Stellenausschreibung vom

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Aufgaben

Der/die Kandidat:in soll an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig im Bereich der Versicherungsbetriebslehre forschen und lehren. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit verwandten Professuren und Instituten der Fakultät (Bankbetriebslehre, Finanzierung und Investition) ebenso erwartet wie die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit dem außeruniversitär angesiedelten interdisziplinären Institut für Versicherungswissenschaften e. V. an der Universität Leipzig sowie die Übernahme von Leitungsaufgaben. Einwerbung von Drittmitteln und Entwicklung von Praxiskontakten gehören gleichfalls zu den Aufgaben wie herausragende Publikationen in angesehenen Fachorganen.

Erwartet wird zudem das Anknüpfen an die bisherigen Forschungsschwerpunkte im Bereich Versicherungsbetriebslehre an der Universität mit den aktuellen Themenfeldern Versicherungsmarkt, Versiche­rungsvertrieb, Rechnungs­legung nach HGB und IFRS sowie „Solvency II“, Risikomanagement und Wertorientierte Unternehmens­steuerung, ebenso Lebensversicherung und betriebliche Altersversorgung, Asset Management, innovative Geschäftsmodelle, InsurTechs, Digitalisierung, Plattformökonomie und Ökosysteme sowie Nachhaltigkeitsmanagement in der Versicherungswirtschaft.

 

Anforderungen

Die Juniorprofessur wird als Qualifikationsstelle ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich daher insbesondere an Bewerber:innen, die nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter:in und/oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotion- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude). Lehrerfahrungen sind erwünscht. Erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsaufgaben, Einwerbung von Drittmitteln und das Knüpfen und Pflegen von entsprechenden Praxiskontakten.

 

Unser Angebot

Die Juniorprofessur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor_innen an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung – ZEvaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung – TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen des/der Professor:in in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind.

Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W3-Professur gemäß § 59 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ohne erneute Stellenausschreibung.

Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus den §§ 63, 64, 70 SächsHSFG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS).

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 07.07.2023 mit den üblichen Unterlagen ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig.

Universität Leipzig
Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Professor Dipl.-Ing. Johannes Ringel

 

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.