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Die sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit umfangreichen Schließungen im Bereich Freizeit und Kultur, Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht für viele Bereiche beschlossen. Die Verordnung gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020. Die Universitätsleitung hat daraus folgende Maßnahmen abgeleitet.

 

  • Die Gebäude der Universität Leipzig bleiben für ihre Angehörigen vorerst weiter geöffnet, sie schließen jedoch alle für die allgemeine Öffentlichkeit (externe Besucher und Gäste).
    Bibliotheken: Unter Einhaltung der bereits geltenden, strengen Corona-Schutzvorgaben bleiben Bibliotheken vorerst weiter geöffnet. Die Öffnungszeiten werden entsprechend der kritischen Situation angepasst. Mehr Informationen
  • Die geltende Homeoffice-Regelung ist „voll aktiv“. Unser wichtigstes Ziel ist es, den Universitätsbetrieb kontinuierlich zu gewährleisten. Nach Antragstellung durch jeden Mitarbeitenden selbst entscheiden die direkten Dienstvorgesetzten über Umfang und Rahmen der Tätigkeiten im Homeoffice.
  • Präsenzlehrveranstaltungen in kleineren Gruppen sind weiterhin möglich, auch beziehungsweise gerade im Rahmen von Hybrid-Veranstaltungen. Der Lehrbetrieb bleibt unter Ausnutzung aller digitalen Möglichkeiten selbstverständlich aktiv.
  • Im Rahmen von Präsenzlehrveranstaltungen (SächsCoronaSchVO, § 3) ist bis zum persönlichen Sitzplatz, an dem die Abstandsregelungen gewahrt sein müssen, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Computer-Pools in Seminar- und Hörsaalgebäude am Campus Augustusplatz werden geschlossen. Die PC-Pools im Neuen Augusteum (2. Etage) sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Die Einhaltung des Hygienekonzeptes wird durch regelmäßige Kontrollgänge von Mitarbeitenden der Universität und des Wachschutzes sichergestellt. Dezentrale Pools können geöffnet bleiben, wenn die Fakultäten die Überprüfung vor Ort gewährleisten.
  • Eine stringente, vollumfängliche Kontaktverfolgung ist für alle Hochschulangehörigen zu realisieren. Konkrete Informationen können Sie auf der Seite zur Kontaktnachverfolgung nachlesen.