Pressemitteilung 2013/178 vom

Da bei der umfangreichen Berichterstattung zur neuen Grundordnung der Universität ein klares Missverständnis zu Tage getreten ist, sei an dieser Stelle festgehalten: Der erweiterte Senat der Universität Leipzig hat beschlossen, in der Grundordnung - und nur in diesem Dokument - statt der üblichen, meist männlichen Form, in der sich die weibliche Schreibweise mit einer Fußnote begnügen muss - umgekehrt vorzugehen. Die entsprechende Fußnote lautet: "In dieser Ordnung gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. Männer können die Amts- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in grammatisch maskuliner Form führen."

"Die Entscheidung des Senats weist damit darauf hin, dass Frauen heute an der Universität Leipzig in der Mehrheit sind. Es ist erstaunlich, dass dieser weder logisch noch formal zu beanstandende Akt in einem Land, in dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind, auf so viel öffentliche Beachtung stößt. Das Echo weist im Grunde darauf hin, dass es trotz aller rechtlichen Regelungen noch erhebliche Defizite auf diesem Gebiet gibt", sagt Rektorin Prof. Dr. med. Beate A. Schücking. "Da wird von vielen ein Missverständnis gesät, als ob die neue Grundordnung so furchtbar viel verändern würde. Zur Klarstellung möchte ich sagen, dass diese Neuerung auf den Alltag an der Universität und auf den universitären Sprachgebrauch keinerlei Auswirkungen haben wird."

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat die Rektorin sich ausführlich zur Thematik geäußert: http://www.sueddeutsche.de/bildung/sprachreform-an-der-uni-leipzig-wir-waren-nuechtern-1.1689465

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 sein Einvernehmen zum Text der Grundordnung in der vom Erweiterten Senat am 16. April 2013 beschlossenen Fassung erklärt. Die Grundordnung tritt in Kraft, wenn das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nicht innerhalb von vier Monaten aus Rechtsgründen eine Änderung fordert.