Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist eine spezielle Interessenvertretung innerhalb der Universität Leipzig, welche für Angelegenheiten zuständig ist, die alle Beschäftigten der Universität betreffen. Er wird neben den beiden örtlichen Personalräten gewählt, die räumlich oder organisatorisch voneinander getrennt sind. Der GPR ist politisch neutral.

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Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist für die Bereiche zuständig, die sowohl den Hochschulbereich als auch die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig betreffen. Beispielsweise ist der GPR zuständig für:

Der Gesamtpersonalrat ist wie die anderen Personalräte verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen sowie die Dienstvereinbarungen zu achten. In der Regel ist der GPR nicht für einzelne Personalangelegenheiten zuständig.

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