Unsere Universität bietet internationalen Wissenschaftler:innen vielfältige Möglichkeiten, einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt an unserer Hochschule zu verbringen. Ob im Rahmen des DAAD-Gastdozent:innenprogramms, über ein DAAD-Stipendium, unsere bilateralen Partnerschaften oder gefördert durch Erasmus+ – wir informieren Sie über die verschiedenen Optionen.
DAAD-Programme
Mit seinen veschiedenen Programmen fördert der DAAD die Internationalisierung deutscher Hochschulen. Die Programme richten sich sowohl an zukünftige Gastdozent:innen als auch an Gastwissenschaftler:innen.
Das DAAD-Gastdozent:innenprogramm fördert Gastdozenturen besonders qualifizierter ausländischer Hochschullehrender. Das Programm gilt für alle Fächer sowie für Wissenschaftler:innen aus allen Weltregionen.
Voraussetzungen
Die Initiative für eine Gastdozentur geht von unserer Universität aus. Sie ist für die inhaltliche Betreuung und die Organisation des Projekts verantwortlich. Anforderungen an Gastdozent:innen sind:
- wissenschaftliche Qualifikation (Mindestvoraussetzung ist die Promotion)
- umfangreiche Lehrerfahrung
Der DAAD fördert Gastwissenschaftler:innen mit Stipendien für kurze Aufenthalte an unserer Universität von bis zu drei Monaten. Sie benötigen dafür:
- eine fachliche Betreuerzusage des entsprechenden Instituts an unserer Universität
- eine Förderzusage des DAAD
Weitere Informationen erhalten Sie beim DAAD.
Über die Programme des projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) des DAAD erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen eines binationalen Forschungsprojekts zu stärken. Mit insgesamt 30 Programmen fördert der DAAD Kooperationen zwischen ausländischen Forschenden und deutschen Wissenschaftler:innen. Besonders für den wissenschaftlichen Nachwuchs bieten die Programme einzigartige Möglichkeiten der Weiterqualifizierung.
Eine Übersicht der aktuellen Projekte sowie Programmausschreibungen und Informationen zum Bewerbungsprocedere finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Voraussetzungen
Die Programme stehen allen Fachrichtungen offen. Voraussetzung für einen Antrag ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem Sie gemeinsam mit unseren Wissenschaftler:innen arbeiten möchten.
Finanzielle Unterstützung
Förderungsfähig sind die spezifisch personenbezogenen Mehrkosten, die sich durch den Austausch der Beteiligten ergeben können. Unsere Universität sowie Ihre Heimathochschule zahlt ausschließlich die Fahrt- und Aufenthaltskosten. Besondere Charakteristika einzelner bilateraler Programme sind in den länderspezifischen Hinweisen aufgeführt.
Bewerbung
Bewerben Sie sich bitte über das DAAD-Portal.
Erasmus+ Programme
Erasmus+ bietet Ihnen weitere Förderungsmöglichkeiten eines Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalts an unserer Universität. Es werden sowohl internationale Gastwissenschafler:innen aus Erasmus+ Programmländern (KA 103) als auch aus Erasmus+ Partnerländern (KA107) gefördert.
Im Rahmen der Erasmus+ Leitaktion 103 (KA 103) können Gastwissenschaftler:innen aus Erasmus+ Programmländern für Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalte an unsere Universität kommen. Zur inhaltlichen und terminlichen Planung Ihres Aufenthaltes setzen Sie sich bitte mit ihrer hiesigen Projektpartnerin oder Ihrem Projektpartner in Verbindung.
Voraussetzungen
Um an einem Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ KA 103 teilzunehmen, benötigen Sie ein Anstellungsverhältnis an einer unserer Partnerhochschulen.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung Ihres Aufenthaltes beantragen Sie an Ihrer Heimatuniversität. Die Zuschüsse über Erasmus+ zur Dozent:innenmobilität trägt immer die entsendende Einrichtung.
Als Wissenschaftler:in aus einem Erasmus+ Partnerland haben Sie die Möglichkeit, für einen Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt an unsere Universität zu kommen. Der Aufenthalt sollte mindestens fünf Tage bis maximal 60 Tage dauern (jeweils ohne Reisetag). Absolvieren Sie einen Lehraufenthalt, müssen Sie in dieser Zeit mindestens acht Stunden pro Woche lehren.
Um als Wissenschaftler:in oder als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in gefördert zu werden, benötigen Sie eine Nominierung. Diese kann ausschließlich in den im Zuwendungsvertrag genannten Fächern erfolgen.
Voraussetzungen
Um im Rahmen von Erasmus+ KA 107 einen Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt bei uns durchzuführen, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Ein bewilligter Projektantrag zur Erasmus+ Mobilitätsförderung mit Partnerländern liegt vor.
- Eine unterschriebene interinstitutionelle Erasmus+ Vereinbarung (iiA) zwischen unserer Universität und Ihrer Hochschule liegt vor.
Zusätzlich benötigen Sie:
- ein Anstellungsverhältnis an einer Partnerhochschule
- eine Nominierung durch die:den Projektverantwortliche:n
Finanzielle Förderung
Während Ihres Aufenthalts werden Sie mit einem vollen Tagessatz bis einschließlich zum 14. Tag der Mobilität gefördert. Der volle Tagessatz beträgt 160 Euro. Zwischen dem 15. und dem 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht der finanzielle Zuschuss 70 Prozent des Tagessatzes.
Der einmalige Reisekostenzuschuss ergibt sich aus der einfachen Luftliniendistanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
einfache Entfernung | Betrag |
---|---|
10 – 99 Kilometer | 20 Euro |
100 – 499 Kilometer | 180 Euro |
500 – 1.999 Kilometer | 275 Euro |
2.000 – 2.999 Kilometer | 360 Euro |
3.000 – 3.999 Kilometer | 530 Euro |
4.000 – 7.999 Kilometer | 820 Euro |
8.000 Kilometer | 1.500 Euro |
Der Ablauf
Vor dem Aufenthalt
- Mobilitätsvereinbarung Erasmus+ KA 107 weltweit ausfüllen
Halten Sie die genauen Daten und Pläne für Ihren Erasmus+ Lehraufenthalt fest. Das Dokument muss im Anschluss von Ihnen selbst sowie den fachverantwortlichen Personen Ihrer Hochschule und unserer Universität unterzeichnet werden. - Online Bewerbung und Registrierung für Erasmus+ weltweit Förderung
Registrieren Sie sich bitte außerdem in unserer Datenbank MoveOn und laden dort Ihre Mobilitätsvereinbarung hoch. - Fördervereinbarung Erasmus+ KA107 weltweit / Grant Agreement
Für Ihren geplanten Aufenthalt erhalten Sie von uns eine Fördervereinbarung auf Grundlage der Mobilitätsvereinbarung und Online-Registrierung. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch und verbessern oder ergänzen Sie falls notwendig Angaben zu Ihrer Person. Gleichzeitig werden die Zahlungsmodalitäten geklärt.
Beginn des Aufenthalts
- Einreichen der unterzeichneten Fördervereinbarung
- Auszahlung des Stipendiums
Ende des Aufenthalts
- Aufenthaltsbescheinigung ausfüllen
Tragen Sie in die Aufenthaltsbescheinigung alle Aktivitäten Ihres Aufenthalts an unserer Universität ein. Achten Sie dabei bitte auf die korrekte Angabe des Start- und Enddatums Ihres Aufenthalts. Lassen Sie das Dokument von Ihrer hiesigen Projektpartner:in unterschreiben und stempeln.
Nach dem Aufenthalt
- Erasmus+ Teilnahmebericht
Der Erasmus+ Teilnahmebericht ist mit Erhalt der Förderung obligatorisch. Dafür erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt eine automatisch generierte E-Mail mit dem Link zum Teilnahmebericht (Absender EU-Survey – bitte SPAM-Ordner überprüfen). - Anerkennung
Erkundigen Sie sich an Ihrer Heimathochschule, wie Ihnen der Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt anerkannt werden kann.