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Das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert zukünftige Promotionsvorhaben im Rahmen von ESF-Promotionsstipendien. Anträge können bis 14. Dezember 2022 bei der Universität Leipzig eingereicht werden.

Grundlage der Förderung ist die ESF Plus Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen.

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen, deshalb müssen künftige Promovierende ihren Antrag bis 14. Dezember 2022 bei der Universität Leipzig einreichen. Die Universität Leipzig wird die Einzelanträge evaluieren und dann einen Sammelantrag beim Mittelgeber einreichen, der eine Liste mit priorisierten Einzelvorhaben enthalten wird.

Rahmenbedingungen

  • Förderdauer: Das Promotionsstipendium wird bis zu vier Jahre gewährt.
  • Förderhöhe: Stipendiat:innen erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro je Kind.
  • Beginn der Promotion: Die Promotionsvorhaben sollen jeweils zum Monatsersten zwischen dem 1. Juni und dem 1. September 2023 beginnen.

Mehr Informationen zum ESF-Promotionsstipendium