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Im Wintersemester 2020/21 wird es Erleichterungen für den Studienverlauf  geben: Diese umfassen eine Verlängerung der Abgabefrist bei schriftlichen Prüfungsleistungen um i.d.R. vier Wochen sowie eine Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen.

Bitte setzen Sie sich mit den Modulverantwortlichen in Verbindung, wenn Sie eine Verlängerung der Abgabefrist bzw. eine Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Die Lehrenden des Herder-Instituts machen darauf aufmerksam, dass Sie im Fall einer Verlängerung der Abgabefrist ggf. auch mit einer längeren Begutachtungsdauer rechnen müssen, da im laufenden Semesterbetrieb die Zeitkapazitäten für Begutachtungen knapper sind als in der vorlesungsfreien Zeit.

Weitere Informationen zur Verlängerung der Regelstudienzeit und der Abgabefristen finden Sie hier.