So verschieden wie die Wege zur Promotion, so unterschiedlich fallen die Finanzierungsmöglichkeiten für Promovierende aus. Drei grundsätzliche Lösungen sind zu unterscheiden: die Aufnahme in ein strukturiertes Promotionsprogramm der Universität Leipzig, eine Anstellung oder ein Stipendium. Diese drei Optionen werden hier mit ihren unterschiedlichen Angeboten vorgestellt.
Finanzierung über eine Stelle
Promovierende können an der Universität Leipzig oder an anderen Einrichtungen angestellt werden. Diese Anstellung kann sowohl im Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben als auch unabhängig von diesem erfolgen. Zumeist wird ein Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) oder als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in abgeschlossen. Zu beachten sind die tarifrechtlichen Unterschiede zwischen beiden Beschäftigungsarten. Im Unterschied zum Stipendium werden stets Ansprüche in der Sozialversicherung erworben. Allerdings greifen bei einer Anstellung im Zusammenhang mit der eigenen Qualifizierung die Befristungsregelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Finanzierung über strukturierte Promotionsprogramme
Promotionsprogramme bieten Promovierenden Stellen oder Stipendien zur Aufnahme einer strukturierten Promotion. Interessierte bewerben sich direkt bei den einzelnen Programmen, welche über die Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren entscheiden.
Promotionsstipendien
Die Universität Leipzig, der Freistaat Sachsen sowie zahlreiche Begabtenförderwerke gewähren Promovierenden Stipendien. Voraussetzung dafür ist meist ein überdurchschnittlicher Studienabschluss und das erfolgreiche Durchlaufen eines formalisierten Auswahlprozesses. Am Beginn steht zumeist ein Exposé des Vorhabens, das häufig von zwei Hochschullehrenden begutachtet wird. Das Bewerbungsverfahren nimmt mindestens ein halbes Jahr in Anspruch.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und viele Stiftungen bieten Promotionsstipendien an. Die Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke der Bundesrepublik Deutschland stellt unter Stipendium Plus die Stipendien von 13 Begabtenförderungswerken vor.
Folgende Stipendien vergibt die Universität Leipzig bzw. der Freistaat Sachsen:
Der Freistaat Sachsen vergibt auf Grundlage der ESF Plus Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung Promotionsstipendien für Promotionsvorhaben, die zwischen dem 1. Juni und dem 1. September 2023 beginnen. Bewerbungsfrist ist der 14. Dezember 2022.
Die Universität Leipzig vergibt Wiedereinstiegsstipendien, um den Abschluss der Promotion von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu fördern, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen haben.
Projekte zu „geistigen und kulturellen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa“ finanziert das Programm des Sasakawa Young Leaders Fellowship Fund (Sylff). Mit ihm sollen Promovierende mit Potenzial für zukünftige Führungsaufgaben gefördert werden. Angesprochen sind vor allem geistes-, sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Fächer. Die Bewilligungsdauer kann drei Jahre betragen. Auf der Seite zum Sylff-Programm finden Sie weiterführende Informationen und die Bewerbungstermine.
Der Freistaat Sachsen unterstützt überdurchschnittlich qualifizierte Promovierende im Graduiertenstudium. Anträge sind an das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig zu richten. Die Vergabe der Stipendien erfolgt jährlich. Bewerbungsfrist ist der 30. Juli eines Jahres.