Nachricht vom

Der Fakultätsrat hat in seiner gestrigen außerordentlichen Sitzung beschlossen, alle Abschlussklausuren (d.h. die jeweils ersten Klausuren im 1. und 3. Fachsemester) sowie die Klausuren in den Grundlagenfächern „Kriminologie“ und „Einführung in das Recht und die Rechtswissenschaft“ im WS 2020/21 durch Ersatzleistungskontrollen zu ersetzen.

Ausschlaggebend hierfür war, dass durch die gegenwärtige pandemiebedingte Begrenzung der Hörsaalkapazitäten die Klausuren in den teilnehmerstarken Veranstaltungen tatsächlich nicht durchführbar sind.

Im Übrigen wird nach Möglichkeit, das heißt in Teilen unter Terminverlegung in die vorlesungsfreie Zeit, an Präsenzprüfungen festgehalten. Erforderlichenfalls wird der Fakultätsrat eine weitergehende Entscheidung bzgl. der Wiederholungsklausuren bzw. weiterer Grundlagenfächer treffen.