Nachricht vom

Für das Sommersemester 2021 bleibt aufgrund des Krisenfalls (Corona-Pandemie) weiterhin die Manteländerungssatzung gültig. Insbesondere bedeutet dies,

  • dass dort, wo dies vorgesehen ist, alternative Prüfungsleistungen abgehalten werden,
  • schriftliche Arbeiten elektronisch eingereicht werden können
  • und dass die Möglichkeit besteht, für schriftliche Prüfungsleistungen eine vierwöchige Verlängerung der Abgabefrist zu erhalten. Diese vierwöchige Verlängerung muss nicht eigens beantragt werden, sondern es reicht, wenn (im Falle von Modulen) die Modulverantwortlichen informiert werden oder (im Falle von Abschlussarbeiten) Frau Müller im Prüfungsamt davon in Kenntnis gesetzt wird.