glyphosat, welches auf spezifischen biochemischen Bindungen von Hydrogel-Mikropartikeln sowie optischen Ausleseverfahren beruht, Grafik: Prof. Dr. Tilo Pompe
Nachweisprinzip von Glyphosat, welches auf spezifischen biochemischen Bindungen von Hydrogel-Mikropartikeln sowie optischen Ausleseverfahren beruht, Grafik: Prof. Dr. Tilo Pompe


In dem aktuellen Forschungsprojekt wollen die Kooperationspartner ein Verfahren zusammen mit neuen Technologien kombinieren und weiterentwickeln, um ein preiswertes und lokales Monitoring-System bereitzustellen, das den Zustand von Wasser und Lebensmitteln schnell und einfach erfassen kann. Langfristiges Ziel ist, die Verunsicherung in der Gesellschaft bezüglich dem Vorhandensein von Glyphosatbelastungen zu verringern. Das neue Kooperationsprojekt mit einem Gesamtumfang von 1,9 Millionen Euro, das von der Firma UMEX GmbH Dresden geleitet wird, wird von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) mit Mitteln des Freistaats Sachsen und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

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Prototyp eines Frühchen-Inkubators Foto: Universität Leipzig, Fotograf: Swen Reichhold

Zu früh geborene Kinder leiden oft unter lebensbedrohlichen Atemaussetzern, weil die Lungen und das Atemzentrum noch nicht richtig ausgereift sind. Die Atemaussetzer können 15 bis 20 Mal in der Stunde auftreten und müssen sofort behandelt werden, damit das Frühchen nicht unter Sauerstoffmangel leidet. Um das zu verhindern, will das Haptik-Labor des Paul-Flechsig-Instituts für Hirnforschung der Universität Leipzig eine Fußmanschette entwickeln, die dem Frühchen zum selbständigen Atmen verhelfen soll. Für dieses Forschungsprojekt namens „Neo-Takt“ erhält der Leiter des Haptik-Labors Prof. Dr. Martin Grunwald 108.000 Euro Preisgeld der Ferry-Porsche-Challenge. „Ich freue mich sehr, dass die Ferry-Porsche-Stiftung den so lebenswichtigen Bedarf einer technischen Fußmanschette für die kleinen Frühchen erkannt hat und die Jury uns mit dem ersten Platz prämiert“, sagt Prof. Dr. Martin Grunwald. „Unser Projekt hat das Ziel, die extrem häufigen Atemaussetzer von Frühgeborenen schneller als bisher zu beenden. Eine Luftdruckmanschette am Fuß des Frühgeborenen würde leichte Berührungsreize erzeugen, wenn die Atemaussetzer auftreten. Durch diese technischen Streicheleinheiten beginnt dann das Frühgeborene wieder selbständig zu atmen.“ Im Klinikalltag übernimmt das Pflegepersonal die Fußstimulation, was mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist, da die Kinderkrankenschwester sich vor jedem Körperkontakt mit dem Frühgeborenen die Hände desinfizieren muss. Eine technische, taktile Fußstimulation könnte das Streicheln des Füßchens übernehmen und damit den lebenswichtigen Zeitraum vom Eintritt der Atemstillstandphase bis zur Behandlung verringern. Durch diesen Zeitgewinn hoffen die Wissenschaftler die schädigenden Wirkungen des Sauerstoffmangels zu verringern und das gesunde Wachstum der Frühgeborenen zu fördern. 

Mit 1,5 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis zum Jahr 2023 ein Projekt der Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Marius Grundmann am Felix-Bloch-Institut für Festkörperphysik der Universität Leipzig. Ziel sei es, ein Spektrometer zu entwickeln, das so winzig ist, dass es zum Beispiel in einem Smartphone Platz findet. In den kommenden drei Jahren soll die in der Theorie weitgehend fertiggestellte Entwicklung zu einem gebrauchsfertigen Demonstrationsprodukt abgeschlossen sein. „Längerfristig wollen wir das neuartige Spektrometer für Anwendungen in die Industrie überführen“, blickt Grundmann optimistisch in die Zukunft. Gerade die Halbleiterphysik sei dafür prädestiniert, dass ihre Vorhaben in die Industrie kommen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Prof. Dr. Marius Grundmann
Prof. Dr. Marius Grundmann Foto: Universität Leipzig/Swen Reichhold

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