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In der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) wird seit dem 26. Januar 2021 die Kindernotbetreuung auch für Studierende ermöglicht.

Laut Corona-Schutz-Verordnung § 5a Abs.4 Ziff. 4 müssen Studierende der Einrichtung ihrer Kinder nachweisen, dass Sie als Student_in einer Hochschule wegen der unmittelbaren Vorbereitung auf eine oder der Ablegung einer zur Abschlussnote zählenden Prüfung an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigen nicht abgesichert werden kann.

Das Studienbüro kann Ihnen, wenn dem so ist, bescheinigen, dass Sie sich der unmittelbaren Vorbereitung auf eine oder der Ablegung einer zur Abschlussnote zählenden Prüfung befinden.

Haben Sie das aktuell vor sich, in einem Modul oder einer anderen Prüfung?

Falls dem so ist, schicken Sie bitte Ihre Matrikelnummer und die Module, in denen Sie vor der Prüfung stehen, an Herrn Kretschmer (almaphilol(at)uni-leipzig.de). Dieser fertigt Ihnen dann eine Bescheinigung an und übersendet Ihnen diese als PDF.

Bitte kontaktieren Sie uns auch in dieser Angelegenheit von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse.