Wir informieren Sie über alle Schritte zum erfolgreichen Start Ihres Weges zum Bachelor, Diplom oder Staatsexamen – von den Zugangsvoraussetzungen, zur Bewerbung bis hin zur Zulassung.
Voraussetzungen
Wenn Sie bei uns studieren möchten, benötigen Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für deutsche Universitäten. Ob Ihr Abschluss zum Bachelor-, Staatsexamen- oder Diplomstudium in Deutschland berechtigt, können Sie über die Datenbank Anabin oder der DAAD-Zulassungsdatenbank prüfen. Wenn Sie sich mit dem Zeugnis einer Feststellungsprüfung bewerben, stellen Sie sicher, dass dieses zum Studium an allen Universitäten in Deutschland (nicht nur Fachhochschulen) berechtigt.
Unser Tipp: Ihre HZB-Note ist für viele Fächer ein wichtiges Auswahlkriterium. Mithilfe des Studieneignungstest TestAS können Sie diese um bis zu 0,4 Punkte verbessern, wenn Sie beide Testmodule mit ausgezeichneten Ergebnissen absolvieren.
Unsere Universität bietet überwiegend deutschsprachige, aber auch einige wenige englischsprachige Studiengänge an. Je nach Studiengang stellen wir bestimmte Anforderungen an Ihre Sprachkenntnisse.
Studium auf Deutsch
Für einen deutschsprachigen Studiengang benötigen Sie mindestens Deutschkenntnisse entsprechend der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ auf Stufe 2 (DSH-2) oder ein äquivalentes Zertifikat. Wir akzeptieren ausschließlich folgende Zertifikate:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveaustufe 2 (DSH-2)
- Test Deutsch als Fremdsprache, Niveaustufe 4 (TDN4 in allen Kategorien)
- Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung (FSP)
- interDaF-Prüfung C1, Stufe 2
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch C2 (ÖSD C2)
- telc Deutsch C1 Hochschule
- Deutsche Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Zum Bewerbungsstart reicht für fast alle Studiengänge zunächst ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) aus. Spätestens zur Immatrikulation müssen Sie eine Kopie Ihres anerkannten Deutschzertifikats (siehe oben) nachweisen. Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin benötigen Sie die geforderten Deutschkenntnisse jedoch bereits spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
Sollten Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse noch nicht nachweisen, können Sie sich auf den studienvorbereitenden Deutschkurs B2-C1 „FIT für das Studium – Deutsch“ bewerben.
Studium auf Englisch
Für einen englischsprachigen Studiengang benötigen Sie Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die spezifischen Anforderungen entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot. Bei Fragen wenden Sie sich an die dort verlinkten Studienfachberater:innen.
Wir empfehlen Ihnen, auch Deutschkenntnisse zu erwerben, um Ihr Studium zu erleichtern und sich im Alltag in Leipzig besser zurechtzufinden.
Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse
Je nach Studiengang können zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sein. Die spezifischen Anforderungen entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot. Bei Fragen wenden Sie sich an die dort verlinkten Studienfachberater:innen.
Gegebenenfalls ist für Ihren Studiengang eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Informieren Sie sich mit Hilfe der Übersicht zu Eignungsfeststellungsprüfungen oder direkt beim jeweiligen Institut, ob das für Ihren gewünschten Studiengang der Fall ist. Die Termine für die Eignungsfeststellungsprüfung können von den Bewerbungsfristen der Studiengänge abweichen, meist finden die Prüfungen einige Zeit vor den unten genannten Bewerbungsfristen statt. Informieren Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Institut.
Bewerbung
Der Bewerbungsprozess sowie die Bewerbungsfristen hängen ab von:
- Ihrer Staatsangehörigkeit,
- Ihrem Schulabschluss, und
- ob der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge haben eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, sodass die Auswahl anhand bestimmter Kriterien erfolgt. Zulassungsfreie Studiengänge hingegen stehen allen Bewerber:innen offen, sofern die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
An unserer Universität können Sie sich für maximal zwei Studiengänge gleichzeitig bewerben, jedoch für maximal einen zulassungsfreien Studiengang. In unserem Studienangebot finden Sie heraus, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Fristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Studienbeginn im Wintersemester:
- über uni-assist: Anfang April – 15. Juli
- über AlmaWeb: Anfang Mai – 15. Juli
- Studienbeginn im Sommersemester: Anfang November – 15. Januar
Fristen für zulassungsfreie Studiengänge
- Studienbeginn im Wintersemester:
- über uni-assist: Anfang April – 1. September
- über AlmaWeb: Anfang Mai – 1. September
- Studienbeginn im Sommersemester: Anfang November – 1. März
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig zu bewerben, damit Sie fehlende Dokumente bis zur Frist nachreichen können. Beachten Sie außerdem, dass die Fristen für die Eignungsfeststellungsprüfungen bereits vor den genannten Fristen liegen können.
Für Bewerber:innen mit EU- und EWR-Staatsangehörigkeit gelten für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin abweichende Bewerbungsfristen und zusätzliche Bewerbungsschritte (siehe Abschnitt „Bewerbungsschritte je nach Schulabschluss“).
Internationaler Abschluss und Abschluss von deutschem Studienkolleg
Wenn Sie einen internationalen Bildungsabschluss oder einen Abschluss von einem Studienkolleg in Deutschland haben, bewerben Sie sich über das Portal uni-assist. Die Bewerbung läuft ausschließlich online über das Portal „My assist“ (Anleitung für die uni-assist-Bewerbung). Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen hoch. Reichen Sie Ihre Dokumente in der Originalsprache ein sowie als vereidigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische (englischsprachige Dokumente benötigen keine Übersetzung).
Folgende Unterlagen gehören in der Regel zu einer vollständigen Bewerbung und müssen innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden:
- Zeugnis des Sekundarschulabschlusses mit Fachnoten (z. B. Baccalauréat, School Leaving Certificate)
- Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse
- Gegebenenfalls Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung
- Gegebenenfalls Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung des Studienkollegs
- Gegebenenfalls Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen sowie Studienabschlüsse
- Gegebenenfalls Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung Ihres gewünschten Studiengangs
- Bewerbungen aus China, Indien oder Vietnam: Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) – aktuelle Bestimmungen finden Sie auf den Webseiten der APS: China, Indien, Vietnam
- Bewerbungen zum höheren Fachsemester: Einstufungsformular des zuständigen Prüfungsausschusses beziehungsweise für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie Anrechnungsbescheid vom zuständigen Landesprüfungsamt.
Unter Umständen müssen Sie noch weitere Dokumente einreichen. Prüfen Sie dafür die Länderhinweise von uni-assist.
Hinweis: Wenn Sie den TestAS absolviert haben, dann tragen Sie die Ergebnisse bei uni-assist bitte unter „Meine Anträge“, „TestAS“ ein.
Deutscher Abschluss (Abitur)
Wenn Sie Ihre Allgemeine Hochschulreife (Abitur) in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, bewerben Sie sich über unser Online-Portal AlmaWeb, wo Sie über weitere notwendige Schritte informiert werden.
Bitte beachten Sie, dass das International Baccalaureate Diploma (IB Diploma) als internationaler Abschluss zählt.
Wenn Sie Staatsangehörige:r eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, gilt für Sie eine Sonderregelung für medizinische Studiengänge, Rechtswissenschaften sowie zulassungsbeschränkte Bachelor of Arts- und Bachelor of Science-Studiengänge.
Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin
Bewerben Sie sich über die Stiftung für Hochschulzulassung. Beachten Sie die Auswahlkriterien im Zentralen Vergabeverfahren.
Nutzen Sie dieses Verfahren auch, wenn Sie bereits bei uns immatrikuliert sind und den Studiengang wechseln möchten.
Rechtswissenschaft und zulassungsbeschränkte B. A.- und B. Sc.-Studiengänge
Für diese Studiengänge beteiligt sich unsere Universität am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von der Stiftung für Hochschulzulassung. Registrieren Sie sich online. Dabei erhalten Sie Identifikationsnummern (BID, BAN), die Sie bei der späteren Bewerbung benötigen. Bitte bewerben Sie sich anschließend über
- Uni-assist e.V., wenn Sie einen internationalen Bildungsabschluss besitzen und noch nicht an unserer Universität immatrikuliert sind.
- AlmaWeb, wenn Sie ein deutsches Abitur besitzen oder bereits bei uns studieren.
Auch für ein höheres Fachsemester bewerben Sie sich über uni-assist oder AlmaWeb, abhängig von Schulabschluss, Staatsangehörigkeit und Studiengang. Jedoch lassen Sie sich Ihre bisherigen Studienleistungen vorher von der zuständigen Stelle anrechnen. Die zuständige Stelle hängt davon ab, ob Sie Ihre bisherigen Leistungen im Ausland oder in Deutschland erbracht haben und auf welches Fach Sie sich bewerben.
Wechsel zur Universität Leipzig aus dem Ausland
Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin benötigen Sie einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamts. Wenden Sie sich dafür bitte mit einem persönlichen Antrag sowie übersetzten und beglaubigten Zeugniskopien an:
- Medizin und Zahnmedizin
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie - Pharmazie
Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe
Für alle anderen Studiengänge benötigen Sie einen Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses unserer Universität. Die richtige Ansprechperson und die Kontaktadresse für Ihren Studiengang finden Sie in unserem Studienangebot.
Wechsel zur Universität Leipzig aus Deutschland
Sie benötigen einen Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses unserer Universität. Geben Sie bitte Ihren bisherigen Studiengang und das Fachsemester an und reichen zusätzlich eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer zuletzt besuchten deutschen Hochschule sowie Ihre Studienverlaufsbescheinigung ein.
Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Veterinärmedizin oder Zahnmedizin legen Sie Ihrer Bewerbung bitte außerdem folgende Dokumente bei:
- Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters sowie eine Studienverlaufsbescheinigung
- abgeschlossene vorklinische Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder eine vom Prüfungsamt bestätigte Gesamtübersicht Ihrer erbrachten Studienleistungen in einfacher Kopie
- Bewerben Sie sich für ein Kliniksemester, benötigen Sie zusätzlich eine unbeglaubigte Kopie des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (für Medizin), des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung (für Pharmazie), des Zeugnisses der Naturwissenschaftlichen oder der Zahnärztlichen Vorprüfung (für Zahnmedizin) oder des Zeugnisses des Vorphysikums oder des Physikums (für Veterinärmedizin). Der Nachweis der einzelnen vorklinischen Leistungsscheine ist dann nicht erforderlich.
Wenn aufgrund von Krieg oder Fluchtumständen Ihre Zeugnisse nur lückenhaft vorliegen oder gänzlich fehlen, orientieren wir uns am Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 2015 und vom 26. Februar 2026. Diese Beschlüsse gewähren eine Beweiserleichterung. Somit kann auf die Vorlage der offiziellen Zeugnisse verzichtet werden, wenn der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung indirekt belegt wird.
Ablauf bei Unvollständigkeit Ihrer Unterlagen:
- Sie werden von uni-assist e.V. während des Bewerbungsprozesses kontaktiert.
- Sie erhalten einen Selbstauskunftsbogen, in dem Sie Angaben zu Ihren fehlenden Zeugnissen machen können. Diese werden auf Plausibilität geprüft.
- Basierend auf Ihrer Selbstauskunft sowie den vorgelegten Unterlagen wird individuell über Ihre formale und fachliche Eignung entschieden.
Reichen Sie alle verfügbaren Nachweise ein, wie beispielsweise Studienausweise oder Fotos von Prüfungen.
Wir empfehlen Ihnen, vor der Bewerbung zu einem persönlichen Beratungsgespräch während der Sprechzeiten in unsere Stabsstelle Internationales zu kommen.
Auswahlverfahren
Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie eine Zulassung, wenn Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich erfolgreich frist- und formgerecht beworben haben.
Bewerber:innen mit EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit
Informieren Sie sich über die Auswahlkriterien für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung und für Studiengänge, die am dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Die NC-Werte der vergangenen Jahre können Sie in unserer Tabelle einsehen.
Bewerber:innen mit anderer Staatsangehörigkeit
Für Bewerber:innen, die keine EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, werden Studienplätze im Rahmen von Quoten vergeben, abhängig vom Studiengang:
- für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin: 5 Prozent der verfügbaren Studienplätze
- für alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge: 10 Prozent der verfügbaren Studienplätze.
Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt anhand verschiedener Kriterien:
- Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die Note Ihrer HZB ist das wichtigste Kriterium. Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung durch uni-assist erhalten Sie einen Prüfbericht mit Ihrer HZB-Note. Je besser Ihre HZB-Note im Vergleich zu anderen Bewerber:innen ist, desto höher ist Ihre Chancen auf einen Studienplatz. - Staatsbürgerschaft
In der Regel wird für einen Studiengang maximal ein Platz pro Herkunftsland vergeben. Bei Herkunftsländern mit einer Einwohner:innenzahl von mindestens 83 Millionen (Vergleichswert Deutschland), können bis zu zwei Plätze vergeben werden. - Losverfahren
Sie erhalten im Zulassungsverfahren eine automatisch generierte Losnummer. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
Zulassung
Über unser Online-Portal AlmaWeb wird Ihnen ein Bescheid über das Ergebnis Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt. Mit einem Zulassungsbescheid wird Ihnen ein Studienplatz an der Universität Leipzig angeboten.
Wenn Sie sich über uni-assist beworben haben, erhalten Sie die Zugangsdaten für AlmaWeb per E-Mail. Wenn Sie sich bereits über AlmaWeb beworben haben, erhalten Sie keine weiteren Zugangsdaten.
Wann Ihr Bescheid voraussichtlich in AlmaWeb verfügbar ist, richtet sich nach dem jeweiligen Studiengang:
- zulassungsbeschränkte Studiengänge
- 1. Fachsemester zum Wintersemester: Mitte August
- höheres Fachsemester zum Wintersemester: Mitte bis Ende September
- höheres Fachsemester zum Sommersemester: Mitte bis Ende März
- zulassungsfreie Studiengänge
- fortlaufend, in der Reihenfolge des Eingangs
Sobald Ihr Bescheid in AlmaWeb für Sie bereitsteht, informieren wir Sie per E-Mail. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr AlmaWeb-Konto und Ihr E-Mail-Postfach einschließlich Junk- oder Spam-Ordner, um keine Frist zu verpassen.
Haben Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie den Studienplatz innerhalb der gesetzten Frist annehmen. Über diesen und weitere Schritte informieren wir Sie unter „Studienstart und Leben in Leipzig“.