Nachhaltigkeit umfasst dabei nicht nur ökologische, sondern explizit auch soziale und ökonomische Aspekte im Sinne der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der UN. Antragsberechtigt sind alle Universitätsmitglieder, also Studierende sowie Gruppen von Studierenden, Wissenschaftler:innen, Verwaltungsangestellte, Lehrende oder auch ganze Fachbereiche.
Die Bewerbung ist einfach: Schicken Sie eine formlose E-Mail von Ihrer Uni-Mail-Adresse. Darin enthalten: Projektziel, -laufzeit und -verantwortliche sowie eine Beschreibung und Begründung der zu fördernden Maßnahme. Hierbei soll Raum für neue Ideen und kreative, gern auch unterschiedliche Projekte, geschaffen werden.
Die Bewertung erfolgt durch das studentisch geführte Green Office und den Nachhaltigkeitsmanager. Insbesondere kleinere Projekte und Maßnahmen sollen möglichst unkompliziert und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand gefördert werden. Projekte ab einer Fördersumme von 1.000 Euro werden von der Nachhaltigkeitskommission des Rektorats priorisiert. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die nächsten Stichtage für die Abgabe der Anträge sind der 1. Juni und der 1. September 2024. Im Falle einer Bewilligung folgen weitere Informationen an den/die Projektverantwortliche:n. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.