Nachricht vom

Gastbeitrag Dr. Rottmann (Kompetenzzentrum Öff. Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge) und Dr. Assmann (Friedrich-Naumann-Stiftung) zum BVerfG-Urteil zum Berliner Mietendeckel in der Welt vom 20.4.21.

Der Berliner Mietendeckel wurde eingeführt, um die steigenden Mieten in der Hauptstadt zu begrenzen. Das Verfassungsgericht stellte nunmehr fest, dass das Land Berlin gar nicht zuständig war. Die Autoren legen im Gastbeitrag dar, dass der Mietendeckel zudem auch kontraproduktiv wirkte, das Angebot an Wohnungen weiter verknappte, Investitionen verhinderte und den Druck für Mieter, überhaupt eine passende Wohnung zu finden, verstärkte. Sie zeigen zudem Lösungen auf, inwiefern sich eine Entspannung der Lage erreichen ließe.

Den Gastbeitrag finden Sie hier.