Richard Schröder

Richard Schröder

wissenschaftliche Hilfskraft

Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie
Institutsgebäude
Burgstraße 21
04109 Leipzig

Kurzprofil

Richard Schröder ist derzeit als wissenschaftlicher Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Klesczewski beschäftigt. Parallel absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Freistaat Sachsen (Landgericht Leipzig). Von Augst 2018 bis September 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl tätig, zuvor als studentische Hilfskraft.

Richard Schröder promoviert im Bereich des Strafzumessungsrechts. Hier beschäftigt er sich mit schuldproportionaler Strafzumessung, d.h. einem konsequent an der Schuld (und der Resozialisierung) ausgerichtetem Strafzumessungssystem mit seinen rechtstheoretischen, -philosophischen und -dogmatischen Bezügen. Seine Forschungsinteressen betreffen daneben den Allgemeinen Teil des Strafrechts, aber auch die strafrechtlichen Sanktionen i.w.S., und die Tötungs-, Körperverletzungs-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte.

Berufliche Laufbahn

  • seit 11/2023
    Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Klesczewski
  • 08/2018 - 09/2023
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Klesczewski
  • 07/2015 - 07/2018
    Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Europäisches Strafrecht, Prof. Dr. Klesczewski

Ausbildung

  • seit 11/2023
    Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden (LG Leipzig)
  • 10/2013 - 06/2018
    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, Abschluss des 1. juristischen Staatsexamens
  • 08/2001 - 06/2013
    Abitur am Landkreis-Gymnasium St. Annen, Annaberg-Buchholz

Richard Schröder promoviert im Strafzumessungsrecht. Ausgehend von der Befassung durch den 72. Deutschen Juristentag 2018 in Leipzig untersucht er eine stärkere Fundierung der Strafzumessung unter Rückgriff auf den Schuldgrundsatz. So soll die Strafzumessung stärker als ein "Entscheiden nach Regeln" charakterisiert und an der Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, ausgerichtet werden. Es ist zu untersuchen, ob in einem gestuften Strafzumessungssystem anhand von Argumentationslastregeln mehr Orientierungswirkung und Transparenz erreicht werden kann.


Richard Schröder veröffentlicht gemeinsam mit Stefanie Harnisch und Dr. Sascha Knaupe ein Falltraining zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Dieses Falllehrbuch vereint die Falllösungstechnik mit theoretischen Grundlagen im Stil einer Arbeitsgemeinschaft und schließt so eine Lücke in der Literatur. Das Falltraining ermöglicht ein systematisches Erlernen und Üben des Stoffs und erschien im November 2022 im Verlagsprogramm von C.F. Müller.


Daneben beschäftigt sich Richard Schröder insb. mit Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. So erschienen Beiträge zu Messerattacken verbunden mit der Frage, ob das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge bei der Körperverletzung eine gesetzliche Strafschärfung rechtfertigt, in der Neuen Kriminalpolitik (NK 2021, S. 173 ff.) und zur Rechtfertigung von Klimaprotesten im Goltdammer"s Archiv für Strafrecht (GA 2023, S. 632 ff.).

  • Schuldproprtionale Strafzumessung
    Schröder, Richard
    Laufzeit: 02.2019 - laufend
    Beteiligte Organisationseinheiten der UL: Strafrecht, Strafprozessrecht und Europäisches Strafrecht
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weitere Forschungsprojekte

  • Schröder, R.
    Messerattacken als Anlass zur Strafschärfung? Das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs i.R.d. Körperverletzungsdelikte de lege ferenda
    Neue Kriminalpolitik. 2021. 33. Jahrgang (2). S. 173-188
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  • Harnisch, S.; Knaupe, S.; Schröder, R.
    Falltraining Strafrecht Allgemeiner Teil
    Heidelberg: C.F. Müller. 2022
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  • Schröder, R.
    StR-Fortgeschrittenenklausur zum Versuch des Wohnungseinbruchsdiebstahls und zur Mittäterschaft
    JURA - Juristische Ausbildung. 2023. 45. Jahrgang (3). S. 356-366
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  • Klesczewski, D.; Schröder, R.
    Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage – Die Qual der Wahl
    Juristische Schulung. 2023. 63. Jahrgang (9). S. 837-845
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  • Schröder, R.
    Rechtfertigung von Klimaprotesten: Gibt es einen "strafrechtlichen Klimanotstand" - und wenn ja wie viele?
    Goltdammer's Archiv für Strafrecht. 2023. 170. Jahrgang (11). S. 632-649
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weitere Publikationen

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I - WiSe 2022/23

    Vermittlung und Training von Falllösungstechnik zu den Themen Tatbestandslehre, Rechtswidrigkeit und Schuld beim vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikt. Hinzu kommen Fahrlässigkeit, Versuch und Unterlassen.

    Ergänzt wird die Veranstaltung ideal durch das Falltraining Strafrecht Allgemeiner Teil von Harnisch/Knaupe/Schröder, C.F. Müller, Heidelberg 2023.

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I - WiSe 2021/22

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I - WiSe 2020/21

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT II - SoSe 2020

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I - WiSe 2019/20

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT II - SoSe 2019

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I - WiSe 2018/19