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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der zunehmenden Lockerung der coronabedingten Einschränkungen kann auch der Dienstbetrieb an unserer Universität wieder schrittweise zu größerer Normalität zurückkehren. Gleichzeitig gilt es, die Hygienevorschriften und die weiter bestehenden Einschränkungen zu beachten. In den vergangenen Tagen haben mich und die zuständigen Einheiten unserer Verwaltung dazu zahlreiche Fragen erreicht. Zu den besonders wichtigen Themen möchte ich Ihnen im Folgenden einige Erläuterungen geben.

1. Homeoffice und Präsenzbetrieb

In der Mitarbeiter-Rundmail der Rektorin vom 9. Juni 2020 wurde angekündigt, dass ab 1. Juli 2020 wieder regelmäßig in Anwesenheit am Arbeitsplatz gearbeitet wird, während das Arbeiten im Homeoffice die Ausnahme bilden soll. In dieser Übergangsphase, die vom 1. Juli bis 31. August reicht, verlangen insbesondere folgende Ausnahmesituationen eine vollständige oder teilweise Arbeit im Homeoffice:

  • besondere gesundheitliche Anforderungen, z.B. infolge Risikogruppenzugehörigkeit nach RKI,
  • schwierige Betreuungssituationen für Angehörige während der Übergangsphase zum Normalbetrieb in der Pflege, in den Betreuungseinrichtungen und Schulen/Hort sowie
  • Arbeitsplätze in den Büros, für die die Abstandsregeln gemäß Hygieneschutzkonzept nicht eingehalten werden können.

Damit ist nicht ausgeschlossen, dass es im Einzelfall weitere Ausnahmen geben kann, die dem Arbeiten vor Ort entgegenstehen. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bitte zuerst an Ihre Vorgesetzten. Zuständig für die Entscheidung ist die jeweilige Leitung der Einrichtung. Die Entscheidungsbefugnis kann auf den unmittelbaren Vorgesetzten delegiert werden.

Für Beschäftigte mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen steht das Mitteldeutsche Institut für Arbeitsmedizin (MIA) als unser betriebsärztlicher Dienst zur Bewertung der Schutzmaßnahmen und zur persönlichen Beratung zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund zunehmender Präsenz sind Vorgesetzte bei der Entscheidung über Homeoffice zu einer Genehmigungspraxis angehalten, die der jeweils aktuellen Corona-Situation angemessen ist.

Die Durchführung von Homeoffice ist weiterhin in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der/dem Beschäftigten und der/dem Vorgesetzten zu regeln. Die Gestaltung der Homeoffice-Zeiten sollte in Absprache mit den Vorgesetzten möglichst flexibel gestaltet werden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Das beinhaltet auch, dass für Personen im Homeoffice die Zeiterfassung ausgesetzt bleibt und die vertraglich geschuldete Sollarbeitszeit zu erbringen ist. Die Funktionszeiten bleiben ausgesetzt. Mit Genehmigung der/des Vorgesetzten kann die Arbeitsleistung auch samstags bis 13 Uhr erbracht werden.

Diese Genehmigungspraxis und die Flexibilisierungsmaßnahmen für die Übergangsphase zum Präsenzbetrieb gelten vom 1. Juli bis 31. August 2020. Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Corona-Webseite der Universität Leipzig.

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2. Dienstreisen

Nach der Aufhebung der Reisewarnung für Reisen innerhalb Europas zum 15. Juni 2020 habe ich festgelegt, dass die Dekane und Dekaninnen und die Leiterinnen bzw. Leiter der Einrichtungen ab dem 1. Juli 2020  generell wieder Dienstreisen in Deutschland anordnen dürfen. Darüber hinaus sind ab diesem Termin auch Dienstreisen in Staaten der Europäischen Union, die Schengen-assoziierten Staaten sowie das Vereinigte Königreich in Einzelfällen wieder grundsätzlich zulässig. Allerdings bleibt für Reisen in diese Staaten die Entscheidung über das Vorliegen eines Ausnahmefalls und die Anordnungsbefugnis weiterhin der Rektorin vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass alle Dienstreisen verantwortungsvoll, mit Augenmaß und nur bei dringender Notwendigkeit durchgeführt werden sollen.

3. Hygiene

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung bemühen sich derzeit, die Vorgaben des universitären Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts umzusetzen, um die Beschäftigten und Studierenden zu schützen und Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen. Ich möchte Sie darum bitten, dabei mit Augenmaß vorzugehen und die Hinweise des Robert-Koch-Instituts und unseres Betriebsärztlichen Dienstes zu berücksichtigen. Das Corona-Virus wird hauptsächlich über Tröpfchen in der Luft übertragen, wie sie z. B. beim Husten oder Niesen entstehen. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife schützt vor der Übertragung  der Viren durch die Hände auf die Schleimhäute von Mund, Nase und ggf. Augen. Derzeit ist es trotz aller Bemühungen sehr schwierig, Desinfektionsmittel und -spender für eine so große Einrichtung wie die Universität flächendeckend zu erwerben, da es nach wie vor erhebliche Lieferengpässe gibt. Insbesondere eine  Flächendesinfektion ist in der Regel weder erforderlich noch verhältnismäßig und mit einem nicht vertretbaren Kostenaufwand verbunden. Zudem schädigt häufiges und unnötiges Abwischen mit alkoholischen Desinfektionslösungen die Haut und die meisten Oberflächen. Vielmehr sollte die Beachtung der normalen Hygieneregeln wie Abstand halten,  Händewaschen, regelmäßiges Lüften und das Verwenden von normalem Reinigungsmittel im Vordergrund
stehen. Dafür sind, wie bislang auch, im Regelfall die einzelnen Einrichtungen zuständig.

Um die zahlreichen Fragen zur Umsetzung des Hygienekonzepts zu beantworten, werden wir in den nächsten Tagen auf der Corona-Webseite eine FAQ-Liste einrichten. Ich bitte Sie darum, sich dort zu informieren.

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Ich bedanke mich für Ihre Geduld und Ihr Engagement bei der Bewältigung der aktuellen Situation. Bislang ist unsere Universität, ganz maßgeblich dank Ihres Einsatzes, gut durch die Corona-Krise gekommen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diesen Weg erfolgreich weiterzugehen und schrittweise zum regulären Dienstbetrieb zurückzukehren.

Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Dräger