Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-311

An der Philologischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt oben genannte Stelle zu besetzen.
  
Die Juniorprofessur vertritt den Bereich der gegenwartsbezogenen Grammatik des Deutschen in Forschung und Lehre. Dabei steht der fachwissenschaftliche Bezug zur Schulgrammatik im Fokus. Vertrautheit mit modernen Ansätzen grammatischer Beschreibung sowie die Bereitschaft, in ihrem Rahmen spezifische Forschungsfragen zu entwickeln und zu verfolgen, werden vorausgesetzt. Die Mitwirkung an allen germanistischen Studiengängen, insbesondere an den Lehramtsstudiengängen des Instituts für Germanistik und in den entsprechenden Prüfungen, ist Bestandteil der Dienstaufgaben. Erwartet wird die Übernahme von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung. Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung und beim Einwerben von Drittmitteln sind erwünscht. 
Erwartet werden die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperation mit der Fachdidaktik und dem Herder-Institut.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine einschlägige, überdurchschnittliche Promotion und weitere Publikationen. 

Die Juniorprofessur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher an Bewerber:innen, die eine Promotion mit herausragender Qualität abgeschlossen haben, eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben (Erziehungszeiten werden berücksichtigt). 

Unser Angebot


Die Juniorprofessur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor:innen an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung –ZEvaO). 

Die dienstrechtliche Stellung sowie die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus den §§ 64, 65, 72 SächsHSG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). 

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis 15.10.2023 mit den üblichen Unterlagen ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig. 


Universität Leipzig
Dekan der Philologischen Fakultät 
Herr Prof.  Dr. Beat Siebenhaar
 

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.