An der Universität Leipzig wird mehr als nur geforscht – es werden Innovationen geboren. Mit dem Leipzig Innovation Booster (LIB) setzt die Universität Leipzig ein klares Zeichen für Wertschöpfung, Zukunftsfähigkeit und regionalen Fortschritt.
Validieren – Verwerten – Verändern
Im Förderaufruf Validierungsförderung EFRE 2021–2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) steht der Universität Leipzig für das Vorhaben Leipzig Innovation Booster – LIB ein Projektvolumen von 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Der Förderzeitraum reicht vom 01.06.2025 bis zum 31.10.2028. Mit den bereitgestellten Mitteln werden innovative Validierungsprojekte finanziell unterstützt.
Der Leipzig Innovation Booster (LIB) verfolgt das Ziel, Lücken im Verwertungsprozess von Forschungsergebnissen zu schließen und die wirtschaftliche Verwertung innovativer Forschungsergebnisse zu steigern. Das Programm ist als themenoffene und flexible Validierungsförderung angelegt und unterstützt Forschende finanziell dabei, vielversprechende Forschungsergebnisse in die Anwendung zu bringen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
- Validierungsvorhaben mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwertung: Beispielsweise Ausgründung, Lizenzierung, Übertragung oder Einbringung der Ergebnisse in ein gemeinsames FuE-Verbundprojekt mit finanzieller Beteiligung eines oder mehrerer Unternehmen.
- Vielversprechende Forschungsergebnisse: Projekte müssen mindestens eine konkrete wirtschaftliche Anwendungsoption aufweisen.
- Technologiereifegrad (TLR): Projekte müssen mindestens TRL 3 erreicht haben (Funktionsnachweis oder Nachweis der generellen Machbarkeit)
- Keine Validierung zugunsten von Unternehmen: Die Unterstützung erfolgt ausschließlich zur Validierung von Forschungsergebnissen. Die im Rahmen vom Validierungsprojekt erzielten Ergebnisse müssen frei zugänglich sein.
- Technische Validierung: Beispielsweise Entwicklung von Prototypen oder Mustern, Skalierung, Erhöhung des Technologiereifegrads/TRL
- Marktanalysen: Durchführung oder Beauftragung von Marktstudien, Expertenbefragungen und Gesprächen mit potenziellen Anwendern
- Klärung rechtlicher Fragen: Beispielsweise zu Zulassungen und relevanten Normen
- Schutzrechtsrecherchen und Erlangung von Schutzrechten
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer Anwendung
- Entwicklung von Geschäftsmodellen
- Suche nach Verwertungspartnern
- Maximales Fördervolumen: Bis zu 100.000 Euro (einschließlich 10 Prozent des Budgets für das Programmmanagement)
- Förderformate: Für Forschende stehen die drei Formate IMPULS, QUICK und DYNAMIC zur Verfügung
- Projektlaufzeit: Bis zu 12 Monate
- Maximaler Zuschuss: Bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten des bereinigten Projektbudgets
- Förderfähige Ausgaben und Kosten: Personal, Material, Instrumente und Ausrüstung, Fremdleistungen einschließlich Auftragsforschung sowie Schutzrechtsrecherchen und die Erlangung von Schutzrechten
Bitte beachten Sie, dass für alle Validierungsvorhaben die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen (FRL Validierungsförderung) vom 01. Juli 2023 gilt.
Weitere Informationen zu den Förderformaten und zum Antragsverfahren finden Sie im Intranet der Universität Leipzig. Bei Fragen oder Interesse an einer Förderung können Sie sich direkt an den Programmmanager wenden: