Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-344

An der Universität Leipzig, Fakultät für Mathematik und Informatik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Juniorprofessur für Natural Language Processing (W1 mit Tenure Track auf W2)

Wissenschaftliches Umfeld

Der Professur bietet sich an der Fakultät und dem ScaDS.AI (Center for Scalable Data Analytics and Artificial Intelligence; KI-Kompetenzzentrum an der Universität Leipzig und der TU Dresden) ein exzellentes Arbeitsumfeld mit Zugang zu modernsten Technologien und einer hervorragenden Hochleistungsrechner-Infrastruktur für KI-Berechnungen.

Aufgaben

Die zu besetzende Professur soll sich mit aktuellen Forschungsthemen der natürlichen Sprachverarbeitung befassen und diese in Forschung und Lehre vertreten. Der:die Stelleninhaber:in soll in ScaDS.AI mitwirken und zu dessen weiterer Profilierung beitragen. Zu den Aufgaben der Professur gehört die Lehre in den Studiengängen des Instituts für Informatik. Unterrichtssprachen sind Deutsch (Grundkurse) und Englisch. Zu den weiteren Aufgaben gehören Führung und Leitung von Mitarbeiter:innen, die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs, Frauen und gesellschaftlicher Vielfalt sowie Gremien- und Kommissionsarbeit.

Zum Aufgabenbereich gehört zudem die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung.

Anforderungen

Die Fakultät sucht eine:n national und international ausgewiesene:n Wissenschaftler:in auf dem Gebiet des Natural Language Processing. Es wird vorausgesetzt, dass der:die zukünftige Stelleninhaber:in durch hochklassige internationale Publikationen in mindestens einem Teilbereich des Natural Language Processing (z.B. große Sprachmodelle, Information Retrieval, Textklassifikation, Question-Answering-Systeme) ausgewiesen ist. Lehrerfahrung in der Informatik muss vorliegen. Wünschenswert sind erfolgreiche Einwerbungen von Forschungsdrittmitteln und die Bereitschaft zur Mitarbeit in ScaDS.AI und zur interdisziplinären Kooperation.

Die Tenure Track Professur wird als Qualifikationsstelle ausgeschrieben und richtet sich daher an Bewerber:innen, die eine Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude) abgeschlossen haben, eine weitere wissenschaftliche Qualifikation anstreben und noch nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotion- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben (Erziehungszeiten werden berücksichtigt). 

Unser Angebot

Die Tenure Track Professur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor:innen an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung – ZEvaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung - TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen des:der Professor:in in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 60 Abs. 2, Satz 2 Ziff. 2 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) ohne erneute Stellenausschreibung.

Die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtliche Stellung ergeben sich aus den §§ 64, 65, 72 SächsHSG und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO).

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis 31. Januar 2025 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/berufungen.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.